(K)ein Konkurrent

Von Redaktion · · 2003/06

Das operative Geschäft der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) wird mit Beginn nächsten Jahres an eine Agentur ausgelagert. Wie können im Rahmen einer EZA-Agentur die Interessen der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen gewahrt werden? Diese Frage 1) stellten wir Außenministerin Benita Ferrero-Waldner und dem Entwicklungsexperten Martin Jäggle 2).

In meinem jüngsten Brief an die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ) habe ich geschrieben: „Ich habe den Eindruck, dass die Vorstellungen über die Ziele und die Funktion der Restrukturierung der EZA zwischen meinem Haus und den NGOs nahe beieinander liegen.“ Was habe ich damit gemeint? Für mich gibt es einen Grundkonsens zwischen den NGOs und dem Außenministerium in zwei zentralen Punkten:
Erstens: Neustrukturierung nur mit substanziell erhöhten Mitteln. In Zeiten der Budgetkonsolidierung ist die Erhöhung der EZA alles andere als selbstverständlich. Ich habe mich aber sehr dafür eingesetzt, dass das Regierungsprogramm auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona („Erhöhung der EZA auf 0,33% des BNE“) Bezug nimmt. In harten Budgetverhandlungen ist es mir gelungen, mein immer wieder geäußertes öffentliches Bekenntnis zur Erhöhung der EZA auch umzusetzen: Der Entwurf des Budgets 2004, den die Bundesregierung nun verabschiedet hat, sieht die größte Erhöhung des EZA-Budgets meines Hauses vor, die es je gegeben hat. Konkret ist eine Steigerung des EZA-Budgets um _ 30 Mio. vorgesehen. Ein derart erhöhtes EZA-Volumen bedarf auch verstärkter Abwicklungskapazitäten. Ähnlich wie in den meisten europäischen Geberländern soll dies durch eine eigene Einheit, die nun geschaffen werden soll, geschehen.
Der zweite zentrale Punkt, in welchem ich eine essenzielle Übereinstimmung mit den NGOs sehe, lautet: keine Neustrukturierung, die darauf ausgerichtet ist, den NGOs ihre Arbeit oder Funktion wegzunehmen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir planen keine „Super-NGO“.
Ein weiterer für mich sehr wichtiger Punkt ist der, dass die EZA-Agentur es künftig möglich machen soll, als „nationale Agentur“ Aufträge für die EU abzuwickeln.
Die NGOs haben während der Ausgliederungsdiskussion Vorschläge über neue NGO-Finanzierungsmöglichkeiten unterbreitet. Natürlich kann man über alles reden. Ich könnte mir allenfalls eine gewisse Ausweitung des NGO-Kofinanzierungsrahmens durchaus vorstellen. Wir müssen aber die Dinge auseinander halten! Die Neustrukturierung ist eine verwaltungstechnische Frage. Die NGOs werden einer besser strukturierten Entwicklungszusammenarbeit gegenüberstehen, die effizienter agieren kann. Ich denke, dass gerade NGOs davon profitieren werden.

Benita Ferrero-Waldner



Sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt, sie kommt nicht. Es ist kein Kinderspiel, sondern die Vorgeschichte zur Entstehung einer staatlichen Entwicklungsagentur. Die Gründe, die für ihre Einführung angeführt werden, sind vielfältig und grundsätzlich nicht abwegig. Allerdings kommt z.B. Irland ohne eine solche Einrichtung aus, trotz beträchtlicher Erhöhung seiner EZA-Mittel. Von außen betrachtet ist angesichts der Realität und Gründlichkeit österreichischer Verwaltung(sbestimmungen) eine effiziente Projektdurchführung im Rahmen eines Ministeriums eigentlich schwer vorstellbar. Nahe liegend, dass daher bereits jetzt manches informell ausgegliedert ist. Und der Aufnahmestopp in den Verwaltungsdienst hat zu manch „kreativer“ Lösung geführt. Eine Agentur könnte hier klare und nachvollziehbare Verhältnisse schaffen.
Aber auch die Ängste und Sorgen sind vielfältig. Am größten ist vielleicht die Angst, der Staat könnte sich mit seiner Entwicklungsagentur letztlich völlig von den NGOs „emanzipieren“. Sie bekämen dann nur noch Brosamen, aber ernsthafte Partner könnten sie nie mehr sein.

Mittlerweile ist eine Situation entstanden, in der ein Scheitern der Agentur die negativste Variante wäre. Auch wenn „speed“ politisch anrüchig geworden ist, hier ist eine zügige, transparente und partizipative Vorgangsweise notwendig. Sichergestellt werden sollte eine klare politische Zuständigkeit bei einem (Außen-)Ministerium, das auch eine generelle Weisungsbefugnis gegenüber der Agentur und ihrer Geschäftsführung haben kann. Die programmatische Ebene muss sowieso im Außenministerium verbleiben. Politisch klug und sachlich zweckmäßig wäre parallel eine Klärung der Rolle der NGOs gegenüber und in der staatlichen EZA. Und so erfreulich die beachtliche Steigerung des EZA-Budgets ab 2004 ist, womit der Leistungsstand früherer Jahre wieder erreicht wäre: die Entscheidung über die zusätzlichen Mittel ist eine beträchtliche Konfliktquelle. Eine selbständige staatliche Agentur wird auch in gewissem Ausmaß Konkurrent der NGOs sein, ob geplant oder ungeplant. Warum könnte das Außenministerium, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, nicht in den Aufsichtsrat der Agentur ein Mitglied aus dem Kreis der NGOs nominieren? Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme und würde der Agentur auch sachlich gut tun.

Martin Jäggle



1) An dieser Stelle im SÜDWIND-Magazin werden aktuelle entwicklungspolitisch relevante Fragen gestellt. Antworten geben die politisch für Entwicklungszusammenarbeit verantwortliche Außenministerin Ferrero-Waldner sowie vom SÜDWIND eingeladene ExpertInnen.
2) Martin Jäggle ist Universitätsprofessor für Religionspädagogik und Mitglied des entwicklungspolitischen Beirates der Außenministerin.

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