Emissionshandel der EU

Von Redaktion · · 2009/03

Das Emission Trading Scheme (ETS) ist auch aus Sicht der EU ein zentraler Teil ihrer Bemühungen, die Reduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Es ermöglicht den Handel von EU-internen Emissionsrechten (EUAs) zwischen Emissionsverursachern und Handelsfirmen. Erfasst sind in Phase 1 und Phase 2 (2005-2007 bzw. 2008-2012) Industrien und Energieerzeuger mit zusammen 40-50% der EU-weiten Emissionen.

Theorie: Die Emissionsminderungen sollen durch eine entsprechende Verknappung der verfügbaren EUAs bewirkt werden. Anhand ihres Marktpreises können ETS-Teilnehmer beurteilen, ob es billiger ist, Reduktionen selbst vorzunehmen oder EUAs zu kaufen. Anlagenbetreiber können aber auch Zertifikate aus Projekten zur Emissionsminderung in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism, CDM) und anderen Industrieländern mit Kyoto-Zielen (Joint Implementation, JI) zukaufen und an Stelle von EUAs vorlegen.

Praxis: Bisher weitgehend ineffektiv. Überzuteilungen von EUAs haben ihren Marktpreis gegen Ende 2007 gegen Null gedrückt, und die aktulle Wirtschaftskrise hat den Bedarf an EUAs und damit ihren Marktpreis ebenfalls bereits stark gesenkt. Nennenswerte EU-interne Reduktionen sind am ehesten in der Phase 3 („Post-Kyoto“) von 2013-2020 zu erwarten. Für diesen Zeitraum ist eine Reduktion der Emissionen der erfassten Sektoren um 21% gegenüber 2005 vorgesehen, bei einem internationalen Abkommen (inklusive USA) um 30%. Das „Freikaufen“ durch die Finanzierung von Emissionsreduktionen anderswo wird auf 50% der EU-internen Reduktion begrenzt.
rp

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