Wenn die Vergangenheit nach der Zukunft greift

Von Redaktion · · 2018/May-Jun

Archivtipp: Das Erbschaftsvolumen wächst rasant und damit die Ungleichheit. Warum es beim Erben um mehr geht als um wirtschaftliche Fragen, erklärt Irmgard Kirchner.

Die Generation Y erfährt es am eigenen Leib: Für die zwischen 1980 und 2000 Geborenen stellt sich die Frage nach dem Erben wesentlich stärker als für ihre Eltern. Aus eigener Kraft können sie nie ein so großes Vermögen erarbeiten, wie es viele erben werden. Aktuell werden in Österreich pro Jahr etwa zehn Milliarden Euro vererbt. In den nächsten 20 Jahren wird sich diese Summe verdoppeln (siehe auch Interview S. 31). In den beiden Wirtschaftswunder-Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg konnten Vermögen aufgebaut und durch eine gute Zinslage vermehrt werden. Die Erbmasse von heute.

Der Kapitalismus des 21. Jahrhunderts besteht aus Vermögen und Erbschaften. Zu diesem Befund kommt der französische Ökonom Thomas Piketty. Sein Monumentalwerk „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ sorgte nach seinem Erscheinen 2013 für Furore. In fünfzehnjähriger Forschungsarbeit mit Daten aus 20 Ländern und drei Jahrhunderten erforschte Piketty die Tiefenstrukturen der Ungleichheit. Im 21. Jahrhundert würde wieder zur Regel werden, was im 19. Jahrhundert der Fall war: die Kapitalrendite sei dauerhaft höher als die Wachstumsrate von Produktion und Einkommen.

Dadurch spielen ererbte Vermögen eine wesentlich größere Rolle als die im Laufe eines Arbeitslebens gebildeten. Wenn es einmal da ist, reproduziert Kapital sich von selbst – und zwar schneller, als die Produktion wächst. „Die Vergangenheit frisst die Zukunft“, so Piketty.

Ererbter Reichtum. Eine Studie der Arbeiterkammer von 2014 ergab, dass in Österreich Erbschaften mit einem Anteil von fast 40 Prozent der größte Treiber von Vermögensunterschieden zwischen den Haushalten sind. Nur knapp über ein Drittel der Haushalte käme überhaupt in den Genuss einer Erbschaft oder Schenkung. Der Großteil erbt nichts oder nur kleine Beträge. Innerhalb der Gruppe der vermögendsten zehn Prozent der Haushalte liegt der durchschnittliche Wert einer Erbschaft bei über 300.000 Euro.

Die Schweizer Großbank UBS hat errechnet, dass Deutschland nach den USA weltweit den höchsten Anteil von ErbInnen unter den Superreichen hat: Lediglich 40 Prozent haben es ohne Erbe zu Reichtum gebracht. In Österreich und in Deutschland sind im reichsten einen Prozent der Bevölkerung ErbInnen eindeutig überrepräsentiert.

Doch nicht nur in Europa, auch in Nordamerika und Ostasien steigt die Anzahl der MilliardärInnen, die ihr Vermögen geerbt haben.

Erbschaften vertiefen die Ungleichheit und machen diese erblich. Dabei würden Töchter im Vergleich oft weniger als Söhne erhalten. Als Witwen hingegen würden Frauen oft sehr hohe Vermögensbeträge erben, konstatiert der Soziologe Philipp Korom. Erben wirkt, wie Korom darlegt: „Bricht man die Vermögensverteilung in Österreich auf eine Leiter mit 100 Stufen herunter, dann katapultiert eine durchschnittliche Erbschaft einen Haushalt um 17 Stufen auf dieser Leiter nach oben.“ In der Mittelschicht geerbtes Vermögen erfülle in erster Linie Sicherungsfunktion.

Erben in Österreich

Ein allgemeingültiges Erbrecht wurde in Österreich mit dem Josephinischen Gesetzbuch 1787 eingeführt, das 1811/12 vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) abgelöst wurde.

