
Der Tabakkonzern Philip Morris hat Uruguay wegen seiner Gesetze zum Nichtraucherschutz geklagt. Diese kämen einer Enteignung gleich, so der Vorwurf. Dass die Gesundheitspolitik eines Staates gegen Konzerninteressen aufgewogen wird, klingt selbst im Raucherparadies Österreich nach einem schlechten Witz. Obwohl die Klage beim Schiedsgericht der Weltbank in Washington schon seit 2010 anhängig ist, ist sie aus europäischer Sicht jetzt besonders relevant. Denn das zwischen EU und USA verhandelte Freihandelsabkommen TTIP beinhaltet wesentliche Rechte für Investoren, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen. KritikerInnen warnen vor fehlender Transparenz, mangelnden Berufungsmöglichkeiten und einer Schwächung rechtsstaatlicher Grundsätze. Nun hat die EU die Frage der Schiedsgerichte in den Entwürfen zwar überarbeitet, vom Tisch ist der Plan aber noch lange nicht. Die Zivilgesellschaft sollte den weiteren Verlauf unbedingt im Auge behalten – genauso wie die Verhandlung Morris gegen Uruguay im Oktober. cbe
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