Kein Recht auf Meinung

Von Axel Veiel · · 2002/11

Die tunesische Menschenrechtsanwältin Radhia Nasraoui hat mittels Hungerstreik die Freilassung ihres politisch inhaftierten Mannes erzwungen.

Kann ein kleines Mädchen ein Regime herausfordern wie das tunesische? Es kann. Alles scheint Staatschef Zine al-Abidine Ben Ali im Griff zu haben: die Presse, die Justiz, ja das Volk schlechthin, das dem 65-Jährigen bei einem im Mai abgehaltenen Referendum mit angeblich 99,52 Prozent Zustimmung den Weg frei machte für eine Herrschaft auf Lebenszeit. Aber Saras Geburt war für den Hausherrn des Palastes von Tunis-Carthage dann doch eine Überraschung. Mehr noch. Dass Sara zur Welt kam, war die reine Provokation.
Hamma Hammami, der Vater des Mädchens, war wegen seiner Zugehörigkeit zur verbotenen Kommunistischen Partei der Arbeiter Tunesiens mehrfach verhaftet, verhört und gefoltert worden. Anderthalb Jahre vor Saras Geburt hatte er sich in den Untergrund abgesetzt. Saras Mutter, die Menschenrechtsanwältin Radhia Nasraoui, wurde in ihrer Wohnung im Stadtviertel Al Manar seither überwacht, Tag und Nacht. Aber irgendwie muss es den beiden dann doch gelungen sein, sich zu treffen. Geheimpolizisten wurden Zeuge, wie sich Nasraouis Bauch rundete und die Regimegegnerin im Juni 1999 Sara zur Welt brachte, ihre dritte Tochter. Das Paar hatte seine Bewacher genarrt.
Gut drei Jahre später sind es wieder Sara und ihre Mutter Radhia Nasraoui, die in dem politisch so erstarrten Land aufbegehren. Wie die 48-jährige Anwältin der Le-Monde-Journalistin Florence Beaugé offenbarte, hatte das Mädchen weinend nach dem Vater verlangt, den es fast nur vom Hörensagen kannte. Der Tunesier war zwar nach vier Jahren im Untergrund zu seiner Familie zurückgekehrt. Kaum zu Hause aber war er verhaftet und im Februar dieses Jahres zusammen mit drei Gesinnungsgenossen zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Grund der Gefängnisstrafe war wieder einmal die „Zugehörigkeit zu einer nicht anerkannten Vereinigung“, sprich: zur tunesischen KP. Die Tränen der Tochter gaben den Ausschlag. Radhia Nasraoui griff zur einzigen „Waffe“, die einem Regimegegner in Tunesien zu Gebote steht: dem Hungerstreik.

„Die tunesischen Medien schweigen die Opposition tot, Demonstrationen sind verboten, Flugblätter ebenfalls und Versammlungen von mehr als drei Personen bedürfen einer behördlichen Genehmigung“, erzählt die 19-jährige Nadia, die älteste der drei Töchter Nasraouis und Hammamis. Was allein bleibe, um auf sich aufmerksam zu machen, sei der Hungerstreik. Das Mädchen selbst hatte im Juli 2000 zwei Wochen lang die Nahrung verweigert, um dem Regime eine Begnadigung ihres Vaters abzutrotzen. Die Staatsmacht ließ sich davon freilich nicht beeindrucken. Nun wollte die Mutter einen neuen Versuch unternehmen. Ein Präzedenzfall machte ihr Mut.
Vor zweieinhalb Jahren war dem Hungerstreik eines tunesischen Oppositionellen Erfolg beschieden gewesen. Der Journalist Taoufik Ben Brick hatte damals die Schikanen der tunesischen Regierung nicht länger tatenlos hinnehmen wollen, denen er und andere Mitstreiter der Zunft ausgesetzt sind, die kritischen Journalismus betreiben wollen. Die Behörden hatten Ben Brick den Pass weggenommen, ein Reiseverbot ausgesprochen, das Telefon gesperrt. Polizisten hielten vor der Wohnung in Tunis Wache, drangsalierten nicht nur ihn selbst, sondern auch Familienangehörige, Freunde, Besucher. Nach mehr als einem Monat Hungerstreik und 23 Kilo Gewichtsverlust, nach Appellen des französischen Außenministers und einem bis nach Tunis vernehmbaren Bekenntnis des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac zur Pressefreiheit lenkten die tunesischen Behörden ein und machten der Verfolgung Ben Bricks ein Ende.

