Das Bild lügt nicht

Von Erich Leonhard · · 2013/11

FotografInnen haben meist kein Mitspracherecht, wie ihr Foto, dessen Kontext sie am besten kennen, verwendet wird.

Der Fall sorgte für internationales Aufsehen. Die Schweizer Weltwoche hatte im April des Vorjahres einen Artikel über eine angebliche Bedrohung durch Roma mit dem Foto eines etwa fünfjährigen Romaburschen illustriert, der mit einer Spielzeugpistole direkt auf die Linse des Fotografen zielte. Das Bild trug die Unterzeile: „Die Roma kommen – Raubzüge in die Schweiz“. Als sich herausstellte, dass die Aufnahme im Kosovo und nicht in der Schweiz entstanden war, hagelte es Anzeigen von Menschenrechtsgruppen und Romaverbänden. Sogar die Bildagentur Laif, die das Foto gestellt hatte, protestierte gegen die „missbräuchliche“ Verwendung des Fotos.

Hatte das Bild nun gelogen? Wäre das Foto Teil einer Ausstellung über die prekären Lebensverhältnisse der Roma gewesen, hätte es wohl die „richtigen“ Emotionen ausgelöst.

Sofern es nicht einer manipulierenden Bildbearbeitung unterzogen wurde, ist das Bild an sich weder gut noch böse, weder lügt es, noch sagt es die Wahrheit. Ein Foto ist immer nur ein Ausschnitt der Wirklichkeit. Trotzdem ist die Suggestivkraft des Bildes auch in Zeiten von Photoshop und i-Phones ungebrochen.

„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“, jedenfalls dann, wenn ein kurzer Text dabei steht, der informiert oder interpretiert. Genau darin liegt aber das Dilemma, denn die FotografInnen, die die fotografierte Situation wohl am besten kennen, sind selten diejenigen, die den gedruckten Text verfassen. Das einzige Recht, das sie haben, ist jenes auf Namensnennung, und das wird oft genug ignoriert.

Was nun das „Recht am eigenen Bild“ betrifft, so sollten die Bestimmungen, die hierzulande gelten, auch für Personen zutreffen, die in so genannten Dritte-Welt-Staaten fotografiert werden. Da die Problematik der Rechteklärung aber nicht nur den BildproduzentInnen aufgebürdet werden kann, wäre folgendes Vorgehen zu empfehlen: Werden Bilder für eine Informations- oder Spendenkampagne benötigt, sollte die Hilfsorganisation ihre „Modelle“ vorab über Zweck, Umfang und Abgeltung der Aktion informieren und sie anschließend mit Belegexemplaren versorgen. Der/die FotografIn könnte dann in einem gesicherten Rahmen und ohne schlechtes Gewissen seine/ihre Bilder machen. Die Porträtierten wären zufrieden, wahrscheinlich stolz, weil sie eingebunden wurden und das Ergebnis überprüfen können.

Grundsätzlich zu begrüßen ist der Verhaltenskodex, den sich in letzter Zeit immer mehr NGOs in der Behandlung von Bildmaterial auferlegen (vgl. SWM 7-8/2013, Seite 3). So sollen vor allem Situationen gewählt werden, die die Würde und Aktivität der fotografierten Personen zeigen und weniger deren Hilfsbedürftigkeit. Abbildungen sollen in ihrem Kontext verständlich sein und möglichst freiwillig erfolgen. Bei allem Bemühen um Political Correctness gilt es allerdings aufzupassen, dass nicht wieder neue Klischeebilder produziert werden. Es gibt nun einmal auch die Hungerleidenden, die Flüchtlingslager, die Kindersoldaten. Auf diese Wunden muss man auch weiterhin seine Finger legen dürfen, in Europa, im Süden, überall.

Erich Leonhard ist Fotograf und Berufsschullehrer in Wien.

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