Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Von Irmgard Kirchner · · 2006/05

Mit der laufenden Diskussion um die grüne Gentechnik wird das Prinzip der Nachhaltigkeit zu Grabe getragen.

Fast haben wir uns an das Ungeheuerliche schon gewöhnt: Seit den 1990er Jahren machen die neuen Bio- und Gentechnologien Natur und Leben zu strategischen Ressourcen. Dahinter stehen gigantische wirtschaftliche Interessen.
In diesen Monaten fallen zukunftsweisende politische Entscheidungen in Sachen „grüner Gentechnik“. Damit sind schönfärberisch genetisch veränderte Organismen (GVO) zuerst auf den Feldern und dann auf dem Teller gemeint.
Der endgültige Schiedsspruch der Welthandelsorganisation WTO zum EU-Gentechnik-Moratorium, das bereits 2004 aufgehoben wurde, wird für Juni erwartet. Zur Erinnerung: Drei Staaten – die USA, Argentinien und Kanada –, in denen 95 Prozent aller gentechnisch veränderten Lebensmittel produziert werden, haben die EU vor der WTO wegen ihres Einfuhrverbotes für GVO aus dem Jahre 1998 verklagt. Seit 2004 sind in der EU fünf GVO erlaubt. Einzelne Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, haben dennoch Verbote ausgesprochen. Eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft sind auch die EU-Richtlinien zur Koexistenz von GVO und konventioneller bzw. biologischer Landwirtschaft. Diese werden gerade erarbeitet.

Die EU-Kommission agiert – zumindest in ihren offiziellen Stellungnahmen – äußerst wohlwollend gegenüber dem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft. Im Interesse einiger weniger Biotech-Konzerne, denn die BürgerInnen der EU lehnen die Gentechnik in der Landwirtschaft mehrheitlich ab.
Die laufende Diskussion um Risiken und Grenzwerte, Messbarkeiten und Prüfmethoden der Verunreinigung von „traditionellen“ Pflanzen durch GVO negiert ein fundamentales Prinzip im Umgang mit Biotechnologien: das Vorsorgeprinzip. Vorsorge bedeutet, dass man etwas unterlässt, wenn man die Folgen wissenschaftlich (noch) nicht abschätzen kann. In der laufenden Diskussion, die der WTO-Argumentation folgt, ist es umgekehrt: da wird der wissenschaftliche Beweis verlangt, dass GVO für Mensch und Umwelt schädlich sind, damit man sie sich von den Äckern und vom Leibe halten kann. Das Vorsorgeprinzip ist in dem von 132 Staaten unterzeichneten Cartagena-Protokoll zur Biologischen Sicherheit festgeschrieben. Es nicht zu berücksichtigen, heißt nicht weniger, als das Prinzip der Nachhaltigkeit zu Grabe zu tragen. Denn Nachhaltigkeit wird dann mit Sanktionen belegt. Und wir werden zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für die Folgen unseres Tuns.

Wenn die Welthandelsorganisation unwidersprochen über den Schutz der Umwelt und die Interessen der VerbraucherInnen entscheidet, ist diese Macht Ausdruck des politischen Willens ihrer Mitgliedsländer, der wirtschaftliche (Konzern)Interessen über alles stellt. Die politisch mächtige und wirtschaftlich starke EU könnte der WTO in Sachen Gentechnik in der Landwirtschaft entgegen treten. Tut sie es nicht, sind die unabsehbaren Folgen vor allem auch für ärmere und politisch weniger einflussreiche Länder absehbar. Jegliche nationale Maßnahme zum Schutz vor Gentechnik in der Landwirtschaft wird wirkungslos. Die Bäuerinnen und Bauern werden abhängig von teurem Saatgut und dem – wie das Beispiel Gensoja in Lateinamerika zeigt – rasant wachsenden Bedarf an teuren Insektiziden.
Und sollte die Wissenschaft in der Zukunft den Beweis der Schädlichkeit der „grünen Gentechnik“ liefern, gibt es kein Zurück mehr. Wer wird dann verantwortlich gemacht, wenn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung längst bankrott ist?

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