Dabei sein ist alles

Von Christian Mücke · · 2004/04

Mittlerweile gibt es schon viele Initiativen zu sozialer Unternehmensverantwortung, von UNO, EU und zahlreichen anderen Institutionen. Ein Prinzip ist ihnen allen gemeinsam: keine verbindlichen, sanktionierbaren Regeln.

Infolge der zunehmend eingeschränkten Regulierungskapazität von Nationalstaaten laufen inzwischen auch Industrieländer Gefahr, in einen weltweiten Unterbietungswettlauf von Sozial- und Umweltstandards gezogen zu werden. So warnt z.B. die EU-Kommission vor negativen Auswirkungen einer ungezügelten Globalisierung und beklagt die unzureichende Governance auf globaler und nationaler Ebene. Vor diesem Hintergrund führt die Kommission auch die wachsende Anerkennung des CSR-Konzepts darauf zurück, dass Unternehmen, PolitikerInnen und andere Stakeholder in CSR zunehmend ein wichtiges Element „neuer Formen der Governance“ sehen, das ihnen dabei hilft, auf einige grundlegenden Veränderungen zu reagieren.
Der Begriff Governance wird in diesen Zusammenhang zunehmend für Bereiche verwendet, die außerhalb klassischer Regierungsagenden liegen. Man versteht darunter die etwas diffuse Gesamtheit aller hoheitlichen Normen, technische Standards und unverbindlichen Wohlverhaltensregeln. Wichtig für den Kontext der aktuellen CSR-Diskussionen sind daher auch die seit den 1980er Jahren anhaltenden staatlichen Deregulierungstendenzen. Der fortgesetzte staatliche Rückzug wird eben zum Teil auch mit Hinweis auf die neuen Formen von Governance legitimiert. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sehen sich mehr und mehr gezwungen oder verführt, in ehemals hoheitliche Aufgabenbereiche vorzudringen.
Das von seinem Geltungsbereich umfassendste international gebilligte CSR-Regelwerk bilden derzeit die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese gemeinsamen Regierungsempfehlungen an Unternehmen sind der einzige maßgebliche Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen, zu dessen Förderung sich eine große Gruppe von Staaten verpflichtet hat (OECD- und einige weitere Länder). Seit ihrem Bestehen (1976) wurden die Leitsätze mehrmals überarbeitet, insbesondere in einer weitgehenden Reform 2000, bei der in den Nachwehen des gescheiterten MAI (des Multilateralen Investitionsabkommens) neben den Interessenvertretungen von Wirtschaft und ArbeitnehmerInnen auch interessierte NGOs eingebunden waren: bei der Verankerung von Menschenrechten, wichtigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, dem Nachhaltigkeitsprinzip etc.
Zur Verbesserung der Umsetzung wurden so genannte Nationale Kontaktpunkte eingerichtet, die als Beschwerdestelle bei Verstößen gegen die Leitsätze dienen. Die bisherigen Erfahrungen mit den Kontaktpunkten in den jeweiligen Staaten sind hinsichtlich Transparenz und der Bereitschaft, Beschwerdefälle zu bearbeiten, sehr unterschiedlich. Jedenfalls wurde die Möglichkeit, eine Beschwerde einzubringen, in den letzten Jahren vermehrt genutzt, um über diesen Weg Probleme aufzuzeigen, wodurch es in einzelnen Fällen auch zu konstruktiven Verhandlungen mit Unternehmen gekommen ist.
Da die Kontaktpunkte in der Regel beim jeweiligen Wirtschaftsministerium angesiedelt sind, gelten diese allerdings als tendenziell unternehmerfreundlich. Die konkreten Erfahrungen mit den Beschwerden werden in den nächsten Jahren aufzeigen, wie tauglich dieses Instrument tatsächlich ist.
Ihren KritikerInnen gehen die OECD-Leitsätze inhaltlich nicht weit genug (z.B. keine Verankerung menschenwürdiger Löhne, eingeschränkte Verantwortung für Zulieferfirmen). Über die inhaltlichen Schwächen hinaus wird bemängelt, dass Verletzungen der Leitsätze keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen. Einzelne Staaten haben zwar die Einhaltung der Leitsätze an Vergünstigungen gebunden (z.B. der Erhalt von Exportgarantien, Teilnahme an offiziellen Handelsmissionen) und somit einen indirekten „Sanktionsmechanismus“ geschaffen, im wesentlichen bleiben die OECD-Leitsätze jedoch ein typisches CSR-Instrument, das ausschließlich auf Freiwilligkeit basiert.
Dieses Prinzip der Freiwilligkeit prägt auch die wichtigsten Ansätze auf EU-Ebene. Im Juli 2001 legte die Kommission ein Grünbuch mit dem Titel „Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen“ vor. Darin ist CSR definiert als „ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“.
Ein Jahr darauf hat die Kommission schließlich klar gestellt, dass die EU in absehbarer Zeit keinesfalls in Richtung verbindlicher Regelungen gehen wird. Nicht einmal im Bereich Sozial- und Umweltberichtswesen wurde ein verbindliches minimales Berichtswesen angestrebt. Vielmehr konzentriert sich die Kommission seither darauf:
l CSR in der Gemeinschaftspolitik als Querschnittsaufgabe zu integrieren;
l den Austausch von Erfahrungen und von Good Practice im Bereich CSR zwischen den Unternehmen zu unterstützen;
l die Entwicklung von CSR-Managementkompetenzen zu fördern und insbesondere CSR den kleinen und mittleren Unternehmen näher zu bringen, und
l die Transparenz von CSR-Praktiken und -Instrumentarien zu erleichtern.
Als Hauptinstrument wurde ein Stakeholder-Forum zu CSR auf europäischer Ebene eingesetzt, welches im laufenden Jahr einer ersten Evaluation unterzogen werden soll. Wie aus einzelnen Resolutionen hervorgeht, steht das EU-Parlament im Gegensatz zur Kommission der Möglichkeit, einzelne Bereiche auch verbindlich zu regeln, aufgeschlossener gegenüber. Es sieht allerdings nicht so aus, als hätte es in absehbarer Zeit die politische Kraft, einen Beschluss solcher Mindeststandards in Angriff zu nehmen.
Parallel zu den Bemühungen auf EU-Ebene existieren eine Vielzahl von Initiativen, an denen europäische Unternehmen teilnehmen, wie z.B. Investors for Africa, der World Business Council for Sustainable Development und die relativ bekannte UN-Initiative Global Compact. Analog zum Forum der EU bemühen sich auch diese CSR-Ansätze um die Herausarbeitung von grundlegenden Prinzipien und Praktiken und sind wohl am ehesten als Plattformen für Informationsaustausch zu qualifizieren. Ob das jeweilige Engagement der teilnehmenden Unternehmen über ein reines PR-Investment hinausgeht, ist mangels klarer Mitgliedsvoraussetzungen und nachvollziehbarer Überprüfungsmechanismen unklar. Im Zweifel darf man wohl annehmen: Dabei sein ist alles … und garantiert einen Eintrag auf der Web-Page.
Trotzdem sollte man die gegenwärtigen Ansätze im CSR-Bereich nicht leichtfertig gering schätzen. So unbefriedigend sie häufig aus Sicht von NGOs und Gewerkschaften auch sein mögen, so bieten sie doch die Möglichkeit, das Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Eine transnationale, sanktionierbare Regelung von Mindeststandards für Unternehmen erscheint in naher Zukunft nicht realistisch: nicht innerhalb der UNO, nicht innerhalb der ILO oder der Welthandelsorganisation WTO und wohl auch nicht innerhalb der EU. Doch sollte man deshalb nicht müde werden, verbindliche Standards einzufordern, und mittlerweile mit den Ansätzen arbeiten, die gegenwärtig möglich sind.


