
Südafrika
Der Vertreter des südafrikanischen Rassenwahns muss aber nicht wegen seiner politischen Ideologie und Aktivitäten ins Gefängnis. Zwei kriminelle Delikte wurden ihm zum Verhängnis. 1996 hatte er einen schwarzen Mitarbeiter seiner Sicherheitsfirma mit einer Eisenstange niedergeschlagen. Der Mann ist seither geistig und körperlich behindert. Einige Zeit später misshandelte er einen schwarzen Tankwart und hetzte seinen Hund auf ihn. Für das erste Vergehen findet eine neue Gerichtsverhandlung statt, für das zweite muss er nun für zwölf Monate hinter Gitter.
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