
Menschenrecht des Monats November
20. November = Internationaler Tag der Kinderrechte
Wo steht es: Die Kinderrechtskonvention von 1989 ist das UN-Abkommen mit der größten internationalen Zustimmung. Über 190 Staaten haben sie ratifiziert. In Österreich trat sie 1992 in Kraft. 2011 beschloss der Nationalrat die Aufnahme eines Teils der Rechte – wie das Recht auf gewaltfreie Erziehung – in abgeschwächter Form in die Verfassung. Seit April sind Individualbeschwerden vor dem UN-Ausschuss für Kinderrechte möglich.
Worum geht es: Die Kinderrechtskonvention formuliert und konkretisiert die Menschenrechte speziell für Kinder, etwa das Recht auf Leben, Bildung, Gesundheit, Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das Kindeswohl. Die Konvention definiert alle jungen Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kinder. Sie gilt als menschenrechtlicher Meilenstein, da erstmals politische und soziale Rechte in einem Dokument zusammengeführt wurden.
Wo fehlt es: Die Rechte von Kindern werden in jedem Land der Welt verletzt. Auch in Österreich. Der UN-Kinderrechte-Ausschuss lobte im letzten Bericht (2012) die Anstrengungen Österreichs, wie die Aufnahme einiger Rechte in die Verfassung. Besorgt zeigt sich das Gremium hingegen angesichts der steigenden Anzahl von Jugendlichen in Gefängnissen oder des Umgangs mit minderjährigen Flüchtlingen. cbe
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