Radhia Nasraoui begann zu hungern. Sie verlor mehr als zehn Kilo Gewicht. Ihr Zustand war nach Auskunft der Ärzte „Besorgnis erregend“. Die Hungerstreikende forderte „die sofortige und bedingungslose Freilassung“ ihres 50-jährigen Mannes und „ein Ende der polizeilichen Schikanen“, der sie und ihre Familie ausgesetzt seien. Der Versuch, wenigstens die jüngste Tochter in Sicherheit zu bringen, scheiterte. Ein befreundetes französisches Ehepaar, das Sara mit nach Frankreich nehmen wollte, musste das Mädchen bei der Ausreise den tunesischen Behörden übergeben.
In Paris mehrten sich derweil freilich die Anzeichen dafür, dass die französische Regierung wie schon im Fall Ben Bricks versuchen würde, Tunis zum Einlenken zu bewegen. Die Anwältin brachte Sara schließlich selbst nach Frankreich, wo die beiden anderen Töchter, die 14-jährige Oussaima sowie Nadia, bereits Zuflucht gesucht hatten. Als die Hungernde wieder in Tunis eintraf, hatte sich ihr Zustand weiter verschlechtert. Ärzte, Freunde und Verwandte begannen um Nasraouis Leben zu fürchten. Mediziner attestierten ihr „drohendes Herzversagen“. Die Frau, die sich „amnesty international“ zu Folge „all derer anzunehmen pflegt, die in Tunesien keine Stimme haben“, war am Ende.
Nach fünf Wochen und zwei Tagen brach sie ihren Hungerstreik ab, ergebnislos, wie es schien. Hammadi war nicht frei. Anstatt den Oppositionellen zu begnadigen, hatte die tunesische Führung nur „eine erpresserische, im Übermaß von den Medien aufgegriffene Kampagne“ ausgemacht. Einen Monat später schien auch noch die letzte Hoffnung dahin. Ein Berufungsgericht bestätigte im September die im Februar verhängte Haftstrafe gegen den Kommunistenführer von drei Jahren und zwei Monaten.
Doch der Hungerstreik und die Anteilnahme zumal der französischen Presse hatten auch dieses Mal ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Tinte unter dem Urteil der Berufungsrichter war kaum getrocknet, da wurde Hammami auch schon freigelassen, „aus gesundheitlichen Gründen“, wie es hieß, und „auf Bewährung“. Frankreichs Außenministerium sprach von einer „willkommenen Geste der Beschwichtigung“ und versicherte, Paris werde die Situation Hammamis auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

Amnesty international begrüßte die „Freilassung eines wegen seiner Gesinnung verurteilten Häftlings“, wies aber zugleich darauf hin, dass das grundlegende Problem willkürlicher Justizentscheidungen in Tunesien fortbestehe.
Mokhtar Triti, der Vorsitzende der Tunesischen Menschenrechtsliga, der die Verurteilung Hammamis als „Justizposse“ angeprangert hatte, bedauerte, dass die Freilassung nur auf Bewährung erfolgt sei. Was diese Einschränkung in der Praxis bedeutet, erläuterte Radhia Nasraoui, kaum hatte sie ihren Mann wieder in die Arme geschlossen: „Der Staat kann ihn jederzeit wieder hinter Gitter bringen, einfach so, ohne Verfahren, ohne Prozess.“ Auch die Anwältin zeigt sich „glücklich und zutiefst bewegt“ darüber, dass die Familie erstmals seit fast fünf Jahren wieder vereint sei.

Kennen gelernt hatte Nasraoui ihren Mann einst an der Universität Tunis. Der angehende Literaturwissenschaftler mit dem dunklen Schnauzbart sollte einer ihrer ersten Mandanten werden. 1974 bereits verhaftete die Polizei den schon damals der verbotenen Kommunistischen Partei verbundenen Hammami. Die junge Anwältin übernahm den Fall, wenn auch mit wenig Erfolg. Der Tunesier, den sie 1981 heiraten sollte, wurde zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Aber diesmal zumindest hat sie ihm helfen können. Und nächstes Mal? Wird es ein nächstes Mal geben? „Ich werde doch nicht schweigen, nur weil ich lediglich auf Bewährung freigelassen wurde“, ließ Hammami wissen, kaum hatten sich die Gefängnistore hinter ihm geschlossen. „Ich werde meinen Kampf gegen den Polizeistaat Tunesien fortführen, damit hier eine wirkliche Demokratie entsteht und sämtliche Gesinnungshäftlinge freikommen.“

Axel Veiel ist Nordafrika-Korrespondent mehrerer deutschsprachiger Medien mit Sitz in Madrid.

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