Unsichtbare Freunde

Von Harry Glasbeek · · 2003/09

AnlegerInnen sind verantwortungslos. Kapitalgesellschaften sind unmoralisch. New Internationalist-Autor Harry Glasbeek macht sich einen Reim darauf.

Kapitalgesellschaften sind überall. Sie sprechen zu uns. Sie unterstützen politische Ziele, Parteien und PolitikerInnen. Sie sponsern Opern, Ballette, Theater, Tennis, Fußball, Krankenhäuser und Universitäten. Sie beschäftigen uns. Sie entlassen uns. Sie verstümmeln uns und töten uns. Sie verwüsten und vergewaltigen unsere physische und geistige Umwelt. Sie sind die Verkörperung des Kapitalismus. Sie schützen KapitalistInnen davor, zur Verantwortung gezogen zu werden. Die rechtliche Konstruktion einer Kapitalgesellschaft stellt sicher, dass Verbrechen im Auftrag der Reichen begangen werden können und auch begangen werden.
Wenn VermögensbesitzerInnen eine neue Kapitalgesellschaft gründen, wird sie als eigenständige juristische Person eingetragen. Die KapitalgeberInnen erhalten Zertifikate, die sie berechtigen, bei der Ernennung der Unternehmensleitung mitzureden, die das nun „kollektivierte“ Kapital zum Zweck der Profitmaximierung einsetzen soll. Sie sind im Umfang ihres Kapitalanteils an den Gewinnen beteiligt und können bei einigen Treffen über die Unternehmenspolitik mitentscheiden. Sie haben auch das Recht auf einen Anteil an jenem Eigentum, das nach Einstellung der Unternehmenstätigkeit und Begleichung aller Verbindlichkeiten noch vorhanden ist. Sie haben ihren Status als unmittelbare EigentümerInnen ihres Kapitals gegen das Vorrecht einer beschränkten Haftung getauscht. Was heißt das? Einfach gesagt, wenn das Unternehmen kein Geld hat, um die bei der Jagd nach Profiten entstandenen Schulden oder Schäden zu bezahlen, dann haften die GesellschafterInnen oder AktionärInnen nicht persönlich und können nicht gezwungen werden, weiteres Kapital zuzuschießen.
Die gemäß dieser Rechtsfiktion entstandene neue „Person“, die Eigentum besitzt und investiert, ist der „unsichtbare Freund“ der AnlegerInnen. Die vom Unternehmen verursachten Schäden können nun dieser „Person“ zugerechnet werden. Sie existiert getrennt von den AnteilseignerInnen, die von ihren Aktivitäten profitieren wollen. AnteilseignerInnen sind in einem Ausmaß vor finanziellen Verlusten geschützt, auf das sich andere MarktteilnehmerInnen keine Hoffnung machen können. Sie können auch rechtlich nicht für unrechtmäßige und kriminelle Handlungen zur Verantwortung gezogen werden, die das Unternehmen begehen könnte (nach österreichischem Recht ist Mitverantwortung bei „auffallender Sorglosigkeit“ gegeben, Anm. d. Red.). Sie sind wie Kinder, die völlig rechtmäßig behaupten können: „Ich war’s nicht!“.

Kinder erfinden oft unsichtbare Freunde, um ihnen die Schuld für ihr eigenes Fehlverhalten zuzuschieben. Aber Kinder wachsen heran, und man lehrt sie, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen. Das gilt aber nicht für die Titanen des Kapitalismus, die weiterhin ihre „unsichtbaren Freunde“ bezichtigen, wenn diese Verbrechen in ihrem Auftrag begehen. Kapitalgesellschaften sind so konstruiert, um eine Klasse rechtlich verantwortungsloser Profit-Maximierer zu schaffen, die sich nicht darum zu kümmern brauchen, wie ihre Schöpfung Gewinne erzielt. Tatsächlich besteht ein Anreiz, dieses Unternehmen unrechtmäßig und kriminell handeln zu lassen, wenn es sich auszahlt.
Zwar wird der Eindruck erweckt, es handle sich bei einer Kapitalgesellschaft um eine echte „Person“, doch verfügt sie in Gegensatz zu uns gewöhnlichen Sterblichen über keinen physischen „Unternehmenskörper“, der denken und handeln kann. Lebendige menschliche Wesen müssen diese Aufgabe übernehmen. Wenn diese im Auftrag ihres „Unternehmenskörpers“ denken und handeln, können sie beanspruchen, das nicht als Menschen für sich, sondern als Unternehmen zu tun. Es ist nur ein kurzer Schritt zur Behauptung, keine persönliche Verantwortung für Denk- und Handlungsweisen zu tragen, die Schaden verursachen und/oder gegen Gesetze verstoßen könnten.
Sicher werden ab und zu Führungskräfte eines Unternehmens zur Verantwortung gezogen, wenn festgestellt werden kann, dass ihre Gedanken und Handlungen ihnen und nicht dem Unternehmen zuzurechnen sind. Aber grundsätzlich genießen Führungskräfte ein bestimmtes Ausmaß an Immunität, wenn auch nicht jene völlige rechtliche Verantwortungslosigkeit der AnteilseignerInnen. Das Prestige und die Entlohnung der Führungskräfte beruhen in der Regel auf ihrer Fähigkeit, den Wert des von ihnen verwalteten Kapitals zu steigern. Damit besteht auch ein Anreiz zu unrechtmäßigem Verhalten, wenn es sich in Form einer höheren Zufriedenheit der AnteilseignerInnen bezahlt macht.

