Kein Platz Nirgendwo

Von Herbert Langthaler · · 2003/06

Der Innenminister tut sich schwer, die als Abschreckungsmaßnahme eingesetzte Nicht-Versorgung von AsylwerberInnen aufzugeben. Nun machen eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, der Menschenrechtsbeirat und eine bundesweite Kampagne Druck.

Dienstag Nachmittag: Das Wartezimmer der Flüchtlingsberatung des Evangelischen Flüchtlingsdienstes in Traiskirchen ist wieder einmal gesteckt voll. Kinder greinen, ihre Mütter starren apathisch vor sich hin. Einige Männer stehen rauchend vor dem Haus. In den Büros der MitarbeiterInnen wird hektisch telefoniert. „In der Robert Hammerlinggasse hat die Caritas noch Platz für eine Familie“, freut sich eine Flüchtlingshelferin, während Bereichsleiter Christoph Riedl am Handy mit der zuständigen Abteilung des Innenministeriums über die Wiederaufnahme einer am Morgen entlassenen Familie aus Moldawien verhandelt. Solche Szenen gehört zum Alltag der FlüchtlingsbetreuerInnen in Österreich.
Schon seit Jahren werden nicht mehr als ein Drittel der Flüchtlinge während des Asylverfahrens in die so genannte „Bundesbetreuung“ aufgenommen. Der Rest ist auf die Notquartiere humanitärer Organisationen oder private Quartiere angewiesen.
Wer kein Geld hat und keinen Platz in den notorisch überfüllten Heimen von Caritas & Co findet, muss im Freien nächtigen. Ein besonderes Problem ist, dass die AsylwerberInnen, die nicht in Bundesbetreuung aufgenommen werden, keinerlei medizinische Versorgung haben.

Aber auch jene AsylwerberInnen, die das Glück haben, in Bundesbetreuung aufgenommen zu werden, erfahren keine Betreuung, die diesen Namen verdient. Die Zeit während der oft jahrelang dauernden Verfahren fristen sie, zum Nichtstun verurteilt, entweder in trostlosen Lagern oder in abgewohnten Pensionen – häufig in entlegenen Landgemeinden. 2001 wurde die Situation durch eine Senkung des Tagsatzes für die Bundesbetreuung um 40 Prozent auf 13,8 Euro zusätzlich verschärft.
In den Pensionen und Lagern wurden die Kürzungen an die Flüchtlinge weitergegeben, Rationen wurden reduziert oder überhaupt eine Mahlzeit eingespart. Über die skandalösen Bedingungen, unter denen AsylwerberInnen leben müssen, und den Mangel an speziellen Betreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche oder traumatisierte Flüchtlinge klagen Flüchtlinge, BetreuerInnen und Menschenrechtsorganisationen immer wieder.

Daran hat sich trotz jahrelanger Bemühungen der NGOs nichts verändert. Mehr noch, mit 1. Oktober 2002 wurde die Situation nochmals drastisch verschärft.
Zu den bereits bestehenden Restriktionen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen kamen weitere Ausschlusskriterien und Entlassungsgründe. Erstmals gab es die Kriterien für die Verweigerung humanitärer Mindeststandards schwarz auf weiß. Seither werden z. B. AsylwerberInnen aus bestimmten Herkunftsländern nicht mehr in die Bundesbetreuung aufgenommen. Dazu gehören unter anderen Flüchtlinge aus Pakistan, Bangladesch, Albanien, Armenien, Georgien und der Türkei. Ihnen wird pauschal unterstellt, keine triftigen Fluchtgründe zu haben.
Diese neuerliche Eskalation kam überraschend. Eine Mitte vergangenen Jahres ausverhandelte EU-Richtlinie zur Aufnahme und Versorgung von AsylwerberInnen sowie Verhandlungen zwischen Bund und Ländern für ein neues Modell der Flüchtlingsbetreuung ließen auf eine nachhaltige Verbesserung der Situation hoffen.
Dann kollabierte die blauschwarze Regierung, und die harte Haltung Strassers gegen Flüchtlinge wurde zum Wahlkampftrumpf im Kampf um ehemalige FPÖ-WählerInnen.

MitarbeiterInnen verschiedener privater und kirchlicher Flüchtlingshilfsorganisationen wollen nun mit der bundesweiten Kampagne „Existenzsicherung für Flüchtlinge“ die breite Öffentlichkeit und die politisch Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass es mit der Grundversorgung für AsylwerberInnen in Österreich nicht zum Besten steht und dringender Handlungsbedarf besteht.
Die Initiative „Existenzsicherung für Flüchtlinge“ fordert die Sicherstellung von Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Verpflegung, Betreuung sowie ein faires und den Kriterien eines Rechtsstaates entsprechendes Asylverfahren für alle, die in Österreich Schutz vor Verfolgung suchen. Kardinal König führt die Riege prominenter UnterstützerInnen der Kampagne an. Mit einer breit angelegten Unterschriftenaktion soll vor allem im kirchlichen Bereich Druck auf die ÖVP ausgeübt werden.
Unterstützung hat die Position der NGOs durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) erhalten. Dieser hat aufgrund der Klage des Evangelischen Flüchtlingsdienstes festgestellt, dass der Bund hilfsbedürftigen AsylwerberInnen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen der Bundesbetreuung nicht verweigern darf. Das Innenministerium ist zur Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots verpflichtet und muss daher diese Leistungen allen AsylwerberInnen mit gleichen Voraussetzungen gewähren.

Der OGH stellt wörtlich fest: „Die inhaltlich synonymen Grundsätze des Gleichbehandlungsgebots und des Diskriminierungsverbots sorgen dafür, dass einem bestimmten Leistungswerber – bei im Kern gleichen Voraussetzungen – nicht etwas verweigert werden darf, was anderen gewährt wird.“
Auch der Menschenrechtsbeirat war im Dezember 2002 zum Schluss gekommen, dass die Richtlinie des Innenministeriums, nachdem Flüchtlinge aus bestimmten Herkunftsländern nicht in Bundesbetreuung aufzunehmen sind, „nicht als gesetzmäßig zu qualifizieren“ sei.
Minister Strasser hat noch nicht reagiert. Durch das OGH-Urteil gestärkt, könnten die NGOs das Innenministerium nun mit einer Klageflut überschwemmen. Da seit nunmehr elf Jahren rund 70 Prozent aller AsylwerberInnen die Bundesbetreuung systematisch verweigert wurde und die Verjährungsfrist für Ansprüche 30 Jahre beträgt, könnte das für die Republik sehr teuer werden.


Unterschriftenlisten und Infos zur Kampagne „Existenzsicherung für Flüchtlinge“ unter www. asyl.at oder 01/532 12 91.

www. asyl.at

Der Autor ist Ethnologe und Journalist, Mitarbeiter der „asylkoordination“ und beschäftigt sich mit Flucht und Migration.

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