Mit zweierlei Maß

Von Sarah Funk · · 2011/06

Die Bitte um Mildtätigkeit kann unterschiedlich aussehen.

Im Gegensatz zu „unsichtbaren“ Bedürftigen, deren Not medial vermittelt wird, bitten BettlerInnen aktiv und direkt um Mildtätigkeit. Ist ein um Almosen bettelnder Mensch den GeberInnen unzumutbar?

„Die Menschen lassen sich von der abstrakten ‚schönen Armut‘, also den Plakaten mit den feuchten großen Kinderaugen der Hungernden in der Dritten Welt, sehr wohl rühren, zeigen sich aber der konkreten‚ ‚hässlichen Armut‘ gegenüber hart und abweisend. Also gegenüber dem schmutzig wirkenden Obdachlosen, der dunkelhäutigen Bettlerfamilie, dem Krüppel am Straßenrand“, kritisierte der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher gegenüber der Süddeutschen Zeitung vom 23.2.2011. In den letzten Monaten avancierte Pucher zu einer Symbolfigur im Kampf gegen das allgemeine Bettelverbot, das neben dem Land Salzburg und Tirol nun auch in der Steiermark erlassen wurde. Auch in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Kärnten kam es 2010 bzw. 2011 zu einer Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen. Zahlreiche Organisationen, Vereine und Interessenvereinigungen machen sich für das Recht zu betteln stark. Betteln ist ein Menschenrecht für Menschen in Not.

Im Februar 2011 wurde am Grazer Hauptplatz die Fotoausstellung „Betteln – Armut hat ein Gesicht!“ gezeigt, die das Unbehagen, das viele Menschen beim Anblick von bettelnden Menschen empfinden, thematisierte. BettlerInnen seien häufig „ein Ärgernis für sozial deutlich besser ausgestattete Menschen. Wie so oft in der Menschheitsgeschichte werden nicht die Ursachen reflektiert und (sozial)politische Verbesserungen eingeleitet, sondern eine Projektion genützt, um Abneigungen, oft sogar Feindbilder gedankenlos zu konstruieren“, so die beiden Fotografen Arian Andiel und Paulus Jakob in einer Aussendung zur Ausstellung.

Während auf der einen Seite Menschen durch steuerliche Begünstigungen dazu ermutigt werden, sich für mildtätige Zwecke einzusetzen (siehe die Debatte um Spendenabsetzbarkeit), werden milde Gaben für BettlerInnen erschwert bis verunmöglicht. In der Steiermark machen sich Menschen, die Bedürftige auf der Straße unterstützen, mitschuldig. Hilfe gebende und Hilfe empfangende Menschen werden auf diese Weise kriminalisiert.

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