Machtlos gegen Kenia

Von Redaktion · · 2016/06

Der Internationale Strafgerichtshof hat das letzte Verfahren zur Gewaltwelle 2007/2008 in Kenia eingestellt. Das ist nicht nur ein Scheitern des Gerichts, sondern auch der Staatengemeinschaft, meint Benjamin Dürr.

Nach 157 Verhandlungstagen und mehr als zwei Jahre nach dem Prozessbeginn hat der Internationale Strafgerichtshof das letzte Verfahren zu Kenia eingestellt – ohne Urteil. Die Richter in Den Haag beendeten im April den Prozess gegen den stellvertretenden Präsidenten William Ruto und den Radiomoderator Joshua Arap Sang, weil die Beweise der Anklage nicht für eine Fortführung ausreichten.

Nach den Wahlen Ende 2007 kam es in Kenia zu einer bürgerkriegsähnlichen Gewaltwelle, bei der mehr als tausend Menschen getötet wurden. 2011 klagte der Strafgerichtshof sechs Kenianer an, darunter Uhuru Kenyatta und William Ruto, die 2013 trotz (oder gerade wegen) der Verfahren in Den Haag zu Präsident und Stellvertreter gewählt wurden. Die Anklagebehörde warf ihnen vor, die Gewalt organisiert und finanziert zu haben.

Mit dem Abschluss des Verfahrens gegen Ruto und Sang im April endet ein bitteres Kapitel für den Strafgerichtshof. Alle Verfahren wurden aus Mangel an Beweisen eingestellt. Das Scheitern in Kenia ist jedoch nicht nur die Schuld der Juristinnen und Juristen in Den Haag, sondern auch der internationalen Gemeinschaft. Es ist nicht gelungen, Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.

Benjamin Dürr ist Analyst und Prozessbeobachter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Er hat Völkerstrafrecht studiert und arbeitet für internationale Organisationen und Medien.

Hindernisse. Die Anklagebehörde hatte Schwierigkeiten, Beweise und ZeugInnen zu finden. Allein im Ruto/Sang-Fall zogen 16 der 42 ZeugInnen der Anklage ihre Aussage zurück, weil sie laut eigenen Angaben eingeschüchtert wurden oder Vergeltung fürchteten. Andere gaben vor Gericht zu, bestochen worden zu sein. Zudem bekam die Behörde von den kenianischen Behörden nicht die gewünschten Beweismittel – zum Beispiel Telefondaten.

Die Anklagebehörde machte Fehler und verließ sich teilweise zu stark auf zweifelhafte Zeugenaussagen und übernahm sich möglicherweise mit den Anklageschriften.

Eine mindestens ebenso große Verantwortung aber trägt die internationale Gemeinschaft: Die Kenia-Fälle verstärkten in den vergangenen Jahren eine feindselige Haltung mehrerer afrikanischer Regierungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Verschiedene Länder drohten, vom Gründungsvertrag des Gerichts zurückzutreten.

Andere der mehr als hundert Mitgliedsstaaten verhielten sich dagegen still. Botswana war eines der wenigen Länder, die sich öffentlich zum Strafgerichtshof bekannten und die Verfahren zu Kenia verteidigten.

Selbst wichtige Unterstützer wie Großbritannien sprangen dem Gericht nicht bei – im Gegenteil. Premierminister David Cameron lud Präsident Kenyatta 2013 zu einem offiziellen Staatsbesuch ein, trotz der Anklage in Den Haag.

US-Präsident Barack Obama vermied zwar auf seiner ersten Afrika-Reise 2013 ein Treffen mit Kenyatta, traf sich aber bei seinem zweiten Trip im vergangenen Jahr mit dem stellvertretenden Präsidenten Ruto – obwohl dieser damals noch immer vor Gericht stand.

Vergebene Chancen. Für das Funktionieren des Strafgerichtshofs ist die Unterstützung der Staatengemeinschaft jedoch unerlässlich. Sowohl in praktischer Hinsicht – beispielsweise durch das Ausführen von Gerichtsentscheidungen – als auch diplomatisch. Gerade bei politisch heiklen und umstrittenen Fällen braucht das Gericht Rückendeckung. Die mangelnde internationale Unterstützung ist dabei keineswegs beschränkt auf die Kenia-Fälle. Auch in der sudanesischen Region Darfur hat eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Staatengemeinschaft dazu geführt, dass die Ermittlungen auf Eis gelegt werden mussten.

Dabei hätten die Mitgliedsstaaten oder der UN-Sicherheitsrat durchaus Möglichkeiten, zum Beispiel wirtschaftlichen Druck auf Regierungen auszuüben, die sich weigern, Haftbefehle zu vollstrecken oder Beweise herauszurücken. Bisher geschieht das nicht. Dass nun alle Kenia-Verfahren gescheitert sind, sollte eine Warnung sein.

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