
Wie die WTO funktioniert.
Handelskonflikte, die nicht bilateral beigelegt werden können, unterliegen einem zweistufigen Schlichtungsverfahren. Ein Spruch der Berufungsinstanz kann nur im Konsensweg aufgehoben werden. Die WTO selbst kann jedoch keine Strafmaßnahmen setzen, sondern befindet lediglich über die Rechtmäßigkeit von Handelssanktionen eines Mitglieds.
Konzessionen werden grundsätzlich nach der „Bottom-up“-Methode ausgehandelt, d.h. eine Zollsenkung oder Marktzugang wird für bestimmte Produkte bzw. Dienstleistungen angeboten. Dabei gelten die Prinzipien Meistbegünstigung und Inländerbehandlung: Eine Begünstigung für ein Land muß allen Mitgliedern gewährt werden, und es darf nicht zwischen in- und ausländischen Erbringern von Dienstleistungen, Inhabern gewerblicher Schutzrechte oder Waren (nach erfolgtem Import) diskriminiert werden. Ausnahmen: u.a. Regionale Freihandelsabkommen, Begünstigung von Entwicklungsländern. Produkte dürfen auch nicht aufgrund ihrer Herstellungsweise diskriminiert werden (Ausnahme: Zwangsarbeit in Strafanstalten), was vor allem von Umweltorganisationen kritisiert wird.
Entwicklungsländer genießen im Rahmen einer „Besonderen und Differenzierten Behandlung“ verschiedene Ausnahmeregelungen und Begünstigungen, die großteils nicht einklagbar sind. Sie wurden durch Auslegungen im Rahmen der Uruguay-Runde und WTO-Urteile weitgehend ausgehöhlt und entwertet. Derzeit bestehen in erster Linie Bevorzugungen für die ärmsten Länder sowie längere Übergangszeiträume für die Umsetzung von Verpflichtungen.
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