Kinder auf Bestellung

Von Redaktion · · 2016/05

Leihmutterschaft kann altruistisch oder kommerziell motiviert sein. Das vielerorts verbotene Geschäft boomt und findet auch im Globalen Süden statt. Eva Maria Bachinger gibt einen Überblick über einen umstrittenen Bereich der Reproduktionsmedizin.

Das Baby wird per Kaiserschnitt auf die Welt geholt. Seine glücklichen Eltern halten per Smartphone alles für die Welt fest. Ein Klinikmitarbeiter filmt das Paar, das betont, das sei es wert gewesen, sie würden es wieder machen und zwar in dieser Klinik. Dem Baby ist das alles egal, es schreit und schreit. Im Arm seiner sozialen Mutter, die distanziert und ratlos wirkt. Die biologische Mutter, die noch am OP-Tisch liegt, meint, man solle das Kind zudecken, es sei ihm kalt. Als man es in ihre Nähe bringt, hört es zu weinen auf. Diese Szenen sind die berührendsten im aktuellen Doku-Film „future baby“ über die Reproduktionsmedizin. Die sozialen Eltern des Kindes sind ein Ehepaar aus den USA, die Eizellenspenderin ein brasilianisches Model, die Leihmutter eine Alleinerzieherin aus Mexikos Unterschicht.

Der Preis der Babies. Das globale Geschäft mit der Leihmutterschaft wird auf mindestens vier Milliarden US-Dollar geschätzt. Es ist lukrativ und wächst. ExpertInnen nehmen an, dass der wahre Umsatz noch höher ist. Offizielle Statistiken gibt es nicht. Der Markt verlagert sich nun unter anderem nach Mexiko, weil Indien und Thailand ihre Gesetze aufgrund von Auswüchsen verschärft haben. Auch in einzelnen US-Bundesstaaten, Russland und in der Ukraine ist Leihmutterschaft erlaubt. Eine sogenannte altruistische Version, wo kein Geld fließen soll, ist in Australien, Großbritannien, Belgien, in den Niederlanden und Griechenland legal. In Ländern wie Tschechien oder Rumänien gibt es keine klaren Gesetze, daher einen Graubereich.

Die Preisunterschiede sind enorm: In den USA muss man mit Kosten von mehr als 100.000 Dollar rechnen, in Indien mit 30.000. Die Leihmütter erhalten zwischen 30.000 (USA) und 6.000 Dollar (Indien). Es werden auch „Flat Rate“-Programme und „All Inclusive“-Pakete angeboten: Zahlen die Paare pauschal 60.000 Dollar, wird ihnen ein Baby garantiert. D.h., dass mehrere Spenderinnen und Leihmütter zum Einsatz kommen können. Jene Leihmutter, die erfolglos versucht hat, schwanger zu werden, bekommt nichts, die andere erhält den Großteil des Geldes erst, wenn sie ein gesundes Kind zur Welt bringt.

Leihmütter aus Not. In Indien kommen Leihmütter laut der NGO Sama aus der ärmsten Schicht. Aus dem Bericht „Surrogacy in America“ geht hervor, dass es sich auch in den USA um Frauen der mittleren oder unteren Schicht handelt. Häufig sind es Alleinerziehende, in Indien oder Mexiko auch Analphabetinnen, die ihre Verträge nicht lesen können. „Den Leihmüttern werden Grundrechte geraubt, die sonst für jede Lohnarbeit gelten. Sie bekommen keine Kopie der unterzeichneten Verträge und können nicht offen über ihr Entgelt verhandeln. Alles läuft über die Kliniken“, so Sheela Saravanan von der Universität Heidelberg.

Den Frauen werden bis zu fünf Embryonen eingesetzt, was zu riskanten Mehrlingsschwangerschaften führen kann. In Indien oder Russland sind die Frauen von ihren Familien getrennt und in Heimen oder Wohnungen untergebracht. Das Motiv, helfen zu wollen, kann mitschwingen, ist aber nicht ausschlaggebend. Die Frauen brauchen schlichtweg das Geld. Doch langfristig stellt sich laut Sama keine Verbesserung ihrer Lebenssituation ein.