In Österreich gilt die „Testierfreiheit“: Jeder Mensch kann bestimmen, was mit seiner Verlassenschaft geschehen soll. Den Nachkommen sowie dem Ehepartner/der Ehepartnerin bzw. dem eingetragenen Partner/der eingetragenen Partnerin steht allerdings ein Pflichtteil zu.

Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Sonderregelungen gibt es für bäuerliche Betriebe, deren wirtschaftliche Existenz durch das Anerbenrecht gesichert werden soll.

Bis 2007 wurde der Vermögensgewinn beim Erben besteuert. Als Grundlage diente das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz von 1955. In fünf Steuerklassen – je nach verwandtschaftlicher Nähe zum Erblasser/zur Erblasserin und je nach Wert der anfallenden Erbschaft – wurde eine Steuer von zwei bis 60 Prozent eingehoben.

2007 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen für die Wertermittlung der Verlassenschaft als „gleichheitswidrig“. Die sozialdemokratische Regierung unter Alfred Gusenbauer entschied sich auf Druck des Koalitionspartners ÖVP gegen eine notwendige Gesetzesnovelle. Man ließ die Erbschaftssteuer 2008 gewissermaßen auslaufen.

Im Wahlkampf 2017 warb die SPÖ für eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer – mit einem Freibetrag von einer Million Euro und einem Steuersatz zwischen 25 und 35 Prozent, je nach Höhe der Erbschaft. Die Grünen befürworteten einen Freibetrag von 500.000 Euro. ÖVP und FPÖ sprachen sich gegen eine Erbschaftssteuer aus.   ki

Geerbter Reichtum habe Renditefunktion und sei oft mit gesellschaftlicher Macht verbunden.

Mangelhafte Diskussion. Der US-Ökonom und Nobelpreisträger Paul Krugman lobte Pikettys oben erwähntes, „extrem wichtiges“ Buch mit den Worten: „Wir werden nie mehr in der gewohnten Weise über Reichtum und Ungleichheit nachdenken.“

Allerdings findet dieses Nachdenken hauptsächlich in der akademischen Community statt.

 In der Öffentlichkeit und in der Politik wird dieses gesellschaftspolitisch hoch brisante Thema nicht angemessen diskutiert.

Im vergangenen Wahlkampf um den Nationalrat tauchte die Erbschaftssteuer kurz in der öffentlichen Diskussion auf: Schließlich bekannte sich die SPÖ zu einer Wiedereinführung der 2008 ausgelaufenen Steuer (siehe Infobox) mit hohem Freibetrag. Auf FPÖ-Wahlplakaten wurde die Steuer als „unfair“ bezeichnet. Sebastian Kurz, damals noch ÖVP-Außenminister, nahm Anleihe am US-amerikanischen Kampfbegriff der GegnerInnen einer Erbschaftssteuer: „Todessteuer“ („Death Tax“). Öffentlich sprach er sich gegen eine „Besteuerung von Toten“ aus.

Superreiche profitieren davon, dass die Diskussion um die Erbschaftssteuer stets das Thema – wachsende Ungleichheit und ihre Verfestigung – verfehlt.

Die Diskussion verhakt sich dort, wo das Thema Erben weit über das Ökonomische hinausgeht. Erben ist eine menschliche Kulturtechnik. In allen Gesellschaften aller Zeiten stellt sich die Frage der Beziehung zwischen den Generationen: Wie werden materielle und ideelle Güter weitergegeben? Der Erbvorgang findet an der Schnittstelle zwischen Familie und Gesellschaft, von privat und Staat statt (siehe auch Beitrag auf S. 34).

Was als privater, innerfamiliärer Vorgang erlebt wird, ist in ein System von Normen und Werten eingebettet und auch außerhalb der Familie wirksam. Deswegen steckt der Staat den Rahmen ab: Etwa indem er eine gesetzliche Erbfolge festlegt oder Steuern auf Erbschaften einhebt.

