Generalverdacht „Scheinehe“

Von Gabriele Müller · · 2006/10

Ohne Übergangsregelung trat am 1.1.2006 das neue Fremdenrechtspaket in Kraft. Was als „Verhinderung von Scheinehen“ gerechtfertigt wird, treibt Hunderte Ehepaare in die Illegalität und an den Rand der Existenz.

Jeden Mittwoch um 17 Uhr protestieren sie vor dem Innenministerium in der Wiener Herrengasse: EhepartnerInnen, mehrheitlich Frauen, von AbschiebungskandidatInnen, die das Menschenrecht auf Eheleben einfordern. Drei Partner von Mitgliedern der Selbsthilfegruppe „Ehe ohne Grenzen“ wurden schon deportiert. Weitere sind in Schubhaft.
Nach den neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsbestimmungen müssen Flüchtlinge und andere Nicht-EWR-Bürger, die österreichische Staatsangehörige heiraten, nun im Heimatland um Aufenthaltsgenehmigung ansuchen. Von der Neuregelung betroffen sind 7.835 Ehen zwischen ÖsterreicherInnen und Nicht-EWR-BürgerInnen, meldete die APA im Juni. Gegen rund 2000 wurde letztes Jahr wegen Verdachts auf „Scheinehe“ ermittelt. Nach der neuen Gesetzeslage stehen alle unter dem Generalverdacht, zwecks Aufenthalt geheiratet zu haben. Die Folgen des neuen Gesetzes sind schlimmer, als von Menschenrechts- und Hilfsorganisationen befürchtet. Der Fall der Chinesin Zou Youeying erregte besondere Aufmerksamkeit in den Medien. Sie bekommt kein Visum, weil ihr Mann zu wenig verdient, was die Behörden nicht daran hinderte, diesem die Kosten der Abschiebung in Rechnung zu stellen. Bakary J. aus Gambia, verheiratet mit einer Wienerin und Vater eines gemeinsamen Kindes, wurde von Polizisten krankenhausreif geprügelt, weil er nicht ins Flugzeug einsteigen wollte.
Bereits nach 100 Tagen Asylgesetz stieg die Anzahl der Schubhäftlinge um ein Drittel gegenüber dem Vorjahr. Als Ursache nannte Johannes Rauch, damals Sprecher der Innenministerin Liese Prokop, die beschleunigten Verfahren für kriminelle Asylwerber und die Anwendung des „Dublin-Verfahrens“, das für Flüchtlinge gilt, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist.
Äußerst schleppend hingegen erfolgt – acht Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes – die Bearbeitung der Anträge auf Legalisierung der „binationalen Ehepaare“. Viele wurden geradezu in die Illegalität gedrängt. Denn Asylwerbenden, die einen Österreicher oder eine Österreicherin heirateten, wurde nahegelegt, den Asylantrag zurückzuziehen, um einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung als Familienangehörige stellen zu können. Sie sind seither illegal in Österreich, dürfen nicht arbeiten, die Schubhaft droht oder wurde schon verhängt.

Ehe ohne Grenzen-Initiatorin Angela Magenheimer ist seit 2005 mit einem Flüchtling verheiratet. Auch ihr Mann wurde aufgefordert, zwecks Niederlassungsbewilligung den Asylantrag zurückzuziehen. Das sporadische Klopfen der Fremdenpolizei an ihrer Wohnungstür nimmt sie mittlerweile recht gelassen. Weniger gelassen sieht sie die „vielen verzweifelten Anrufe und E-mails“, die sie fast täglich erhält. „Ehepaare haben Angst, auseinandergerissen zu werden, viele stehen finanziell am Abgrund.“ Jene, denen das Zusammenleben wegen zu geringen Einkommens verweigert wird, geraten finanziell noch mehr unter Druck.

Mittlerweile beteiligen sich rund 160 „binationale“ Ehepaare an der Initiative. Dank ihrer Arbeit und medialer Aufmerksamkeit wurden einige Betroffene aus der Schubhaft entlassen. Das Innenministerium versprach eine Nachschulung der BeamtInnen, die immer wieder widersprüchliche Auskünfte geben. Erbeten wurde auch eine Liste von der Initiative, um jeden Einzelfall zu prüfen. Die 60 bei „Ehe ohne Grenzen“ dokumentierten Fälle „sind aber nur die Spitze eines Eisberges“, meint Magenheimer. „Eine regelrechte Interventionitis ist nötig, damit die Leute zu ihrem Recht kommen“, kommentiert Herbert Langthaler von der Asylkoordination Österreich, der die Zahl der Betroffenen auf mehrere hundert schätzt.
Betroffen sind auch zahlreiche Kinder binationaler Ehen und „Adoptionsfälle“. Maria und Attila Kovacs aus Wien, die den seit 2001 in Österreich lebenden Flüchtling Asghar im Jänner 2006 adoptieren, intervenieren hartnäckig. Asghar hat Deutsch gelernt und eine Lehre angetreten. Familie Kovacs wollte für den Adoptivsohn die Niederlassungsbewilligung als Angehöriger. Die Inlandsantragstellung ist seit Jahresbeginn verboten, die Ausreise aber ohne Pass nicht möglich. Viele Telefonate folgten, genaue Auskünfte gibt es immer noch nicht. Ein derartiger Antrag könne, so der zuständige Beamte Johann Bezdeka, Leiter der Abt III/4, Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen, „aus humanitären Gründen“ auch im Inland erfolgen, wenn die Niederlassungsbehörde diese von Amts wegen zulässt. Darauf gibt es aber keinen Anspruch. Frau Kovacs, die sich fragt, warum man es Menschen, die sich offenkundig integriert haben, so schwer macht, hat zum Glück weitere Informationen eingeholt. MitarbeiterInnen der MA 20 versicherten, dass es bei Antrag auf Aufenthaltsbewilligung als Angehörige eines Österreichers keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gibt. Denn solange der Antrag läuft, verliert Asghar seinen derzeitigen „subsidiären Schutz nach dem Asylgesetz“. Er müsste seine Lehre aufgeben.

www.ehe-ohne-grenzen.at

Gabriele Müller ist freie Journalistin und Übersetzerin in Wien.

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