Konvention für Behinderte

Von rld · · 2006/10

Die Einbindung behinderter Menschen in Programme der Armutsbekämpfung ist menschenrechtlich und entwicklungspolitisch notwendig. Das hat man auch in Österreich schon erkannt. Bei der Umsetzung ist die Politik aber säumig.

Alle kennen die berührenden Bilder beinamputierter Kinder – lebendige Beweise der Tücke von Tretminen. Die meisten Invaliden sind aber Opfer weniger spektakulärer Unfälle oder Krankheiten. Weltweit wird die Zahl der Menschen mit Behinderung auf 650 Millionen geschätzt, ein Zehntel der Menschheit. 80% davon leben in Ländern des Südens. Die am 25. August in New York beschlossene UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung wird allgemein als wichtiger Schritt zur Einbindung dieser Bevölkerungsgruppe betrachtet. Österreich hat 2003, anlässlich des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung, einen Passus ins Entwicklungszusammenarbeits-Gesetz eingefügt.
Bei Maßnahmen der Entwicklungspolitik seien „in sinnvoller Weise die Bedürfnisse von Kindern und von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen“ (§1, Abs.4, Zf.4). Eine Gruppe österreichischer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Hilfswerke, darunter die Caritas und Licht für die Welt, vermissen allerdings immer noch die Umsetzung der in den einschlägigen Fokus-Papieren festgelegten Grundsätze in allen Richtlinien, Planungsinstrumenten und Programmen. Sie fordern mehr entsprechende Ausbildung der Verantwortlichen und eine/n Beauftragte/n für diesen Bereich innerhalb der Austrian Development Agency (ADA), die für Entwicklungszusammenarbeit zuständig ist. Außerdem solle sich Österreich für eine nachhaltige Berücksichtigung von Kindern und Menschen mit Behinderung auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen.

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