Verbotene Geschäfte

Von Werner Hörtner · · 2012/12

Nach dem Streit mit Heini Staudinger von der GEA kam nun das Hilfswerk „Jugend Eine Welt“ ins Visier der Finanzmarktaufsicht.

Es passiert nicht selten, dass Nichtregierungsorganisationen im Kreise ihrer SympathisantInnen zinsenlose Darlehen zur Finanzierung ihrer karitativen oder entwicklungspolitischen Aktivitäten aufnehmen. Die dann nach einem vereinbarten Zeitplan wieder zurückgezahlt werden.

In Deutschland arbeiten Partnerorganisationen mit demselben Modell, erklärt Marion Fercher, Finanzreferentin von „Jugend Eine Welt“, einer christlichen NGO, die mit dem internationalen Don Bosco-Netzwerk zusammenarbeitet. Doch dort habe das Pendant zur österreichischen Bankenaufsicht nichts auszusetzen. Fercher räumt ein, dass man hier in einem Graubereich arbeite, der jedoch bisher toleriert wurde.

Weshalb die seit zehn Jahren bestehende Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), eine unabhängige, weisungsungebundene Institution, nunmehr auf den Ermittlungsgeschmack in diesem Sektor gekommen ist, ist schwer nachzuvollziehen. Eigentlich könnte man glauben, die Behörde wäre mit ihrer Kernaktivität, der Aufsicht über Großbanken, Kredit- und Zahlungsinstitute, genügend ausgelastet. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik möchte die Wogen, die der Fall des Waldviertler Schuhfabrikanten Heini Staudinger ausgelöst hat, glätten. Man wollte keinesfalls mit den Ermittlungsverfahren in diesen beiden Fällen Jagd auf alternative Unternehmer oder karitative Einrichtungen machen, so der Behördenvertreter. Es gehe nur um den gesetzlich festgelegten Schutz der Anleger.

Am 9. November kam es dann zu einer Übereinkunft. Durch einen geänderten Vertragstext werden die Darlehen nun „nachrangig“ gestellt, d.h. dass im Falle der Insolvenz die Rückzahlung dieser zinsenlosen Darlehen gegenüber den anderen Verbindlichkeiten hintan gestellt wird.

In die Öffentlichkeit gebracht hatte der Waldviertler Schuhhersteller Heinrich Staudinger mit seiner Firma GEA die Probleme mit dem Modell zinsenloser Darlehen. Für eine Firmeninvestition hatte er bei Privatpersonen Kleinkredite im Volumen von drei Millionen Euro gesammelt – und auch wieder restlos zurückgezahlt. Doch für die FMA war das „unerlaubter Geschäftsbetrieb“, da Staudinger keine Bankkonzession besitzt. Der alternative Unternehmer, bekannt für die von seinem Unternehmen produzierten „Waldviertler“, dachte jedoch nicht daran, klein beizugeben – im Fall einer Verurteilung drohen ihm 50.000 Euro Strafe – und ging an die Öffentlichkeit.

„In den letzten zehn Jahren haben wir mit unserem GEA-Sparverein und dem geliehenen Geld unserer FreundInnen und KundInnen in der Krisenregion Waldviertel 100 Arbeitsplätze geschaffen und die Energie-Wende vorbildlich vollzogen“, konterte Staudinger in einem offenen Brief an die FMA. Geschickt stilisierte er die Auseinandersetzung zu einem Kampf David gegen Goliath hoch. Er will sich das Verhalten der Behörde nicht gefallen lassen und gemeinsam mit den BürgerInnen für das Recht, sich selbst zu organisieren und sich selbst zu helfen, kämpfen. Näheres siehe auf www.w4tler.at.

Auch die Vertriebsgesellschaft „EZA Fairer Handel“ erhielt unerfreuliche Post von der FMA. Auch sie arbeitet seit 20 Jahren mit dem Modell der Kleindarlehen, die nicht oder nur gering verzinst werden. Auf diese Weise wurden bisher drei Millionen Euro aufgebracht. Dieses Geld wird u.a. dazu verwendet, den 150 Partnerorganisationen aus Lateinamerika, Afrika und Asien, meist bäuerliche oder handwerkliche Genossenschaften, die üblichen Vorauszahlungen auf ihre Lieferungen zu leisten. Man arbeite derzeit an einem neuen Finanzierungsmodell, um nicht abgestraft zu werden, erklärt EZA-Pressesprecherin Andrea Reitinger.

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