Uganda bestraft LGBTIQ-Menschen

Von Simone Schlindwein · ·
Regenbogenflagge mit grauem Kranich aus der ugandischen Flagge in der Mitte.
Die zwei Künstler Roeben Beddeleem und Jason Cantoro haben den grauen Kranich aus der ugandischen Fahne in die Regenbogenfahne gesetzt und einen Druck davon als Zeichen des Protests gegen das neue Gesetz an Präsident Museveni geschickt © Jbmc74/ Wikicommons/ CC BY-SA 4.0

In Uganda wurde im März eine der harschesten Anti-LGBTIQ-Gesetzgebungen weltweit verabschiedet. Sie stellt eine Gefahr für alle Menschen- und Freiheitsrechte des Landes dar.

Am späten Abend des 21. März wurde von den ugandischen Parlamentarier:innen das sogenannte Anti-Homosexuellen-Gesetz angenommen. Darin steht: „Eine Person, die die Straftat der schweren Homosexualität begeht, muss im Fall einer Verurteilung den Tod erleiden.“ Nur zwei von 389 Abgeordneten waren dagegen – eine Seltenheit in einem Land, in welchem die Opposition sich fast nie der machthabenden Partei anschließt. Ende Mai trat das neue Gesetz durch die Unterschrift des seit 1986 regierenden Präsidenten Yoweri Museveni in Kraft.

Immer mehr Übergriffe gegen LGTBIQ-Menschen
Als „blanken Horror“ bezeichnet Martin Musiimwe den Gesetzestext. Der Anwalt berät in seiner Organisation Let‘s Walk Uganda LGBTIQ-Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung juristische Probleme haben. Davon gibt es dieser Tage immer mehr. „Seitdem das Gesetz verabschiedet wurde, haben die Übergriffe auf unsere Leute extrem zugenommen“, bestätigt er. Erst vor wenigen Tagen sei eine Transgender-Frau in Kampala auf offener Straße fast von einem Mob gelyncht worden. 

Musiimwe hat den 16-seitigen Gesetzestext genau studiert. Laut diesem ist es nun untersagt, Homosexualität zu „fördern“, zu „normalisieren“ und Homosexuelle zu „unterstützen“. Daraus ergäbe sich das Problem, so Musiimwe, dass sich ihr ganzes soziales und privates Umfeld quasi mit strafbar mache, wenn es schweigt: „… die Eltern; der Pfarrer, bei dem du deine Beichte ablegst; der Anwalt, der dich verteidigt; der Arzt, der dich behandelt“, präzisiert der Anwalt. Alle, die davon wissen, dass jemand gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehr hat, seien nun verpflichtet, die Person anzuzeigen, sonst machten sie sich selbst strafbar.

Paragrafen widersprechen ugandischer Verfassung

Musiimwe ist auch zum Schluss gekommen, dass viele Paragrafen des Gesetzes der ugandischen Verfassung widersprechen. Deswegen haben elf ugandische Aktivist:innen, darunter Professor:innen der staatlichen Universität und Vertreter:innen aus der LGBTIQ-Szene, direkt nach der Unterschrift des Präsidenten Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht.

Gesetz ermöglicht Erpressung
Schon 2013 gab es ein Gesetz dieser Art, es wurde vom Parlament verabschiedet, vom Präsidenten unterzeichnet und trat damit in Kraft. Ein Jahr später aber wurde es durch eine Klage des Menschenrechtsanwalts Nickolas Opiyo vom Verfassungsgericht wegen „technischer Fehler“ gekippt.

„Abgesehen davon, dass durch dieses Gesetz jede LGBTIQ-Person jederzeit im Gefängnis landen kann, dient es als Instrument der Erpressung und Schikane gegen alle und jeden“, warnt Opiyo.

Er selbst wird als homosexuell diffamiert. „Ich kenne schon jetzt sehr viele Leute in der Politik, die von ihren Rivalen damit erpresst werden, sie in der Öffentlichkeit als homosexuell zu outen – unabhängig von ihrer tatsächlichen sexuellen Orientierung“, sagt Opiyo und kommt zum Schluss: „Dieses Gesetz ermöglicht es, systematische Erpressung in einem zutiefst korrupten Land zu intensivieren und eine ganze Gesellschaft zum Schweigen zu bringen.“

Kritik aus dem Ausland

Nachdem das Gesetz Ende Mai in Kraft trat, drohten zahlreiche westliche Staaten und internationale Organisationen dem ugandischen Regime mit harten Konsequenzen. Als „tragische Verletzung der universellen Menschenrechte“ bezeichnete US-Präsident Joe Biden das Gesetz und forderte Ugandas Regierung auf, es unverzüglich wieder abzuschaffen. Die Europäische Union „bedauerte“ in einer Stellungnahme das Inkrafttreten des Gesetzes. Die EU werde jedoch weiterhin mit den ugandischen Behörden und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um „sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, gleich, mit Würde und Respekt behandelt werden“.

Das österreichische Außenministerium erklärt auf Anfrage: „Das Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda ist völlig inakzeptabel und untergräbt die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in Uganda.“ Als jahrzehntelanger Partner in der Entwicklungszusammenarbeit werde Österreich „die Art und Weise unserer Zusammenarbeit überprüfen“, so das Ministerium. Dies sei auch „unmissverständlich gegenüber der ugandischen Regierung klargestellt“ worden. Die Situation werde von Österreich weiter genau beobachtet.

Simone Schlindwein lebt und arbeitet als freie Journalistin seit 2008 in Uganda.

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