Kostenlose Software

Von Rupert Helm · · 2008/06

Microsoft verschenkt Software an Nichtregierungsorganisationen. Südwind verrät, wie das funktioniert.

Im Februar 2008 hat die Europäische Union Microsoft zum höchsten Bußgeld aller Zeiten verurteilt. 899 Millionen Euro soll der Konzern zahlen, weil er Mitbewerbern jahrelang zu hohe Lizenzgebühren verrechnet und so seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben soll. Gleichzeitig zeigt sich die weltweite Nummer Eins Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gegenüber sehr spendabel. In jüngster Zeit haben etliche Organisationen den Großteil ihrer Softwareausstattung geschenkt bekommen. Die Microsoft-Verantwortliche für das Social Sponsoring in Österreich, Ute Hennig, sieht hier keinen Widerspruch. Die Strafe beziehe sich auf Auseinandersetzungen in den 1990er Jahren. "Der Konzern stellt sich der gesellschaftlichen Verantwortung, und als Marktführer hat Microsoft auch die Möglichkeiten, benachteiligten Gruppen und deren Fürsprechern mit Expertise und Software zu helfen", meint sie auf Südwind-Anfrage. Kritische Stimmen meinen, dass mit diesen Programmen in erster Linie KundInnen erreicht werden, die ohnehin nur zögerlich Software kaufen und es manchmal mit den Lizenzbestimmungen nicht so genau nehmen würden.
Die Unterstützungen werden jedenfalls gerne angenommen. Frau Hennig berichtet von einer kräftig steigenden Nachfrage, "weitere Anfragen sind gerne willkommen", meint sie.

Viele IT-Verantwortliche sehen hier eine große Chance. Die Zuwendungen im Umfang von mehreren Zehntausend Euro erlauben es, die EDV-Landschaft mit einem Schlag zu modernisieren, den Betrieb zu professionalisieren und die laufenden Kosten zu senken.
Für ein Social Sponsoring durch Microsoft kommen fast alle im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Organisationen in Frage. Bedingung ist, dass die Einrichtungen gemeinnützig sind und nicht nur im Interesse einer bestimmten Gruppe, Ethnie oder Konfession tätig sind. Kirchen sind, so wie reine Kultur- und Sporteinrichtungen zwar grundsätzlich ausgeschlossen, kirchennahe Einrichtungen, die auf eigenen rechtlichen Füßen stehen und die nicht nur die eigene Konfession bedienen, kommen aber ebenfalls für Zuwendungen in Frage.

So funktioniert es: (Da viele EDV-Verantwortliche dieses Förderungsprogramm nicht kennen und diese nicht immer Südwind-Magazin lesen, wäre eine organisationsinterne Weitergabe dieser Info durchaus empfehlenswert.)
Interessierte NGOs, die unter §35, 36 und 37 der BAO (Bundesabgabenordnung, hier werden die gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke definiert) fallen, können Software zu den Konditionen für Forschung und Lehre beziehen oder direkt mit Frau Ute Hennig von Microsoft Österreich wegen einer Schenkung Kontakt aufnehmen.
Nach einer – meist positiven – Prüfung durch Microsoft wird man eingeladen, detaillierte Daten über die Organisation und die geplante EDV (alles in Englisch) bekannt zu geben. In der Regel erhält man binnen einer Woche eine Nachricht. Pro Organisation und Land werden maximal 50 UserInnen gefördert. Das Volumen der Schenkung kann mehr als 50.000 Euro ausmachen. Eine Schenkung kann problemlos mit den verbilligten Forschungslizenzen kombiniert werden.

Interessierte finden unter www.suedwind-magazin.at/software weiterführende Links (Ansprechpersonen bei Microsoft, Kriterien für Bezugsberechtigung).

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