Herbergensuche

Von Lydia Matzka · · 2003/12

Österreichs Weigerung, Asylanträge an der Grenze anzunehmen, verletzt internationale Menschenrechtsabkommen und die Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Zurückschiebung von 74 tschetschenischen Flüchtlingen Anfang November war eindeutig illegal. „Refoulement“ nennt man die direkte oder indirekte, erzwungene Rückkehr eines Flüchtlings in eine Situation mit Verfolgungsrisiko in dessen Heimatland.
Die Flüchtlinge, etwa die Hälfte davon Kinder, haben in Gmünd um Asyl in Österreich ansuchen wollen. Das wurde von den österreichischen Beamten allerdings ignoriert. Dies passierte nicht aufgrund von Fehlleistungen einzelner Beamter, sondern auf Anweisung von Innenminister Ernst Strasser persönlich. Die TschetschenInnen wurden in einer Nacht- und Nebel-Aktion gegen ihren Willen nach Tschechien abgeschoben. Vielleicht weil sich Strasser und die Jungs an der Grenze dachten, das klingt eh so ähnlich, wird schon passen?

Gar nichts passt in Österreich. In einem Land, wo eine rechtskonservative Regierung soziale Netze zerstört, Ängste in der Bevölkerung schürt, gesellschaftliche Konflikte anheizt und sich weigert, sozialpolitische Aufgaben zu erfüllen, wie z. B. für die Unterbringung von Asylsuchenden aufzukommen. Stattdessen wird kampflächelnd eines der restriktivsten Flüchtlingsgesetze in Europa verabschiedet, werden ganz locker Flüchtlinge zurück in die Hände ihrer Peiniger geschickt, Verantwortungen auf Hilfseinrichtungen abgeschoben, nationales und internationales Recht gebrochen. In dem oben erwähnten Fall wurden die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention und die Bestimmungen der österreichischen Verfassung verletzt.

Weil es keine Quartiere in Österreich mehr gebe, hat Strasser einen Aufnahmestopp für die Bundesbetreuung verkündet. Ist das sprichwörtliche Boot – wie gebetsmühlenartig von der schwarz-blauen Regierung prognostiziert – nun voll?
Als die Caritas Mitte Oktober für 50 Flüchtlinge in der Konzilgedächtniskirche in Wien-Lainz Notquartiere einrichtete, beschwerte sich der Innenminister über die „öffentlichkeitwirksame Maßnahme“. Als ob es der Caritas nur um PR gegangen wäre!
Flüchtlinge landen auf der Straße. Warum nicht darauf aufmerksam machen, dass der österreichische Staat sich zunehmend aus seiner Verantwortung stiehlt und eine vernünftige Sozialpolitik nicht mehr als wichtige Aufgabe eines Rechtsstaates gesehen wird? Hilfsorganisationen und private Initiativen versuchen so gut sie können, einen Großteil der Abgewiesenen aufzunehmen, doch ihre Kapazitäten und Mittel sind beschränkt. Nicht alle können Unterschlupf finden, nach wie vor landen Flüchtlinge, auch minderjährige unbegleitete, auf der Straße. Karitative Einrichtungen und Hilfsorganisationen haben in Anbetracht der sozialen Kälte alle Hände voll zu tun, doch darüber hinaus darf nicht vergessen werden, Schüssel & Co beharrlich daran zu erinnern, dass es nach wie vor zu den Aufgaben eines Staates gehört, für sozialen Frieden zu sorgen, sich um Flüchtlinge und in Not leidende Menschen zu kümmern. Denn das ist hierzulande leider nicht selbstverständlich.

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