Verantwortung mit Folgen

Von Irmgard Kirchner · · 2008/07

Unternehmen sind gegenüber Staaten juristisch privilegiert. Wie könnte annähernd Gleichstand hergestellt werden?

Schön langsam gewöhnen sich die Unternehmen an die Idee, soziale Verantwortung zu haben. Auch in Österreich gibt es Strukturen und Institutionen für die so genannte Corporate Social Responsibility (CSR), gibt es ein CSR-Leitbild der Wirtschaft, parallel dazu eine CSR-Stellungnahme der Zivilgesellschaft.
Wie viel wiegt Verantwortung, zu der man nicht gezogen werden kann? Daher geht man – zum Beispiel beim Verein Südwind Entwicklungspolitik – einen Schritt weiter und fordert Rechenschaftspflicht für Unternehmen. Der Fach-Begriff dafür, den man sich wird merken müssen: Corporate Accountability. Dabei geht es unter anderem um verbindliche Regeln für transnationale Konzerne und Möglichkeiten, die erwähnte soziale Verantwortung in rechtliche Normen zu überführen.
Und das ist keineswegs eine unbillige Forderung, wird doch dadurch gewissermaßen rechtlicher Gleichstand hergestellt: Unternehmen genießen bisher globale Privilegien. Sie können ihre Rechte gegenüber einzelnen Staaten bei der Welthandelsorganisation WTO, der EU oder dem Weltbankschiedsgericht ICSID geltend machen. Der Erdölkonzern Exxon klagt Venezuela, Telekom Italia den Staat Bolivien, Siemens verklagt Argentinien. Es geht um Schadenersatz in Milliardenhöhe. Umgekehrt jedoch gibt es keine internationale oder staatliche Instanz, bei der Geschädigte klagen können, wenn international agierende Unternehmen Menschenrechte verletzen, Kinderarbeit fördern, GewerkschafterInnen ermorden lassen, Lebensräume und natürliche Umwelt zerstören, die Gesundheit der lokalen Bevölkerung gefährden oder überhaupt schädliche Produkte herstellen.
Wie das in der Praxis funktionieren soll? Normen für Corporate Accountability existieren, nur werden sie nicht durchgesetzt bzw. in nationales Recht überführt. Zum Beispiel die „Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen in Hinblick auf die Menschenrechte“ aus dem Jahre 2003. Der Internationale Strafgerichtshof könnte transnational agierende Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen begehen, sanktionieren.

Österreich, beliebter Standort für den Sitz transnationaler Unternehmen, hat eine bereits stark internationalisierte Wirtschaft. Damit die UN-Normen hierzulande mit Leben erfüllt würden, bräuchte es die Schaffung eines Strafgesetzbuches für Unternehmen in Österreich. Juristisch geregelt werden müssten die Produktverantwortlichkeit bei „nicht sauberer Produktion“ und die Haftung auch im Ausland unter Berücksichtigung aller Konzernaktivitäten sowie der ganzen Wertschöpfungskette. Öffentliche Förderung oder öffentliche Aufträge sollten an die Einhaltung der UN-Normen gebunden sein.
Und wenn wir schon bei Verantwortung sind: Es braucht auch eine angemessene Unternehmensbesteuerung. So viele Schritte sind notwendig, damit erst einmal Gleichstand zwischen Staaten und Unternehmen hergestellt ist.

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