30 Jahre Haft für eine Fehlgeburt

Von Michael Krämer · · 2014/04

In El Salvador herrscht ein absolutes Abtreibungsverbot. Widerstand gegen die drakonische Gesetzgebung ist schwierig.

Es gibt Schicksale, die können einen nicht unberührt lassen: wie das von Karina Climaco. Die junge Frau erlitt eines Nachts im Jänner 2002 eine Frühgeburt, zu Hause, ohne medizinische Betreuung. Da sie viel Blut verloren hatte, brachten Familienangehörige sie in ein öffentliches Krankenhaus. Das Kind kam nach Karinas Angaben tot zur Welt. Doch die behandelnden Ärzte benachrichtigten die Polizei, denn angeblich hatte Karina eine Abtreibung vorgenommen.

Und die ist in El Salvador strikt verboten, unter allen Umständen. Zwei bis acht Jahre Gefängnis stehen seit der Strafrechtsreform 1998 auf eine Abtreibung. Nach der 22. Schwangerschaftswoche drohen wegen Mordes sogar bis zu 50 Jahre Haft. Auch Karina Climaco wurde wegen Mordes verurteilt, zu 30 Jahren Haft. Sieben lange Jahre verbrachte sie in einem überfüllten Gefängnis, bis ihr Fall öffentlich wurde und für sie eine Solidaritätsbewegung in El Salvador entstand. Ein Anwalt wurde engagiert, der nachweisen konnte, dass Karina nur aufgrund von Indizien verurteilt worden war. Jung und arm, das reicht einigen RichterInnen in El Salvador, um eine Frau auch ohne Beweise zu langen Haftstrafen zu verurteilen.

Zwischen Anfang 2000 und Mitte 2011 wurden gegen 129 Frauen Verfahren eröffnet, 23 von ihnen wurden wegen vorsätzlicher Schwangerschaftsunterbrechung und 26 wegen Mordes verurteilt, so die Zahlen der „Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto“. Diese „Vereinigung von BürgerInnen zur Entkriminalisierung von Abtreibungen“ war aus der Solidaritätsbewegung mit Karina entstanden und setzt sich bis heute für die Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots in El Salvador ein. Zu der Vereinigung gehört auch Sara García. Die 28-jährige Psychologin ist seit 2010 dabei und hat schon viele Frauen betreut, im Krankenhaus oder im Gefängnis. „Eine reiche Frau kann ins Ausland reisen, eine arme Frau verblutet“, weist García auf die Folgen einer Gesetzgebung hin, die Schwangerschaftsabbrüche unter allen Umständen verbietet – selbst bei Gefahr für das Leben der Frau oder nach einer Vergewaltigung.

Sieben Frauen hat die „Agrupación“ bislang freibekommen, indem sie die Wiederaufnahme ihrer Fälle erreichte. Häufig hatten die Frauen nur einen Pflichtverteidiger, der den Vorurteilen von Staatsanwaltschaft und Gericht wenig entgegensetzte. Dennis Muñoz ist Anwalt der Gruppe und berichtet: „Immer wieder werden Frauen ohne klare Beweislage verurteilt.“

Reproduktive Rechte

Das Abtreibungsgesetz in El Salvador zählt zu den repressivsten Lateinamerikas. Seit 1998 stehen auf Abtreibungen – ausnahmslos – Gefängnisstrafen. Die Verfassungsänderung wurde auch mit Stimmen der Linkspartei Frente Farabundo Martí para la Liberación Nacional (FMLN) beschlossen. Seitdem blieben die großen Parteien gegenüber dem Abtreibungsverbot untätig, auch die seit 2009 regierende FMLN. Am 9.März 2014 fand die Stichwahl ums Präsidentamt statt, die der FMLN-Kandidat Sánchez Cerén knapp gewann. red

Auch David Morales, der staatliche Menschenrechtsombudsmann, kritisiert die Gesetzgebung in El Salvador, eine der strengsten weltweit: „Durch das derzeitige Strafrecht werden Frauen zu Opfern. Es muss reformiert werden.“ Aber er weist noch auf einen weiteren Skandal hin: „Selbst wenn gar nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob es eine Abtreibung oder eine Fehlgeburt gab, können Frauen wegen Mordes zu 20 Jahren Gefängnis und mehr verurteilt werden.“

Miguel Fortín Magaña, Direktor des Gerichtsmedizinischen Instituts von El Salvador, ist einer von denen, die Indizien als Beweise interpretieren. Fortín Magaña steht den sogenannten „Lebensschützern“ nahe. Diese lehnen eine Schwangerschaftsunterbrechung selbst dann ab, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Im Fall von Karina Climaco hatte eine Autopsie des Kindes angeblich ergeben, dass es vor seinem Tod noch einige Minuten geatmet hatte. Also müsse Karina ihr Kind ermordet haben. Dass die aufgrund des starken Blutverlusts völlig geschwächte Karina Climaco dieses kurze Leben ihres Kindes vielleicht gar nicht bemerkt hatte, ließ Fortín Magaña nicht gelten.

„Sí a la vida“ (Ja zum Leben) heißt eine der aktivsten Lebensschützergruppen, die die Stimmung in El Salvador so sehr vergiften. Gemeinsam mit den Kirchen machen sie Stimmung gegen all jene, die sich für die reproduktiven Rechte der Frauen einsetzen. Auch die „Agrupación“ steht immer wieder unter Druck. Nach vier Jahren hat sie in diesem Jänner ihre juristische Anerkennung bekommen. Ein Erfolg, den sie bis nach dem zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen am 9. März gar nicht öffentlich machte. „Wir wollen unsere Arbeit unbedingt aus dem Wahlkampf raushalten“, erklärt Sara García. Dass ihre Arbeit mit dem neuen linken Präsidenten Salvador Sánchez Cerén, der am 1. Juni sein Amt antritt, leichter wird, glaubt Sara García nur bedingt. „Von der FMLN-Regierung haben wir auch bisher keine Unterstützung bekommen. Die wollen sich nicht mit der Kirche anlegen.“

Der Autor ist Redakteur bei der entwicklungspolitischen Zeitschrift Südlink, die vierteljährlich in Berlin erscheint.

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