Mit größter Diskretion

Von Ralf Leonhard · · 2012/12

Lange Zeit galt Korruption in der Entwicklungszusammenarbeit als Tabuthema. In Österreich wurde jetzt eine Meldestelle für Korruptionsverdacht eingerichtet.

Whisteblowers machen sich selten beliebt. Das sind Leute, die mutmaßlich unsaubere Praktiken in ihrem Betrieb oder Amt übergeordneten Stellen oder der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen. Doch ohne sie würde so mancher Korruptionsfall nie aufgedeckt werden. Dem trägt jetzt auch die Austrian Development Agency (ADA) Rechnung. Sie richtete am 24. August eine Meldestelle für Korruptionsverdacht in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ein. Diese Stelle nimmt Hinweise über vermutete Malversationen entgegen, wenn öffentliche Gelder betroffen sind. Das betrifft also sowohl bilaterale Projekte der ADA als auch Projekte und Programme von NGOs, soweit eine staatliche Kofinanzierung vorliegt. Für Projekte von NGOs, die aus Spenden oder von der EU finanziert werden, ist die ADA nicht zuständig. ADA-Geschäftsführerin Brigittte Öppinger-Walchshofer: „Wir sind nicht der Watchdog für NGOs, die mit Geldern arbeiten, die nicht von uns kommen.“

Potenzielle SpenderInnen lassen sich durch vereinzelte Skandale schnell verunsichern. Seit einigen Jahren wird in der entwicklungspolitischen Szene eine rege Diskussion über Korruptionsbekämpfung geführt. Schätzungen der Weltbank, wonach 20 bis 40 Prozent der internationalen Hilfsgelder auf diese Weise verloren gehen, hält Öppinger-Walchshofer für übertrieben und für Österreich jedenfalls unzutreffend. 

Für Öppinger-Walchshofer ist die Einrichtung der Meldestelle auch nur ein „logischer nächster Schritt zu all den Aktivitäten, die wir schon gesetzt haben“. Gemeinsam mit Transparency International hat die ADA einen Ratgeber zur Bekämpfung der Korruption erarbeitet, der vor dem Sommer vorgestellt wurde. Georg Huber-Grabenwarter, Leiter der Stabsstelle Organisationsentwicklung in der ADA, erklärte anlässlich der Präsentation in Wien, dass der Ratgeber in extremen Notsituationen auch nicht weiterhelfe: „Wir haben gesagt, wenn Leib und Leben in Gefahr sind, dann kann man solche Dinge im Ausnahmefall für zulässig erklären.“ Er denkt da eher an Katastrophenhilfe und die Menschenleben, die gefährdet wären, wenn man die Bürokratie nicht beschleunigen kann. Für Insider ist es ein offenes Geheimnis, dass korrupte BeamtInnen in vielen Ländern Lieferungen nur dann durch den Zoll lassen, wenn sie den einen oder anderen Schein zugesteckt bekommen.

Anonyme Hinweise werden von der Meldestelle nicht entgegengenommen. „Zum Schutz der Betroffenen und zur Vermeidung möglicher Falschmeldungen gilt der Grundsatz, dass Vorwürfe schlüssig und belegbar sein müssen“, heißt es auf der ADA-Website. Die Meldestelle wird von zwei Personen betreut: von der Geschäftsführerin selbst und Georg Huber-Grabenwarter.

Ein Beweis, dass die ADA Korruptionsbekämpfung ernst nehme, sei auch die seit 2010 – gemeinsam mit Norwegen und Irland – gewährte Unterstützung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit für die INTOSAI Development Initiative, also das Sekretariat eines Dachverbandes von Rechnungshöfen. Diese Initiative hat ihren Sitz in Oslo und arbeitet eng beim Kapazitätenaufbau und der Vernetzung der Rechnungshöfe ihrer Mitgliedstaaten zusammen, zu denen die Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gehören.

Öppinger-Walchshofer betont, dass es für die Schaffung der Meldestelle keinen Anlassfall gegeben habe. Allerdings gebe es so eine Stelle bei vergleichbaren Agenturen wie der GIZ in Deutschland oder dem DEZA in der Schweiz schon lange. Details würden von denen auch nicht bekannt gegeben. Aber: „Keiner hat gesagt, so eine Meldestelle kann man nicht brauchen.“ Die Hinweise werden vertraulich behandelt. Öppinger Walchshofer: „Es geht uns nicht um Publizität. Wenn eine Meldung eingegangen wäre, würde ich es Ihnen nicht sagen. Dann wäre die Vertraulichkeit verletzt. Das würde das gesamte System torpedieren.“ Und Georg Huber-Grabenwarter ergänzt, dass alle diesbezüglichen Aufzeichnungen aus Datenschutzgründen nach zwei Monaten gelöscht werden. Öppinger-Walchshofer: „Es geht uns darum, Verdachtsfällen frühzeitig nachzugehen, damit man noch korrigierend eingreifen kann.“ Seit Jahren gebe es auch in den Verträgen mit Partnern eine Antikorruptionsklausel, die schon vor dem Anlassfall allfällige Konsequenzen bis zur Beendigung des Projekts verbindlich regelt.

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