Unbeliebte Erbschaftssteuer. Steuern auf Erbschaften sind allerdings weltweit unter Druck. Steuerfrei erbt man neben Österreich in den EU-Staaten Schweden, Litauen, Estland, Tschechien, Rumänien, Bulgarien, Zypern und Malta. Ebenso wurde die Erbschaftssteuer in Australien, Kanada, Russland, Indien und Norwegen abgeschafft.

Unter den Steuer-Spitzenreitern ist Japan, das einen Höchstsatz von 55 Prozent auf Erbschaften einhebt. In den USA und Großbritannien liegt dieser immerhin bei 40 Prozent. Allerdings hat US-Präsident Donald Trump die Abschaffung der Erbschaftssteuer angekündigt.

In den OECD-Staaten sind die Einnahmen aus Erbschaftssteuern seit 1960 um mehr als die Hälfte gefallen.

In der Debatte um die Erbschaftssteuer prallen Werte aufeinander. GegnerInnen berufen sich auf den Wert der Familie, eine Sphäre, in die der Staat nicht eingreifen solle. BefürworterInnen berufen sich auf den Wert der Gerechtigkeit und vor allem der Gleichheit. Die Existenz großer, immer weiter wachsender Vermögen zerstöre Chancengleichheit und soziale Mobilität.

Piketty schreibt, die hohe Kapitalkonzentration sei „mit dem Leistungsprinzip und den Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit, die die Basis unserer modernen demokratischen Gesellschaften bilden, potenziell nicht mehr vereinbar.“

Mit dem Argument der Chancengleichheit befürworten auch viele Reiche eine Erbschaftssteuer bzw. eine Abgabe von Vermögen für die Allgemeinheit. Prominenter Vorreiter ist der Stahlbaron Andrew Carnegie, im ausgehenden 19. Jahrhundert drittreichster Bürger der USA. Carnegie plädierte dafür, den Großteil des eigenen Vermögens bereits zu Lebzeiten zu stiften und zu spenden. Dies sei zum Wohle der Allgemeinheit und der eigenen Kinder.

Vermögen abgeben. In den USA beteiligen sich mittlerweile 115 Superreiche an der Kampagne „The Giving Pledge“, die Warren Buffet sowie Bill und Melinda Gates initiiert haben. Die Mitglieder verpflichten sich, mindestens die Hälfte des eigenen Reichtums abzugeben.

Fließt dieses abgegebene Vermögen in gemeinnützige Stiftungen, können damit allerdings auch schädliche Folgen für die Demokratie verbunden sein (siehe Beitrag auf S. 33).

In Österreich plädiert der reiche Bauunternehmer Hans Peter Haselsteiner für Vermögenssteuern und hält Spitzensteuersätze von weit über 50 Prozent für angebracht.

Thomas Piketty schlägt eine globale progressive Vermögensbesteuerung vor. In diese sollen Erbschaften eingerechnet werden. SkeptikerInnen hält Piketty entgegen: Dieser Vorschlag wirke heute ebenso utopisch wie die Einkommensteuer vor etwa hundert Jahren.

Es gibt auch ErbInnen, die ihr Erbe als ungerecht empfinden, die sich als Individuen um einen Ausgleich bemühen. Die deutsche Journalistin Julia Friedrichs hat sich auf die Suche nach ErbInnen gemacht und recherchiert. „Was Geld mit Menschen macht“, so der Untertitel ihres Buches „Wir Erben“. Sie trifft Beate, eine gut verdienende Biologin, die keine Beziehung zu ihrem hohen Erbe aufbauen kann. Zu ihrem 18. Geburtstag hatte sie 500.000 DM bekommen. Sie rührt ihr inzwischen erheblich angewachsenes geerbtes Vermögen lange nicht an und verheimlicht seine Existenz. Gerne würde sie eine hohe Erbschaftssteuer zahlen. Schließlich findet sie eine Stiftung, die zu ihren Werten passt. Als Entlastung spendet sie zumindest einen kleinen Teil ihres Geldes.