Umgekehrt kann die Kapitalgesellschaft auch kein strafrechtliches Delikt begehen, weil sie andere zum Denken und Handeln benötigt. Es gibt keinen Täter, dem die vorsätzliche Begehung einer gesetzwidrigen Tat nachgewiesen werden kann. Niemand scheint verantwortlich zu sein – die Unternehmensleitung nicht, die AnteilseignerInnen nicht und die Kapitalgesellschaft selbst ebenfalls nicht. Um dieses Problem zu umgehen, wird zu einer weiteren Konstruktion gegriffen: Das Unternehmen ist dann „strafrechtlich verantwortlich“, wenn sein „handelnder Geist und Wille“ einen strafbaren Vorsatz erkennen lässt. In einem großen Unternehmen lässt sich das nur mit größten Schwierigkeiten nachweisen. Das trägt dazu bei, Unternehmen vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu schützen. Ein weiterer Anreiz zu Fehlverhalten – falls es sich auszahlt.
Kapitalgesellschaften begehen unzählige Gesetzesverstöße. Nach einer eher zurückhaltenden Studie werden 60 Prozent der 500 umsatzstärksten US-Unternehmen einmal jährlich wegen eines Delikts verurteilt. Viele davon sind mindere Vergehen – Genehmigungen oder Lizenzen wurden nicht beschafft, Informationen nicht aufgezeichnet oder veröffentlicht oder eine zu geringe Versicherung abgeschlossen. Solche Delikte lösen keinen „Ruf nach Rache“ aus wie etwa Kapitalverbrechen. Aber bei vielen Vergehen von Unternehmen, die zu schrecklichem Leid und gewaltigen materiellen Schäden führen, scheint das verkörperte Böse am Werk zu sein.

Übeltaten von Unternehmen sind nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Kapitalgesellschaften wurden rechtlich als „kriminogene“ Kreaturen konstruiert – also mit einer Neigung zu kriminellem Verhalten. Doch das gesetzliche Regelsystem für Unternehmen bestraft zwar Zuwiderhandelnde, kriminalisiert sie aber nicht. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass Vergehen eines Unternehmens keine wirklichen Verbrechen sind, sondern „übertrieben aggressives Verhalten“ – ein natürlicher Nebeneffekt seiner Rolle als Marktteilnehmer, der sich im Wettbewerb behauptet und jenen Wohlstand schafft, von dem wir alle profitieren. Derartige Vergehen sind, so wird angenommen, weniger schwerwiegend und sollten nicht zu einer Stigmatisierung der Täter führen.
Heute wird es üblicher, Führungskräfte persönlich für das Fehlverhalten ihrer Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen. Das ist zu begrüßen, denn damit wird endlich anerkannt, dass echte Menschen aus Fleisch und Blut das Verhalten des Unternehmens bestimmen. Aber die entscheidende Frage ist, warum begehen diese blutlosen Kreaturen so viele Übeltaten? Der Kern der Sache, die strukturell kriminogene Natur der Kapitalgesellschaft, wird ausgeblendet.
Schließlich können VermögensbesitzerInnen in Gestalt einer Kapitalgesellschaft Regierungen weit effektiver beeinflussen als Einzelpersonen. Sie verschafft ihnen eine bessere Position, Herrschaft über kleine UnternehmerInnen, KonsumentInnen und ArbeiterInnen auszuüben. Das Recht der ArbeiterInnen, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen, mag gewährleistet sein, aber der Gebrauch ihrer kollektiven Macht unterliegt weitreichenden Beschränkungen. Für AnteilseignerInnen, die beschränkte finanzielle Haftung und völlige rechtliche Immunität genießen, existieren keine derartigen Beschränkungen. Von Führungskräften eines Unternehmens wird erwartet, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Vermögen ihrer geschützten EigentümerInnen zu maximieren.
Die Kriminalität von Kapitalgesellschaften ist nur ein Ausdruck der Brutalität kapitalistischer Produktionsverhältnisse. Wir müssen GesellschafterInnen und AktionärInnen als das sehen, was sie sind, nämlich NutznießerInnen der Beschädigung, Zerstörung und Verwüstung unserer kulturellen, physischen und politischen Umwelt. Das ist ein erster Schritt zur Demystifizierung der Methoden, mit denen der Kapitalismus seine Legitimität aufrechterhält.


copyright New Internationalist

Harry Glasbeek ist Professor Emeritus und Senior Scholar an der Osgoode Hall Law School, York University, Toronto, und Autor des Buches „Wealth by Stealth“ (Between the Lines, 2002).

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