„Mohammedaner“ mit Gamsbart?

Von Werner Zips · · 2001/12

Durch mehr und „bessere“ Integration soll die „Ausländerproblematik“ entschärft werden, lautet nun der offizielle Lösungsansatz. Doch dahinter verbirgt sich vielmehr eine verordnete Assimilation, meint Werner Zips

Seit gut fünfzehn Jahren bestimmt die so genannte „Ausländerpolitik“ einen wesentlichen Teil des gesamten politischen Diskurses in Österreich. Kein Wahlkampf, weder auf kommunaler noch auf bundesstaatlicher Ebene, der seither nicht auch (mit wechselnden Anteilen) ein „Ausländerwahlkampf“ war.
Ein Aspekt der breit geführten öffentlichen Diskussion über „Ausländer“ scheint mir dabei bisher zu kurz gekommen zu sein: die Frage des Bedeutungsgehalts von „Integration“. Der Begriff findet sich in den Programmen aller im Parlament vertretenen Parteien, wenngleich auch mit radikal unterschiedlicher Sinngebung. Klare definitorische oder wenigstens deskriptive Stellungnahmen, was darunter zu verstehen ist, fehlen aber fast völlig. Unter dem Druck der xenophoben Partei(nahme) wurden eine Reihe von Initiativen von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen ins Leben gerufen, die „bessere“ Integrationsmaßnahmen in diesen „Problembereichen“ zum Ziel haben.
So weit ich das entstandene Diskursuniversum überblicken kann, scheint mir eine Tendenz in der veröffentlichten politischen Meinung vorherrschend: Die angestrebte „Integration“ wird einem Objektbereich zugeordnet: den „Ausländern“. Diesen Objektbereich zu ordnen, vor allem im Interesse der „Inländer“, ergibt sich dann als folgerichtige Aufgabe des Staates (auf den unterschiedlichen Ebenen seiner Verwaltung). Damit in Einklang steht auch die dominante Begriffswahl „Aus“- und „In“-Länder. Die polarisierenden Ordnungsmuster setzen bereits eine scharfe soziale Distinktion voraus. Exklusion und Inklusion gehören gewissermaßen automatisch dem Subjektbereich der Ordnungsmacht. Wer dazu gehört und wer draußen bleiben muss (oder wieder raus muss), unterliegt der Entscheidungskompetenz eines (Herrschafts-)Subjekts.

Welche Konsequenzen haben diese demokratietheoretischen Überlegungen für die gesetzliche Regelung der Integration im engeren Sinn, d.h. des Beziehungsverhältnisses zwischen jenen in Österreich von einem österreichischen Elternteil – es gilt grundsätzlich das ius sanguinis – Geborenen und den Menschen, die auf Grund ihrer Geburt keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen? Da es in Österreich kein „Ausländerwahlrecht“ (für hier lebende Nicht-StaatsbürgerInnen) gibt, fehlen den gesetzlichen Regelungen zur beidseitigen Integration die skizzierten basalen Legitimitätsvoraussetzungen. Um diese Auffassung zu überprüfen, sollte es genügen, sich den gesamteuropäischen Integrationsprozess vor Augen zu führen, der mit jedem einzelnen Beitrittskandidaten bilaterale Verhandlungen für die jeweils adäquaten Beitrittsbedingungen vorsieht. Dann ist der Anspruch auf „Integration“ weder nach sozialen noch nach demokratiepolitischen Gesichtspunkten zu halten. Schließlich fehlt der Gruppe der von dieser materiellen Gesetzgebung unmittelbar Betroffenen das aktive Wahlrecht. Daher werden sie in dem Willensbildungsprozess, der sie (be)trifft, nicht vertreten. Die einseitige rechtliche Gestaltung erfüllt insofern die etymologischen Kriterien eines anderen Begriffes: der Assimilation. Darunter ist laut Duden die „Angleichung, Anpassung“ zu verstehen. Dem davon erfassten Tatbestand wohnen Konnotationen des Zwangs bis hin zur Gewaltausübung inne.

Auch jene politische Partei, die sich der „Reinhaltung“ Österreichs als Kampf gegen „Überfremdung“ verschrieben hat und die „Mehrheit des kleinen Mannes“ gegen die diversen Minderheiten verteidigt, bekennt sich als Regierungspartei zur Floskel der „Integration“. Dadurch soll offensichtlich der oberflächliche Basiskonsens zur Präambel des Regierungsübereinkommens 2000 erhalten werden. Darin hieß es ebenso apodiktisch wie apotheotisch: „Die Bundesregierung kämpft für ein Österreich, in dem Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus keinen Platz haben.“ Die Ernsthaftigkeit dieser Absichtserklärung entblößte sich im Zuge des letzten Wiener Gemeinderatswahlkampfes (aufs Neue).
Derzeit vergeht kein Tag ohne „racism at the top“, um den treffenden Buchtitel von Wodak und van Dijk (2000) zu zitieren. Das macht den Kampf gegen das simple Deutungsmuster von Fremdheit als Negation zur Sisyphusarbeit. Aus österreichischen Regierungskreisen kommen Forderungen nach einem „Integrationsvertrag“ als einseitige Verpflichtung zum Deutschlernen und zur kulturellen Anpassung unter Androhung von Sanktionen. Gegen solche Programme einer „Ausländer-raus-Integration“ und andere Formen der „ethischen Diarrhöe“ scheitern sozialwissenschaftliche Aufklärungsbemühungen. Nur zu bald stoßen diese an die Grenzen beschränkter intellektueller Voraussetzungen bei PolitikerInnen (vom Schlage des Homunkulus Austriacus), deren erkennbare Qualifikationen sich auf eine lang dauernde Parteimitgliedschaft reduzieren. Manche können und wollen offenbar nicht verstehen, dass „Integration“ ein Beziehungsverhältnis darstellt. Deren Vorstellung von Heimat verschränkt sich mit repressivem Zwang auf ihren inneren Sinnbezirk. In einem Land, das vor wenigen Jahrzehnten alles „(Volks)Fremde“ mit Vernichtung bedrohte, wird diese(r) Heimat(begriff) unheimlich. In diesem Sinn erscheint mir („mein“) Österreich bisweilen als (überaus) „befremdliche Heimat“.

Der Autor ist a.o. Professor am Institut für Ethnologie, Kultur- und Sozialanthropologie der Universität Wien mit Schwerpunkt Karibikforschung und rechtsanthropologische Fragen.

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