Links zum Thema

Allgemein
www.csr-austria.at
www.nachhaltigkeit.at
www.oekom.de (Ratingagentur)
www.icep.at/le/corporaid.html
www.corpwatch.org
www.markenfirmen.com
www.cleanclothes.at
www.akwien.at
www.gpa.at/arbwelt/publikationen/download/broschuere_verhaltenskodizes.pdf

Dokumente, Hintergrundinfos
Austrian Business Council for Sustainable Development – CSR
www.abcsd.at/csr
Corporate Governance Code für Österreich
www.corporate-governance.at
CSR-Forum:
www.csrforum.org
Ethical Trading Initiative (ETI) www.ethicaltrade.org
Social Accountability International (SAI) und Sozialstandard SA 8000
www.sa-intl.org

EU, UNO, OECD
EU: Aktuelle Information zu CSR
europa.eu.int/comm/employment_social/soc-dial/csr/csr_index.htm
EU: Grünbuch zur CSR, 2001
europa.eu.int/comm/employment_social/soc-dial/csr/greenpaper_de.pdf
EU: Mitteilungen „CSR“, 2002
europa.eu.int/comm/employment_social/publications/2002/ke4402488_de.pdf
OECD-Leitsätze für multinationale Konzerne
www.bmwa.gv.at/BMWA/Themen/Aussenwirtschaft/Exportpolitik/oecdleitsaetze.htm
UN Global Compact:
www.unglobalcompact.org/Portal

Literatur
Karl Resel, Öst. Inst. für Nachhaltigkeit (2003): Corporate Social Responsibility (CSR)
David Halley / Michael Stadler-Vida (2002): Freiwilliges Mitarbeiterengagement. Eine Broschüre über gewinnbringende Kooperationen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen (BMSSG)
Sallmutter, Hans; Freyschlag, Fritz (Hg.) (2001): Ethische Investments. Sind Moral und Rendite vereinbar? ÖGB-Verlag
Für Verhaltenskodizes (Hg. IG-Metall) (2002): DGB Bildungswerk, Frankfurt/M.
Mauhart, J. (2003): Corporate Volunteering: Nutzen und Kosten, Chancen und Risken aus Sicht der NPO, WU-Wien
Damm Diethelm; Lang, Reinhard (2001): Handbuch Unternehmenskooperation. Erfahrungen mit Corporate Citizenship in Deutschland. Stiftung Mitarbeit Bonn
Behrent, Wieland (2003): Corporate Citizenship und strategische Unternehmenskommunikation in der Praxis, Hampp Verlag
Habisch, Schmidpeter (2003): Corporate Citizenship, Springer Verlag
Waldhoff, Carina (2003): Corporate Citizenship. Soziales Engagement von Unternehmen, Dr. Müller Verlag
Schubert, R. (2002) Corporate Volunteering. Unternehmen entdecken die Freiwilligenarbeit. Paul Haupt Verlag
Maaß, F. (2002): Corporate Citizenship. Das Unternehmen als „guter Bürger“. Gabler Verlag
Wieland, Conradi (2002): Corporate Citizenship. Metropolis Verlag
Bernhard von Mutius (2002): Die Verwandlung der Welt. Ein Dialog mit der Zukunft, Klett-Cotta

Der Autor ist Fachmann für Marktrisikomanagment im Bankwesen, Mitarbeiter der Clean Clothes-Kampagne und Mitglied von deren Arbeitsgruppe „Legal Initiatives“ (vgl. auch den Artikel von Nina Ascoly).

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