
Jetzt also auch in Österreich: Seit Ende Juli wird hierzulande sichtbar, was die Investorenschutzverfahren (ISDS) in der Praxis bedeuten. Die Meinl Bank – bzw. eine maltesische Briefkastenfirma – klagt Österreich, weil österreichische Behörden gegen Vorstände der Meinl Bank wegen Verdachts auf Betrug und Untreue ermittelt haben. Durch diese „Hexenjagd“ hätte das Unternehmen eine Wertminderung erlitten und fordert jetzt 200 Millionen Euro von Österreich. Möglich wird ein derartiges Verfahren durch ein Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta. Genau diese Mechanismen zum Investorenschutz sind Hauptkritikpunkte des geplanten Freihandelsabkommens TTIP, das EU und USA verhandeln, und ähnlicher Abkommen wie CETA.
Bereits über 2,4 Millionen EU-BürgerInnen fordern einen Stopp der TTIP-Verhandlungen. Doch an den Sonderklagsrechten für Konzerne hält das EU-Parlament auch im jüngsten Abänderungsantrag eisern fest.
Bitte genau hinschauen, wie es mit Meinl gegen Österreich weitergeht. Es ist zu hoffen, dass durch Verfahren wie dieses die Gegnerschaft zu TTIP und CETA gestärkt wird. ki
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