Die Zivilgesellschaft einbeziehen

Von Werner Hörtner · · 2001/11

Die „Kofinanzierung“ durch das Außenministerium gibt auch kleineren Gruppen die Möglichkeit, Projekte im Ausland durchzuführen – wenn genügend Eigenmittel aufgetrieben werden. Ein kleiner Leitfaden für Antragswillige …

Vorhaben in Entwicklungsländern, die auf eine dauerhafte Verbesserung der Lebensbedingungen und der Entwicklungsperspektiven abzielen“, sollen durch staatliche Kofinanzierung unterstützt werden, heißt es in den entsprechenden Förderungsrichtlinien des Außenamtes. Seit dem EU-Beitritt steht dafür der vielzitierte „Gang nach Brüssel“ zur Verfügung. Doch da zur Antragstellung in Brüssel bestimmte Voraussetzungen notwendig sind, die im allgemeinen nur von größeren und „gestandenen“ Organisationen erfüllt werden können, hat die EZA-Sektion im Außenamt als Alternative für kleinere Organisationen und Gruppen vor fünf Jahren die Möglichkeit der bilateralen Kofinanzierung geschaffen.

„Jede kleine Initiative vom Neusiedlersee bis zum Bodensee kann Projektanträge stellen. Oft stoßen ja Menschen während eines Privataufenthaltes auf Probleme in der Dritten Welt und wollen dann unbedingt etwas tun“, weiß Wolfgang Moser, früher selbst Entwicklungshelfer in Papua-Neuguinea, aus Erfahrung. Er leitet das Referat für die Kofinanzierung von NGO-Projekten im Außenministerium, dessen Arbeitszielsetzung die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Entwicklungszusammenarbeit ist.

Tatsächlich wurden aus diesem Topf in den letzten Jahren Projekte mit einer erstaunlichen thematischen Bandbreite und regionalen Streuung mitfinanziert: ein Brunnenprojekt im Senegal ebenso wie eine Buschleute-Schule in Namibia, ein Stipendienprogramm für Frauen in Nicaragua oder Solaranlagen in Kuba. Durch diese Kofinanzierung wurde ein „bunter Blumenstrauß von Projekten“ ermöglicht, freut sich Wolfgang Moser.

Ein Problem dabei kann jedoch die Aufbringung der Eigenmittel sein, wobei der staatliche Anteil bei Projekten in den Schwerpunkt- und Kooperationsländern maximal 50 Prozent beträgt (bis Ende 2000 noch 75%) und bei Projekten im „Globalbereich“, d.h. in anderen Staaten, überhaupt nur mehr 25% (35% bis Ende 2000). Die Obergrenze der öffentlichen Kofinanzierung beträgt 1 Mio. Schilling auf grundsätzlich drei Jahre.

„Um diese Eigenmittel zu erhalten, müssen die Organisationen eine intensive Öffentlichkeitsarbeit betreiben, d.h. ihre Leistungen der Öffentlichkeit darlegen“, streicht Referatsleiter Moser einen positiven Aspekt dieser Regelung heraus.

Bei der EU-Kofinanzierung hingegen gelten andere Prozentsätze. Das Außenamt fördert mit 35%, wenn die EU-Kommission bis zu 50% zur Verfügung stellt – vorausgesetzt, das Projekt des Antragstellers ist in einem Schwerpunkt- oder Kooperationsland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit angesiedelt. In allen anderen Ländern wird nur mit 10% gefördert. Da liegt es dann an der Organisation, sich entweder um Konsortialprojekte zu bemühen (Projekte in Zusammenarbeit mit NGOs, auch aus anderen EU-Ländern und der Schweiz) oder selbst mindestens 40% aufzubringen.

Bei EU-Projekten gilt eine so genannte „Anschlussautomatik“, d.h. wenn die EU-Kommission dem Projekt zustimmt, schließt sich Österreich automatisch der Kofinanzierung an. Diese Regel gilt jedoch nicht bei Konsortialprojekten. Bei Projekten im Bildungsbereich ist es überhaupt anders: Hier entscheidet auch nach der Approbation durch Brüssel das Außenamt von Fall zu Fall über die Förderungswürdigkeit.

Im vergangenen Jahr wurden unter dem Titel EU-Kofinanzierung Projekte im Umfang von knapp 110 Millionen Schilling gefördert; 54,9 Mio. davon kamen aus Brüssel, 37,7 Mio. von der staatlichen EZA, der Rest waren Eigenmittel. Im Bereich der Kofinanzierung bilateraler Projekte betrug der staatliche Zuschuss im Jahr 2000 knapp neun Mio. Schilling (bei einem Projektvolumen von insgesamt fast 21 Mio.).


AnsprechpartnerInnen

Um die Antragstellung zu erleichtern, hat das Außenamt gemeinsam mit der Kommunalkredit, die für das Ministerium diese Projekte abwickelt, einen Leitfaden ausgearbeitet.

Antragsunterlagen und Richtlinien auf der Homepage www.kommunalkredit.at. Beratung Andrea Schmid (Tel. 01/316 31-440, A.Schmid@Kommunalkredit.at), und Sabine Vodencarevic (Tel. 01/316 31-460). Ansprechpartner im Außenamt, Sektion Entwicklungszusammenarbeit: DI Wolfgang Moser, Tel. 01/531 15-4471, wolfgang.moser@wien.bmaa.gv.at).

Beratung für die Einreichung in Brüssel: Gerda Daniel, EU-Plattform österreichischer NGOs (Tel. 01/50 30 003-760, gerda.daniel@horizont3000.at). Informationen zu Projekten der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit: www.komment.at. Beratung für EU-Kofinanzierungsprojekte bei KommEnt Susanne Höck (Tel. 0662/84 09 53-0, susanne.hoeck@komment.at).

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