Landrechte: Frauen bleiben draußen

Von Ralf Leonhard · · 2009/03

Frauen profitieren von Landreformen nur wenig. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Wiener Institut für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit (vidc) in Auftrag gegebene Studie, die 13 Länder in Afrika, Lateinamerika und Asien vergleicht.

Auch Landreformen verbessern den Zugang von Frauen zur Ressource Land zu wenig. Zu diesem Ergebnis kommt die Vergleichsstudie „Gender & Landrechte“, die in der Veranstaltung „LAND ist ein geschlechtsneutrales Gut!“ am 20. Jänner von den AutorInnen Reinfried Mansberger und Birgit Englert vorgestellt wurde. Die im Auftrag des vidc verfasste Studie prüft die Lage in 13 Ländern Afrikas, Lateinamerikas und Asiens, in denen in den letzten Jahrzehnten Landreformprozesse in Gang gesetzt oder neue Gesetze zur Regelung von Landeigentum verabschiedet wurden. Die untersuchten Länder sind Äthiopien, Bhutan, Burkina Faso, El Salvador, Guatemala, Kenia, Mosambik, Nicaragua, Senegal, Simbabwe, Südafrika, Tansania und Uganda.
Obwohl die Gesetze in der Regel geschlechtsneutral formuliert sind und damit formal den Zugang von Frauen zu Land verbessern, konnten sie die herrschende Ungleichverteilung nur wenig mildern. Das liege, so Birgit Englert, an der die Gesetze durchdringenden Privatisierungsideologie, die in erster Linie Sicherheit für Investoren schaffen und den landwirtschaftlichen Output steigern soll. In der Regel wüssten die Frauen außerdem über ihre Rechte zu wenig Bescheid. Dafür sorgten auch die patriarchalen Strukturen, die der ungerechten Verteilung zugrunde lägen und selbst von besseren Gesetzen nicht aufgebrochen würden.

Einen etwas anderen Zugang brachte der Vortrag „Falling between two stools. How women’s land rights get lost between State and customary law“ des britischen Experten Simon Levine, der für die ostugandische Landrechtsorganisation Land Equity Movement of Uganda (LEMU) zum Thema Landrechte und Gender arbeitet. Levine betonte, dass sich seine Erkenntnisse einzig auf Ostuganda bezögen, schloss aber Parallelen zu anderen afrikanischen Ländern nicht aus. Er bestreitet die Aussagekraft von Statistiken über Landbesitz, bei denen die Frauen extrem schlecht abschneiden. Denn Land sei in Afrika traditionell Familieneigentum. Der Zugang zu Land sei für die Frauen daher im Familienverband gewährleistet. Auch ein Mann bekomme als Individuum kein Land zugeteilt, sondern erst, wenn er heiratet und eine Familie gründet. Dass das Erbrecht die Söhne begünstige, sei auch erklärbar: Eine Frau zieht nach der Heirat in das Dorf ihres Mannes und lebt dort im Familienverband. Die Bewirtschaftung eines vielleicht weit entfernten Ackers sei ihr daher unmöglich.

Seit der Kolonialzeit geraten die gewohnheitsrechtlichen Strukturen in Widerspruch zu westlichen Wertvorstellungen, die über Landreformen eine Individualisierung von Eigentum vorantreiben. Auch Geldgeber und Entwicklungsorganisationen fördern dieses Modell, das Entwicklung auf der Grundlage abgesicherter Eigentumsrechte zum Ziel hat. Dabei geraten die Frauen unter die Räder, denn in der Regel werde der Mann innerhalb des Familienverbandes als Verfügungsberechtigter angesehen und daher als Eigentümer registriert. Landrechte für Frauen, so Levine, seien weniger ein Genderproblem als eine Frage der Macht.
Levine vertritt daher die Auffassung, dass der Staat gewohnheitsrechtliche Landverwaltung unterstützen solle. Für die Frauen oft günstigeres Gewohnheitsrecht und kodifiziertes Recht könnten ohne Weiteres nebeneinander bestehen. Die Praxis in vielen Ländern zeige, dass das möglich sei.

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