Vielfältige Emotionen. Friedrichs’ Begegnungen mit Erben, Nicht-Erben, Enterbten und sogenannten Erbschleichern – Männer und Frauen – zeigen die heftigen und oft widersprüchlichen Gefühle, die mit dem Erben verbunden sind.

Vor dem Erben kommt das Sterben. Und damit Tabu, Scham und Emotion in die Diskussion.

Der Erblasser oder die Erblasserin will, dass etwas von ihm oder ihr bleibt. Der Erbe oder die Erbin erbt somit auch Vorstellungen, Erwartungen und Werte. Diese können zur Belastung werden. Auch ungelöste Konflikte werden vererbt.

Nicht nur bei Picasso, Shakespeare, Kafka, Michael Jackson, Joseph Beuys, bei Guccis und Oetkers: Um jede fünfte Erbschaft, so die Schätzungen, werde heftig gekämpft.

Und dabei werde zu Unrecht Habgier als treibendes Motiv vermutet, stellt der Psychiater und renommierte österreichische Gerichtsgutachter Reinhard Haller fest: „Die Intensität der Auseinandersetzungen, bei denen die Kosten den zu erwartenden Gewinn oft um ein Vielfaches übersteigen, lässt sich nur mit tiefer Gekränktheit, mit Zweifeln am Eigenwert sowie mit Angst vor Liebesverlust erklären.“

Es gehe um die Wertschätzung und emotionale Belohnung durch Vater und Mutter. Das materielle Erbe werde zum Symbol für den Gefühlsbereich. Die Auswirkungen solcher Auseinandersetzungen seien verheerend, sie führten zum definitiven Bruch geschwisterlicher Beziehungen, zu sich oft über Generationen hinziehenden Feindschaften zwischen Verwandten, zu Rückzug und Verbitterung.

Symbolisch aufgeladen. Im österreichischen Erbrecht gilt das System der Universalsukzession: Der Erbe als Rechtsnachfolger übernimmt den gesamten Besitz, von der Nagelschere bis zum Familienbetrieb. Gewöhnliche Gebrauchsgegenstände können auf diesem Weg einen hohen Wert bekommen, weil sie mit den Wünschen und der Biographie des Erblassers symbolisch aufgeladen sind.

Wie jene Arzttasche, die in der aktuellen Schau „Die Wiener Medizinische Fakultät 1938 bis 1945“ im Josephinum in Wien prominent ausgestellt ist.

Mit dieser Tasche machte der jüdische Kassenarzt Ernst Adler bis 1939 in Wien Hausbesuche. Nach der Flucht vor den Nazis begann Adler ab 1942 in Edinburgh wieder als praktischer Arzt zu arbeiten. Auch die Tasche fand bei den Hausbesuchen erneut Verwendung. Nach Adlers Tod im Jahre 1979 nutzten seine Söhne die Arzttasche des Vaters als Werkzeugtasche.

2017 kam die Tasche wieder nach Wien – im Fluggepäck des Zeithistorikers Herwig Czech, als Leihgabe von Adlers Tochter Liselotte Adler-Kastner. In der Schau steht sie für die Vertreibung der jüdischen ÄrztInnen aus Wien.

Der symbolische Wert eines harmlosen Gegenstandes wie einer Tasche kann sich dramatisch verändern. Und die Tasche schließt den Kreis: Was innerfamiliär bedeutsam ist, ist es auch für die Öffentlichkeit. Das Private ist politisch und die Politik wirkt ins Private.

Ob Arzttasche, Elternhaus oder Wertpapiere: Jeder Erbe und jede Erbin muss einen Umgang mit dem Erbe finden, es nutzen, schonen, als unberührbares Heiligtum inszenieren oder verändern. Und jeder Erbvorgang kann Traditionen verfestigen. Er hat allerdings für das Individuum auch das Potenzial, sich von familiären Bindungen zu emanzipieren und seine eigene Tradition zu schaffen.

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