Irakisch-Kurdistan

Von Martina Kopf · · 2007/10

Die neue irakische Verfassung garantiert Irakisch-Kurdistan (die Provinzen Erbil, Dohuk, Suleymaniah) seit Herbst 2005 den Status einer föderalen Region. Die kurdische Regionalregierung redet lieber von Kurdistan-Irak und übt de facto auch die Kontrolle über Teile der Provinzen Diyala, Nineveh (Mosul) und Tamin (Kirkuk) aus, deren Eingliederung ein politisches Ziel der Kurden ist. Der hauptsächlich von Kurden besiedelte Teil des Irak wird aber Südkurdistan genannt („Nordkurdistan“ = Türkei, „Ostkurdistan“ = Iran, „Westkurdistan“ = Syrien).
Nach dem Ersten Weltkrieg hofften die „irakischen Kurden“ auf britische Unterstützung für die Errichtung eines unabhängigen Kurdenstaates aus der Erbmasse des Osmanischen Reiches. Enttäuscht, wegen der Staatsgründung des Irak (1932) den eigenen Staat nicht erreicht zu haben, forderten die Kurden ein hohes Maß an Autonomie in ihren Siedlungsgebieten. Während und nach Beendigung der Monarchie (1958) versuchten die Kurden vergeblich, ein höheres Maß an Selbstbestimmung zu erreichen. Es folgten gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Zentralregierung bzw. der Diktatur in Bagdad. Nach verschiedenen Waffenstillständen erhielten die Kurden in den 1970er Jahren mit der „Kurdischen Autonomen Zone“ begrenzte Autonomie zugesprochen. Im Jahrzehnt darauf wurden die Kurden noch während des Iran-Irak-Krieges Ziel einer groß angelegten Vernichtungskampagne durch das Baath-Regime von Saddam Hussein.
Nach dem 2. Golfkrieg (1991) wurden die drei kurdischen Provinzen unter kurdische Verwaltung gestellt, gehören aber offiziell weiterhin zum Irak. Von 1994 bis 1998 herrschte Bürgerkrieg zwischen den Kurden. Von 1991 bis 2003 litt die irakische Zivilbevölkerung unter härtesten UN-Sanktionen, die Kurden zudem unter einem „doppelten Embargo“, da alle Einfuhren über Bagdad abgewickelt werden mussten.

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