China und die NGOs

Von Redaktion · · 2010/05

Zivilgesellschaftliche Organisationen gibt es in der Volksrepublik China noch nicht sehr lange. 1988 entstanden die ersten shehui tuanti (dt.: Gesellschaftliche Körperschaften), deren Zahl besonders nach der Internationalen Frauenkonferenz in Peking (1995) sprunghaft anstieg. Ab 1999 gab es zusätzlich die Möglichkeit, minban feiqiye danwei (nicht-staatliche nicht-unternehmerische Arbeitseinheiten) beim Innenministerium registrieren zu lassen. Nach 2003 kamen dann noch Stiftungen dazu.

Insgesamt konnten sich in den vergangenen 22 Jahren über 415.000 Organisationen offiziell registrieren. Die Zahl der im Handelsregister (anstatt beim Innenministerium) eingetragenen NGOs wird auf weitere 100.000 bis 200.000 geschätzt.

Diese Zahlen sollen aber keinen falschen Eindruck von der Stärke der chinesischen Zivilgesellschaft oder dem Einfluss der chinesischen NGOs erwecken. Selbst die wichtigsten chinesischen NGOs sind bei ihrer Finanzierung stark vom Ausland abhängig. Der Anteil ausländischer Gelder am Gesamtbudget betrug bei:

Aizhixing (HIV/Aids-Aufklärung und Beratung) – 100%
CANGO (Förderung der Zivilgesellschaft allgemein) – 90%
Friends of Nature (Umweltschutz) – 70%
Huiling (Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung) – 50%
Little Bird (ArbeiterInnenrechte) – 98%
Shaanxi Research Association for Women and Family (Gender-Themen, Rechte für Frauen) – 85%

Was die Behinderung der NGO-Arbeit durch den Staat angeht, so ist die zu unterschiedlich, als dass man daraus für ganz China urteilen könnte. Nimmt man die NGO Huiling als Beispiel (siehe Text), dann wird deren Chongqinger „Niederlassung“ vom staatlichen Behindertenverband direkt (auch finanziell) unterstützt, die „Niederlassung“ in Tianjin bekommt vor jeder öffentlichen Veranstaltung Besuch von der Stadtverwaltung und allen anderen nur erdenklichen Ämtern, die Geld haben wollen (für die Überlassung des Parks, das Regeln des Verkehrs, die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung usw.), und Meng Weina (und Wan Yanhai) in Beijing bekommen vor jedem wichtigen Staatsfeiertag Besuch von der Staatssicherheit.

Übrigens: die neue Devisenregel 63 gilt in Hongkong nicht.

Dirk Reetlandt

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