Tatbestand:Umweltzerstörung

Von Nora Holzmann · · 2013/03

EU-weit läuft derzeit eine Unterschriftensammlung für eine Ökozid-Richtlinie.

Mord an der Umwelt soll strafbar werden: Das fordert die Europäische Bürgerinitiative für die Strafbarkeit des Ökozids. Wenn eine Umweltzerstörung weiträumig, lange andauernd oder besonders schwerwiegend ist, sollen die Verantwortlichen in Europa – ob Einzelpersonen oder Unternehmen – dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Selbst dann, wenn sie außerhalb des EU-Raums Ökozid begangen haben.

Die Initiative dazu kam von der Umweltjuristin und Visionärin Polly Higgins, die im April 2010 den Vereinten Nationen vorschlug, den Tatbestand des Ökozids als ein Verbrechen gegen den Frieden zu kategorisieren und damit die Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu erweitern. Seitdem ist es Higgins gelungen, weltweit prominente Unterstützung für den Gesetzesvorschlag zu sammeln. Im Mai 2012 hörte die deutsche Staatsbürgerin Prisca Merz das erste Mal von der Idee einer Ökozid-Gesetzgebung. Sie hatte die Idee, die gerade erst in Kraft getretene Möglichkeit einer Europäischen Bürgerinitiative für eine Ökozid-Gesetzgebung auf EU-Ebene einzusetzen. Dies setzte sie in den folgenden Monaten mit Hilfe von Polly Higgins und ihrem Team erfolgreich um – die EBI wurde bewilligt.

Seit 22. Jänner müssen nun innerhalb eines Jahres EU-weit eine Million Unterschriften gesammelt werden. Danach ist die EU-Kommission zu einer Stellungnahme verpflichtet und entscheidet, in welcher Form Schritte gesetzt werden.
www.oekozid.org

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