Am Rande des Vertragsbruchs

Von Martin Jelsma · · 2013/07

Seit der UN Drogenkonvention von 1988 eskalierte der Drogenkrieg weiter. Drogengesetze wurden verschärft und die Zahl der wegen Drogendelikten Inhaftierten nahm weltweit rasant zu. Doch gleichzeitig begann eine wachsende Zahl von Ländern, den Pfad stets zunehmender Repression zu verlassen. Die UN Sondergeneralversammlung (UNGASS) von 1998 brachte bereits einen gewissen Ausgleich durch die Betonung der Nachfragebekämpfung, der Minderung besonders schlimmer Konsequenzen des Drogenmissbrauchs (harm reduction) und der Hilfe für Kleinbäuerinnen und -bauern im Rahmen der Alternativen Entwicklung.

Europa, Kanada und Australien waren die Schwerpunktregionen, wo harm reduction schrittweise zum akzeptierten Bestandteil des drogenpolitischen Handwerkszeugs wurde. Ausgehend von der Bereitstellung steriler Nadeln zur AIDS-Prävention bei Heroinabhängigen und Methadon-Programmen (wie sie heute auch in verschiedenen asiatischen Ländern akzeptiert sind), entwickelte sich das Konzept weiter über die Prävention von Überdosen, die Bereitstellung so genannter Drückräume bis zur geregelten Abgabe von Heroin an „therapieresistente“ Suchtkranke.

Ein zweiter Reformstrang war die Entkriminalisierung. In verschiedenen europäischen Ländern (Portugal, Spanien, Tschechische Republik) stellt der Besitz von Drogen für den persönlichen Konsum nicht länger einen Straftatbestand dar, wobei oftmals Verwaltungsstrafen in Kraft bleiben. Ein drittes Reformfeld ist die Abkehr von der Kriminaljustiz hin zu sozialen und gesundheitspolitischen Maßnahmen für nicht gewalttätige Verstöße im Rahmen kleinkrimineller Beschaffungskriminalität. Eine vierte Gruppe von Ländern begann schließlich, in ihre Drogengesetzgebung und deren Vollzug Prinzipien der Menschenrechte und der Verhältnismäßigkeit der Strafen einzuführen. Für viele dieser Anstrengungen zur Humanisierung der Drogenkontrolle ist Lateinamerika inzwischen zum Gravitationszentrum geworden, wo Reformgesetzentwürfe etwa in Argentinien, Ecuador und Kolumbien auf dem Tisch liegen.

Das letzte bedeutsame Feld liegt schließlich in einer Reihe weniger repressiver Politiken und Praktiken besonders für Cannabis und das Koka­blatt. In verschiedenen Ländern des Südens mit verbreiteten traditionellen Konsumformen (Bolivien und Peru für Koka; Indien, Pakistan, Marokko und eine Reihe anderer Länder für Cannabis) wurden die Bestimmungen der Konventionen zur Abschaffung dieser Praktiken in Wirklichkeit niemals umgesetzt. Die Niederlande und einige US-Bundesstaaten sowie Australien haben bereits jahrzehntelange Erfahrung mit milder Cannabis-Politik. Hier gibt es drei pragmatische Modelle, um im Rahmen des Vertragssystems zu bleiben. Die niederländischen Coffee­shops, wo kleine Mengen Cannabis im Rahmen einer Ausnahmeregelung an Erwachsene verkauft werden dürfen, wobei es formal ungesetzlich bleibt und die Produktion noch immer aktiv verfolgt wird; die großen medizinischen Cannabis-Apotheken in einigen US-Bundesstaaten, die für Erwachsene legalen Zugang auch für Zwecke des nicht-medizinischen „Freizeitkonsums“ bieten und die spanischen Cannabis-Clubs, im Rahmen derer für Mitglieder der Anbau zum Eigenkonsum erlaubt ist. Gerade in diesem letzten Bereich ist es, wo Spannungen mit den-UN Konventionen im Grenzbereich zum Vertragsbruch bestehen, etwa bei der rechtlichen Regulierung des Cannabis-Marktes in den USA und in Uruguay.

Martin Jelsma leitet das Programm „Drogen und Demokratie“ beim Transnational Institute in Amsterdam. Er ist Berater  der Latin American and Global Commission on Drug Policy und Mitglied des Szenario-Teams der OAS. www.druglawreform.info und @MartinJelsmaTNI
Übersetzung und Kürzung: Robert Lessmann

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