Die Europäische Union und Österreich

Von Werner Hörtner · · 2001/05

Vom großen ťGeldholenŤ in Brüssel profitieren nur die großen NGOs; die kleineren Gruppen fallen mit ihren Anträgen meistens durch – oder haben gar nicht die Kapazität, solche zu stellen.

Holt’s euch doch das Geld in Brüssel“, heißt es in den letzten Jahren staatlicherseits immer wieder, wenn sich Organisationen mit Projektansuchen an die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit wenden. Von dieser Möglichkeit können aber fast nur die großen NGOs, vor allem aus dem kirchlichen Bereich, Nutzen ziehen, die über das notwendige Know-how und Personal für die komplizierte Antragstellung und über genügend Eigenmittel verfügen.

Die Beitragsleistungen Österreichs an den EU-Haushalt für Entwicklungszusammenarbeit werden nach einem gleich bleibenden Schlüssel ausgerechnet: 2,49 Prozent des betreffenden EU-Budgets. Da 1999 der EZA-Haushalt der EU 40,78 Milliarden Schilling betrug, entfielen auf Österreich für dieses Jahr normale Beitragsleistungen von 1,015 Milliarden Schilling.

In den Topf des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) mussten 1999 zusätzlich 537 Millionen eingezahlt werden, so dass sich Österreichs Zahlungen an Brüssel auf knapp über eineinhalb Milliarden Schilling addierten.

Die aus Brüssel in Kofinanzierungsprojekte österreichischer NGOs (d. h. Förderung von EU, Österreichischer Entwicklungszusammenarbeit und Eigenmittel) fließenden Mittel werden immer geringer. Waren es 1998 noch knapp 70 Millionen, so sanken die EU-Förderbeiträge 1999 auf 60 Millionen und im vergangenen Jahr gar auf 49 Millionen Schilling.

Grund dafür ist, so meinen ExpertInnen, die schleppende Behandlung der Projektanträge in Brüssel. Obendrein steigt auch die Anzahl der von der EU-Behörde abgelehnten Ansuchen.

Die Mitbestimmung Österreichs bei der Entwicklungszusammenarbeit der EU erfolgt vor allem über Klaus Kögeler, seit vergangenem Sommer Angehöriger der ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel. Dieser ”EZA-Attaché“ Wiens, vormals Sekretär an der österreichischen Botschaft in Madrid, sitzt in verschiedenen permanenten und ad hoc eingesetzten Rats-Arbeitsgruppen. Die politischen Entscheidungen in Sachen EU-EZA werden, je nach Gewichtigkeit, von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner selbst oder von untergeordneten Stellen getroffen.

In Gremien, wo es um Projektentscheidungen geht, werden jeweils Fachleute aus Wien entsandt. So sitzt Hermann Spirik von der Sektion VII, der EZA-Abteilung des Außenamtes, im EEF-Verwaltungsausschuss und nimmt immer wieder an Treffen zu Fragen der bilateralen Zusammenarbeit teil.

Was die österreichische EU-Mitgliedschaft der heimischen Entwicklungszusammenarbeit und den in diesem Bereich tätigen NGOs gebracht hat, ist schwer pauschal zu beantworten. Das System der Kofinanzierung von Projekten aus öffentlichen und privaten Mitteln hat es schon vorher gegeben: Bereits 1992 wurde die kirchliche ”Kofinanzierungsstelle für Entwicklungszusammenarbeit“ (KFS) gegründet. Durch den EU-Beitritt wurde nun eine neue Quelle der Kofinanzierung erschlossen. Der EU-Anteil beträgt dabei 25 Prozent bis – unter bestimmten Bedingungen – 100 Prozent der Projektkosten. Eine Folge davon ist jedoch, dass der Staat seinen Anteil an den Kofinanzierungsprojekten immer mehr reduziert.

Wie schon eingangs erwähnt, profitieren vor allem die großen NGOs von den Geldern aus Brüssel. So gingen etwa im vergangenen Jahr von elf Auslandsprojekten mit EU-Kofinanzierung neun an HORIZONT3000 (siehe SWM 2/01, Seite 12) sowie je eines an Hope und an die Entwicklungswerkstatt Austria. Heuer kommen aus dem 350-Millionen-Budget von Horizont 3000, dieser größten nichtstaatlichen EZA-Organisation, an die 80 Millionen aus Brüssel.

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