Blasphemie und das Gesetz

Von Ziauddin Sardar · · 2011/10

Der Islam kennt keine Strafverfolgung von „Blasphemie“. Doch in Pakistan dient sie dazu, religiöse Minderheiten zu terrorisieren.

Für die längste Zeit in der Geschichte Pakistans fiel die Blasphemie nur insofern auf, als sie nicht existierte. Sie tauchte erst 1980 auf, unter dem damaligen Militärherrscher General Zia ul-Haq. Mit dem Ziel einer „Islamisierung“ des pakistanischen Rechts rief er einen mit islamischen Rechtsgelehrten besetzten Beirat ins Leben, um bestehende Gesetze zu novellieren und neue auszuarbeiten. Er wollte auch die Ahmadiyya, eine religiöse Minderheit, die 1973 für nicht-muslimisch erklärt worden war, rechtlich absondern und sie daran hindern, islamische Begriffe zu verwenden. Zwischen 1980 und 1986 fügten die vom General erwählten „Repräsentanten“ dem Strafgesetzbuch eine Reihe von Paragraphen hinzu, die die Verletzung religiöser Gefühle, die Schändung, Zerstörung oder Entweihung des Koran oder die Verwendung von Auszügen des Koran „in einer herabwürdigenden Weise oder für ungesetzliche Zwecke“ unter Strafe stellten.

Am häufigsten in Gerichtsverfahren zitiert wird jedoch der Paragraph 295-C, der sich ausdrücklich auf den Propheten Mohammed bezieht und erst viel später hinzugefügt wurde. Er besagt: „Wer in Wort oder Schrift, durch visuelle Darstellung oder durch Unterstellung, versteckte Anspielung oder Andeutung, ob direkt oder indirekt, den geheiligten Namen des heiligen Propheten Mohammed (der Friede sei mit ihm) besudelt, ist mit dem Tode oder lebenslanger Freiheitsstrafe und gegebenenfalls auch durch Verhängung einer Geldbuße zu bestrafen.“ In den letzten 20 Jahren versuchten religiöse Extremisten wiederholt, die „lebenslange Haft“ und den Abschnitt zur „Geldstrafe“ aus dem Paragraphen zu eliminieren und damit die Todesstrafe zwingend vorzuschreiben.

Tatsächlich gibt es für diese Strafbestimmungen keine Grundlage im Islam. Der Begriff „Gotteslästerung“ kommt im Koran nicht vor, wo vielmehr kategorisch festgehalten wird: „Es gibt keinen Zwang in der Religion“ (2:256). Der Koran räumt ein, dass der Prophet verspottet und beschimpft werden wird, fordert aber ausdrücklich Vergebung: „Und ertrage in Geduld alles, was sie reden; und scheide dich von ihnen in geziemender Art“ (73:10); sowie „… vergib ihnen und wende dich ab (von ihnen)“ (5:13).

Dessen ungeachtet wurden in den letzten zehn Jahren mehr als 600 Menschen auf Basis dieser Strafbestimmung angeklagt, die meisten von ihnen christliche ArbeiterInnen und Angehörige der Ahmadiyya. Zwar wurde bisher niemand hingerichtet, doch einige wurden von Fanatikern ermordet, nachdem sie freigesprochen worden waren.

Der jüngste Fall ist das Verfahren gegen Aasia Bibi, eine Arbeiterin und Mutter von fünf Kindern aus der christlichen Gemeinschaft, die wegen einer angeblichen Blasphemie zum Tode verurteilt wurde. Es ist erwiesen, dass das Verfahren gegen sie auf gefälschten Beweisen beruht und infolge eines Konflikts mit ArbeitskollegInnen angestrengt wurde. Bibi befindet sich derzeit in Haft; AktivistInnen der Zivilgesellschaft kümmern sich um ihren Fall.

Wirklich schockiert hat Liberale in Pakistan aber, dass viele Anwälte die Strafbestimmungen unterstützen und als Vorkämpfer der Intoleranz und des Fanatismus auftreten. Im Dezember gründeten rund 1.000 RechtsanwältInnen die „Bewegung zum Schutz der Würde des Propheten“, die für eine automatische Todesstrafe für alle eintritt, die den Propheten beleidigen.

Diese AnwältInnen sowie alle BefürworterInnen der Blasphemie-Gesetze werden oft als „Zia-Generation“ bezeichnet, da sie unter seiner Herrschaft aufwuchsen. Diese Generation steht in Konflikt mit jüngeren und älteren Pakistanis, die in zivilgesellschaftlichen Bewegungen aktiv sind und Kerzenprozessionen und Versammlungen zur Unterstützung von Bibi sowie zum Gedenken an den ermordeten Gouverneur von Punjab, Salman Taseer organisiert haben. Beide Fälle wurden zu einer „Cause célèbre“ für die Linke in Pakistan.

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