Wer ein Flüchtling ist …

Von Stefanie Braunisch · · 2017/09

… und welche Begriffe im Asylwesen was bedeuten, erklärt Herbert Langthaler von der Asylkoordination Österreich.

Welche Menschen fallen unter den Begriff Flüchtling?

Ein Flüchtling ist, wer sich aus berechtigter Furcht vor Verfolgung und aus den fünf Gründen der Genfer Konvention außerhalb des Landes befindet und sich aufgrund dieser berechtigten Furcht nicht unter den Schutz des eigenen Landes stellen kann oder will. Das entspricht der Definition der Konvention und aus Sicht des juristischen Diskurses würde ich auch keinen anderen verwenden.

Flüchtling wurde in den vergangenen Jahren oft als abwertender Begriff verwendet. Was steckt dahinter?

Flüchtling ist sicher kein abwertender Begriff, wobei ihm im realen Diskurs etwas Negatives anhaftet. Aber das hat keinen Zusammenhang mit dem Wort per se, Flüchtling ist rechtlich weiterhin der zentrale Begriff. Es ist dann auch immer die Frage, womit das behaftet ist – gutmeinende Menschen machen Flüchtlinge mitunter zu reinen Opfern.

Was ist der Unterschied zu „Geflüchteten“?

Dieser Begriff ist in den vergangenen Jahren in der Sozialwissenschaft und vor allem in den aktivistischen Szenen beliebt geworden. Er soll mehr umfassen und diese starre Konstruktion, die durch die Genfer Flüchtlingskonvention vorgegeben ist, durchbrechen.

Wer zählt als AsylwerberInnen?

AsylwerberInnen sind Menschen in der Zeit von der Antragsstellung oder der Einbringung des Antrags bis zum rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren.

Was sind Asylberechtigte?

Nach einem positiven Bescheid sind die Menschen Asylberechtigte. Sie bekommen einen Konventionspass und sind sozial- und arbeitsrechtlich ÖsterreicherInnen weitestgehend gleichgestellt. Asylberechtigte werden aufgrund des in der europäischen Menschenrechtskonventionen festgelegten Rückschiebungsverbots unter Schutz gestellt.

Was ist die Besonderheit an humanitärem Aufenthalt?

Der humanitäre Aufenthalt ist ein Aufenthaltstitel. Die Betroffenen bekommen Zugang zum Arbeitsmarkt und sind ähnlich gestellt wie MigrantInnen. Sie haben aber keinen Schutz, sondern nur ein Aufenthaltsrecht.

www.asyl.at

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