Folter / Nowak: Kurzinfos

Von Redaktion · · 2010/11

Manfred Nowak wurde ein halbes Jahr vor der Verabschiedung der UN-Menschenrechtscharta (Dezember 1948) in Bad Aussee in Oberösterreich geboren. Habilitation an der Universität Wien. Leitungsfunktionen bzw. Gastprofessuren an Universitäten in Utrecht (Niederlande), Lund (Schweden) und Venedig. 1992 Mitbegründer und seitdem wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte, 1996 bis 2003 Richter der Menschenrechtskammer für Bosnien und Herzegowina in Sarajevo. 2004 wurde Nowak zum UN-Sonderberichterstatter über Folter ernannt, 2007 zum Professor für Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Wien.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (kurz: UN-Antifolterkonvention) wurde 1984 beschlossen und trat 1987 in Kraft. Artikel 1 definiert Folter als „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden“. Das völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen stellt eine wichtige Ergänzung zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Genfer Konvention dar.

Sarah Funk / Werner Hörtner

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