
USA & Vasallen
Im März 2009 war der bolivianische Präsident Evo Morales nach Wien gekommen (siehe Interview mit Morales in SWM 4/09), um die Streichung zweier Unterparagraphen (Art. 49 1c und 2e) aus der UN-Drogenkonvention von 1961 zu beantragen, die sogar das Kauen von Kokablättern verbieten. Ende Jänner endete die Einspruchsfrist, und ohne Einspruch wäre Boliviens Antrag automatisch in Kraft getreten.
Buchstäblich in letzter Minute vor Ablauf der Frist am 31.1. kündigten nun die Vereinigten Staaten und eine Gruppe von „Freunden der Konvention“ (dem Vernehmen nach Russland, Japan, Kolumbien, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien, Schweden, Bulgarien, Italien und Estland) ihren Widerspruch an. Eine Gehässigkeit, denn das Anliegen betrifft nur Bolivien, Peru und einige Indígenagebiete in Kolumbien und hätte keine Auswirkungen auf den Rest der Welt. Das weitere Verfahren ist noch unklar: Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen kann den Antrag aufgrund der Einsprüche ablehnen. Die „Commission on Narcotic Drugs“ (die nächste Konferenz wird im März in Wien stattfinden) kann sich des Themas annehmen oder auch eine Sonderkonferenz dazu einberufen.
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