Abgelehnt

Von Redaktion · · 2014/09

Schweiz/Kolumbien

Das Schweizer Bundesgericht hat eine Klage gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé im Zusammenhang mit der Ermordung des Kolumbianers Luciano Romero Molina abgewiesen. Der bei der Nestlé-Tochter Cicolac beschäftigte Gewerkschafter war 2005 im Nordosten Kolumbiens verschleppt und ermordet worden. Nur wenige Tage später hätte Romero vor einem internationalen Tribunal gegen Nestlé aussagen sollen.

2012 klagte Romeros Witwe den Konzern und fünf Manager wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Trotz mehrfacher Morddrohungen habe der Arbeitgeber nichts zum Schutz Romeros unternommen. Erschwert wurden die Vorwürfe durch Aussagen eines wegen des Mordes verurteilten Paramilitärs vor einem kolumbianischen Gericht. Dieser hatte ausgesagt, mit anderen von Cicolac und weiteren Firmen für den Mord bezahlt worden zu sein. Nestlé wies alle Vorwürfe stets von sich. Die Entscheidung des Bundesgerichts bestätigt das Urteil eines Kantonsgerichts vom vergangenen Dezember.

Basic

Berichte aus aller Welt: Lesen Sie das Südwind-Magazin in Print und Online!

  • 6 Ausgaben pro Jahr als Print-Ausgabe und/oder E-Paper
  • 48 Seiten mit 12-seitigem Themenschwerpunkt pro Ausgabe
  • 12 x "Extrablatt" direkt in Ihr E-Mail-Postfach
  • voller Online-Zugang inkl. Archiv
ab € 25 /Jahr
Abo Abschließen
Förder

Mit einem Förder-Abo finanzieren Sie den ermäßigten Abo-Tarif und ermöglichen so den Zugang zum Südwind-Magazin für mehr Menschen.

Jedes Förder-Abo ist automatisch ein Kombi-Abo.

84 /Jahr
Abo Abschließen
Soli

Mit einem Solidaritäts-Abo unterstützen Sie unabhängigen Qualitätsjournalismus!

Jedes Soli-Abo ist automatisch ein Kombi-Abo.

168 /Jahr
Abo Abschließen