Das Südwind-Magazin ist bemüht, seine Website www.suedwind-magazin.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen:

Nicht alle PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei.

Einige Bilder verfügen nicht über aussagekräftige Alternativtexte.

Bestimmte interaktive Elemente sind nicht vollständig tastaturbedienbar.

Unverhältnismäßige Belastung:

Inhalte, die vor 2022 veröffentlicht wurden, können aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.

Dies betrifft vor allem Bilder und Grafiken im Archiv auf der Website: Bilder, die vor 2022 veröffentlicht wurden, verfügen nicht über Alternativtexte. Begründung: Technische Einschränkungen im CMS und redaktionelle Nachbearbeitung erforderlich.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​ fallen:

Externe Inhalte von Drittanbietern liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und können daher nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG erfolgte in Form einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wir arbeiten laufend daran, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern und bestehende Barrieren schrittweise zu beseitigen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung unserer Website behindern, wenn Sie Probleme feststellen, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bemerken, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
Südwind-Magazin
E-Mail: magazin@suedwind.at


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle:

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.