
Uruguay macht Drogenpolitik entgegen den Vorgaben der UN- Drogenkonvention.
Für die einen ist es ein Durchbruch der Reformpolitik, für den Suchtstoffkontrollrat der Vereinten Nationen ein Bruch der internationalen Konventionen: In Uruguay können nach einer im Dezember verabschiedeten Gesetzesnovelle ab April 2014 amtlich registrierte Personen pro Monat bis zu 40 Gramm Cannabis in dafür eigens lizensierten Apotheken zu einem Preis von einem US-Dollar pro Gramm kaufen. Privatpersonen dürfen bis zu sechs weibliche Cannabispflanzen für den Eigenkonsum besitzen. Cannabis-Clubs von 15-45 Mitgliedern dürfen bis zu 99 Pflanzen anbauen. Die Regelungen werden von einer staatlichen Kontrollkommission beim Gesundheitsministerium überwacht. Minderjährige und AusländerInnen sind ausgenommen.
Der Konsum von Cannabis ist in Uruguay bereits seit 1974 straffrei. Mit der Legalisierung will man nun den Schwarzmarkt austrocknen. Die Regelungen ähneln jenen, die mit 1. Jänner 2014 im US-Bundesstaat Colorado in Kraft getreten sind. Was Uruguay besonders macht: Zum ersten Mal wird im Rahmen einer nationalen Gesetzgebung gegen Bestimmungen der UN-Drogenkonvention verstoßen. Seit Jahren macht eine wachsende Zahl von Staaten mittels Ausnahmeregelungen oder Ländergesetze Politik am Rande oder jenseits der Bestimmungen des Vertragswerks aus dem Jahr 1961, was auch als Folge dessen Reformresistenz interpretiert wird. Doch der Reformdruck wächst. Gerade aus Lateinamerika im Rahmen der Organisation Amerikanischer Staaten und durch nationale Alleingänge wie in Bolivien und Uruguay.
Mehr über die Hintergründe im Südwind-Thema „Drogen und Politik“, Ausgabe 7-8/2013.
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