EZA-Budgets unter Druck

Von Redaktion · · 2016/03

Europäische Regierungen werden vermehrt die für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen vorgesehenen Budgets anzapfen, um die Kosten für Flüchtlinge im eigenen Land zu decken, meint Stefan Brocza.

Bereits im letzten Sommer hat die Mitte-rechts-Regierung Finnlands massive Einschnitte ins nationale Entwicklungsbudget angekündigt: Mehr als 40 Prozent sollen eingespart und für andere Zwecke verwendet werden. Für 2016 bedeutet das rund 300 Millionen Euro weniger, wobei das multilaterale Engagement beibehalten werden soll. Radikale Einschnitte gibt es bei der Budgethilfe und auch bei den Zuwendungen an NGOs; diese müssen schlagartig mit rund 38 Prozent weniger auskommen. Als Grund für diese massiven Einschnitte werden die ansteigenden Kosten für die Betreuung von MigrantInnen und Asylsuchenden genannt.

Ähnlich argumentiert ein weiterer bisheriger Entwicklungs-Musterschüler: Schweden diskutiert aktuell Einschnitte von gar 60 Prozent ins laufende EZA-Budget. Die so gewonnenen Mittel sollen für in Schweden eintreffende Asylsuchende eingesetzt und somit umgeleitet werden. 2015 kamen fast 200.000 Menschen auf der Flucht nach Schweden, für 2016 wird Ähnliches erwartet. Die Kosten werden auf über sechs Milliarden Euro geschätzt. Ein Betrag, bei dem sich selbst die rot-grüne schwedische Regierung verleitet sieht, im Entwicklungsbudget massive Einschnitte vorzunehmen. Leichter Widerstand kommt von Schwedens Außenministerin: Sie sieht einen drohenden Imageschaden und fürchtet um ihre Chancen auf einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Ähnlich wie in Schweden wird auch in Dänemark argumentiert. Dort stehen rund 20 Prozent des EZA-Budgets zur Disposition.

Umschichtungen. Damit ist die aktuelle Flüchtlingskrise Europas im Kern der Entwicklungspolitik angekommen. Bisher wurde vor allem über den Einsatz von Entwicklungsgeldern in den Ausgangsländern der Migrationsbewegung diskutiert. Dabei wird gern übersehen, dass alle bisher angekündigten Maßnahmen aus bereits bestehenden EZA-Töpfen gespeist werden. Selbst der im November eingerichtete „Nothilfe-Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika“ enthält kein „neues“ Geld. Die Mittel kommen aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds. Es handelt sich lediglich um Umschichtungen bzw. Rückgriffe auf bereits budgetierte Finanzmittel.

Maßnahmen, wie sie jetzt in Schweden und Dänemark angekündigt wurden, gehen jedoch einen Schritt weiter. Die Mittel, die eigentlich für den Einsatz im jeweiligen Empfängerland budgetiert wurden, sollen nun im Geberland selbst verwendet werden. Das bedeutet einen massiven Anstieg der sogenannten „Phantomhilfe“: Darunter werden Ausgaben wie Flüchtlingshilfe oder Entschuldungsmaßnahmen verstanden, die kaum bis gar keine Auswirkungen auf die Ziele der Entwicklungspolitik, etwa Armutsbekämpfung, haben.

Unsichtbare Hilfe. Ein schon bisher auffälliger Akteur dieser „Phantomhilfe“ in Europa ist Österreich. Nach einem jüngsten Bericht des europäischen NGO-Dachverbandes CONCORD beträgt der österreichische „Phantomhilfe“-Anteil bereits jetzt beachtliche 64,4 Prozent der jährlichen öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA). Rund die Hälfte – genau 30,9 Prozent – werden hierzulande für das Flüchtlingswesen in Rechnung gestellt.

Der von den skandinavischen Staaten eingeleitete Kurswechsel wird sich in Europa wohl durchsetzen. Die nationalen Entwicklungsbudgets – schon bisher wegen der Schuldenkrise unter Druck – werden zunehmend in Frage gestellt werden. Die anhaltende Flüchtlingskrise ist ein willkommener Grund, Budgetmittel umzulenken. Angesichts des notorisch niedrigen Budgets Österreichs im Bereich Entwicklungspolitik besteht hier aber kaum mehr Raum für Kürzungen. Was jedoch sicher erfolgen wird, ist eine massive Ausweitung des Anteils der „Phantomhilfe“.

Wenn man bedenkt, dass etwa Spanien bereits heute unter diesem Titel Kosten für seine Grenzbefestigungen in seinen nordafrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla verbucht, kann man sich ausmalen, was Österreich demnächst geltend machen könnte: die monatlichen Mietkosten für die (Zaun-)Sperranlage in Spielfeld etwa; oder Sprit und Personalkosten für Hercules-Abschiebeflüge des Bundesheeres.

Stefan Brocza ist Experte für Europarecht und Internationale Beziehungen. Er lehrt an der Universität Salzburg.

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