Zwischen Ethik und Pragmatismus. Obwohl die Kommerzialisierung aller Lebensbereiche offensichtlich ist, wird bei Leihmutterschaft viel von Altruismus geredet. „Die Schwester oder eine andere Verwandte trägt das Kind aus, nur aus Menschenfreundlichkeit. Wenn sie kein Geld dafür nimmt, ist es in Großbritannien erlaubt. Das wäre eine Möglichkeit, denn zwischen altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft kann man durchaus unterscheiden“, meint der Wiener Anwalt Helmut Graupner. Selbst wenn es so selbstlose Verwandte geben soll (konkrete Zahlen wird man nicht finden), kommt es in reichen Ländern zu einem Engpass, da sich zu wenige Frauen zur Verfügung stellen. Viele Paare gehen daher trotz liberaler Gesetze weiterhin ins Ausland – auch weil es dort billiger ist. In der Debatte wird Ethik zur Seite geschoben und Pragmatismus an den Tag gelegt: „Es ist besser, Leihmutterschaft zu regeln, als sie gänzlich zu verbieten. Sonst passiert es im Untergrund“, hört man oft.

Recht auf Kinder? Ein Argument für eine Zulassung der Leihmutterschaft ist die Forderung nach Gleichstellung Homosexueller. Es wird gerne behauptet, es gebe ein „Recht auf ein Kind“. JuristInnen stellen das in Abrede: „Es gibt kein Recht auf ein Kind, das garantiert kein Gericht. Es gibt auch kein Recht auf Glücklichsein. Aber der Phantasie sind natürlich keine Grenzen gesetzt“, so EU-Richterin Maria Berger. Als Erwachsene zu glauben, man habe ein Recht auf Kinder, sei eine „grobe, patriarchale Besitzperspektive“, betont auch Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich. Kinder seien kein Besitzstand, der eingefordert werden könne. Die Menschenrechtskonvention sieht ein Recht auf Familiengründung vor, aber es gilt nicht absolut, sondern kann etwa durch Kinderrechte eingeschränkt sein. Artikel 35 der Kinderrechtskonvention – die alle Staaten, mit Ausnahme der USA, ratifiziert haben – hält fest, dass ein Kind das Recht hat, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. Die Praxis der Leihmutterschaft bedeutet aber genau das.

Für Corinne Dettmeijer, nationale Berichterstatterin gegen Menschenhandel in den Niederlanden, fällt Leihmutterschaft in ihren Bereich. Die VermittlerInnen seien demnach diejenigen, die die Leihmutter ausbeuten. Die ÄrztInnen seien UnterstützerInnen, die Wunscheltern seien als NutznießerInnen und KonsumentInnen zu bezeichnen. Sie könnten zwar rechtlich nicht belangt werden, doch Dettmeijer fordert die Staaten auf, an Leihmutterschaft interessierte Paare von ihren Plänen abzubringen.

Widerstand kontra Liberalisierung. Auf internationaler Ebene geht es in Richtung Liberalisierung: Sowohl der Europarat als auch die Haager Konferenz für internationales Privatrecht beraten über globale Standards. Am 15. März wurde bei einer Sitzung im Europarat ein entsprechender Bericht der belgischen Senatorin Petra De Sutter noch knapp abgelehnt. Dass De Sutter Berichterstatterin war, ist fragwürdig: Sie ist Fertilitätsmedizinerin, bietet in Gent Leihmutterschaft an und fungiert als Beraterin von Kliniken in Indien – ein evidenter Interessenkonflikt.

Der feministische Widerstand gegen die Kommerzialisierung des Frauenkörpers regt sich derzeit vor allem in Frankreich, Italien und Österreich. Die französische Initiative CoRP fordert ein globales Verbot der Leihmutterschaft mittels der Petition „stopsurrogacynow“. Am 2. Februar fand dazu eine prominent besetzte Konferenz in Paris statt. In Österreich haben sich ExpertInnen zusammengetan, um unabhängig von der Weltanschauung für ein Verbot einzutreten.

Eva Maria Bachinger ist freie Journalistin und Autorin des Buches: „Kind auf Bestellung. Plädoyer für klare Grenzen“, Deuticke 2015. Aktuell läuft der Dokumentarfilm „Future Babys“ in österreichischen Kinos.

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