Der Verfassung verpflichtet

Von Redaktion · · 2016/05

Österreich und die Menschenrechte, ein Überblick.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gibt es seit 1948. Die Europäische Menschenrechtskonvention aus 1950 ist weitgehend von ihr beeinflusst. Österreich hat sie am 3. September 1958 ratifiziert und schützt Menschenrechte sowohl in der Verfassung als auch in zahlreichen Gesetzen. Kontrolliert wird die Einhaltung von den UN: vom Menschenrechtsrat, Sonderberichterstattern sowie speziellen Überwachungsorganen für die verschiedenen Menschenrechtsübereinkommen. In Europa kommen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europarats-Kommissar für Menschenrechte, die OSZE sowie die EU-Agentur für Grundrechte dazu. Nicht zuletzt liegt es an NGOs und der Zivilgesellschaft, die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern.

Auch Asyl ist ein Menschenrecht. Die Genfer Flüchtlingskonvention trat am 22. April 1954 in Kraft und wurde von Österreich am 1. November 1954 ratifiziert. Damit hat sich Österreich offiziell verpflichtet, Menschen, die auf der Flucht sind und um Asyl ansuchen, aufzunehmen. Schon seit Jahren warnen ExpertInnen, dass die Konvention durch immer strengere Asylgesetze mehr und mehr ausgehöhlt wird.

Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die wegen „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung verfolgt werden. Flucht vor „Krieg“ per se sowie aufgrund von Klimawandel wird nicht in der Genfer Flüchtlingskonvention genannt. sol

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