
Argentinien/USA
Der deutsche Konzern Daimler kann in Kalifornien wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während der argentinischen Militärdiktatur nicht verklagt werden. Das hat der Supreme Court entschieden. Ehemalige MitarbeiterInnen der Daimler-Marke Mercedes – respektive deren Hinterbliebene – hatten das Unternehmen bezichtigt, in Argentinien mit der Militärjunta kooperiert, willkürliche Festnahmen und Folter geduldet sowie Angestellte bei den Sicherheitsbehörden denunziert zu haben. Aufgabe des Supreme Courts war die Beantwortung der Frage, ob eine Klage gegen ein ausländisches Unternehmen vor einem US-Gericht zulässig ist, wenn eine Tochtergesellschaft in dem Bundesstaat tätig ist, in dem die Klage eingereicht wurde. Die Anklage berief sich auf ein Gesetz zum Schutz von Folteropfern sowie das vor mehr als zweihundert Jahre erlassene „Alien Tort Statute“, das Prozesse wegen Menschenrechtsverletzungen gegen AusländerInnen ermöglicht.
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