Liebe, Verfolgung und das Recht

Von Redaktion · · 2000/11

Die Menschenrechte sexueller Minderheiten werden heute in einem Großteil der Welt systematisch verletzt. Die gegen sie gerichteten Gesetze konzentrieren sich eher auf Homosexualität, können aber auch TransGender betreffen. In einigen Ländern sind aber fortschrittliche Anti-Diskriminierungs- und Gleichberechtigungsbestimmungen in Kraft.

Geteilte USA: „Widernatürliche Unzucht“ ist in 20 US-Bundesstaaten noch immer verboten. In sechs davon – Arkansas, Kansas, Maryland, Missouri, Texas und Oklahoma – bezieht sich das Verbot nur auf Homosexualität. In zwölf anderen Bundesstaaten sind jedoch fortschrittliche Anti-Diskriminierungsbestimmungen in Kraft.

Schikanen: Seit 1994 wurden aus 19 Ländern gewalttätige Übergriffe oder Schikanen gegen sexuelle Minderheiten und AIDS-AktivistInnen gemeldet. Schwerwiegende Übergriffe der Polizei wurden aus 18 Ländern berichtet.

Schutzalter: In zumindest 47 Ländern gilt für homo- und heterosexuellen Geschlechtsverkehr das selbe Schutzalter.

Asyl: In 18 Ländern erhielten Angehörige sexueller Minderheiten aus 37 verschiedenen Ländern Asyl, im Normalfall werden ihre Asylanträge aber abgewiesen.

Meinungsfreiheit: Die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit wird Schwulen und Lesben mit Anti-Propaganda-Gesetzen, Zensur und anderen diskriminierenden Verboten und Praktiken vorenthalten, zuletzt etwa in Großbritannien, Rumänien, Kuwait und im Libanon.

Elternschaft: Nicht-leibliche Elternteile gleichgeschlechtlicher Paare können in Belgien, Dänemark, Finnland, Island, den Niederlanden und in Norwegen als Elternteil anerkannt werden.

Sexuelle Beziehungen: Weltweit führen rund zwei Prozent der Frauen und vier Prozent der Männer ausschließlich homosexuelle Beziehungen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in Dänemark, Frankreich, Ungarn, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Grönland, Quebec (Kanada) und im US-Bundesstaat Vermont anerkannt.

Mord: Brasilien hält mit 1.600 Morden an Angehörigen sexueller Minderheiten von 1980 bis 1997 den Weltrekord. Nur jeder zwanzigste Mörder musste sich vor Gericht verantworten.

Rowdytum: In China werden Schwule und Lesben auf Basis von Gesetzen gegen „Rowdytum“ verfolgt

Geschlechtsänderung: Geschlechtsanpassung ist in Portugal, Iran, Ghana, Slowenien, Albanien und Mazedonien verboten.

Todesstrafe: In den letzten Jahren wurden im Iran, in Afghanistan und in Saudi-Arabien Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung hingerichtet.

Reproduktive Rechte: Lesbische und alleinstehende Frauen haben in den Niederlanden, in Finnland, Griechenland, Spanien und im australischen Teilstaat Tasmanien das Recht auf künstliche Befruchtung.

Arbeit: Schwule und Lesben dürfen in folgenden Ländern nicht in die Streitkräfte aufgenommen werden: Japan, Weißrussland, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Luxemburg, Polen, Portugal, Türkei, Argentinien, Brasilien, Peru und Venezuela.

Gleichberechtigung: Wie in Ecuador und Südafrika enthielt auch die Verfassung in Fidschi ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, dieses wurde aber gestrichen. In der Schweiz bezieht sich das Diskriminierungsverbot auf die „Lebensweise“.

TransGender: In Australien sind TransGender ausdrücklich vor Diskriminierung geschützt.

Adoption: Einzelnen gleichgeschlechtlichen Paaren wurde in Südafrika, Australien, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien und Kanada das Recht erteilt, Kinder zu adoptieren.

Offizielle Dokumente: TransGender können in der Türkei, der Ukraine und in Neuseeland offizielle Dokumente erlangen, die ihre Geschlechtswahl anerkennen.

Die Informationen auf dieser Seite stammen großteils von der International Lesbian and Gay Association (www.ilga.org).

copyright New Internationalist

Basic

Berichte aus aller Welt: Lesen Sie das Südwind-Magazin in Print und Online!

  • 6 Ausgaben pro Jahr als Print-Ausgabe und/oder E-Paper
  • 48 Seiten mit 12-seitigem Themenschwerpunkt pro Ausgabe
  • 12 x "Extrablatt" direkt in Ihr E-Mail-Postfach
  • voller Online-Zugang inkl. Archiv
ab € 25 /Jahr
Abo Abschließen
Förder

Mit einem Förder-Abo finanzieren Sie den ermäßigten Abo-Tarif und ermöglichen so den Zugang zum Südwind-Magazin für mehr Menschen.

Jedes Förder-Abo ist automatisch ein Kombi-Abo.

84 /Jahr
Abo Abschließen
Soli

Mit einem Solidaritäts-Abo unterstützen Sie unabhängigen Qualitätsjournalismus!

Jedes Soli-Abo ist automatisch ein Kombi-Abo.

168 /Jahr
Abo Abschließen