Asylrecht und Traumatisierung

Von MaK · · 2006/03

Für Opfer von Folter und Gewalt sind in den EU-weiten Regelungen zum Asylverfahren Sonderbestimmungen vorgesehen. Nach der EU-Aufnahmerichtlinie haben die Mitgliedsstaaten dafür zu sorgen, dass Opfer von Folter und Gewalt „im Bedarfsfall die Behandlung erhalten, die für Schäden, die ihnen durch die genannten Handlungen zugefügt wurden, erforderlich ist“. Ihre Bedürfnisse sind im Verfahren, bei der Unterbringung und der medizinischen Versorgung besonders zu berücksichtigen.
Österreich hatte bis vor kurzem eine Ausnahmebestimmung: Im Fall nachweislicher Traumatisierung übernahm es das Asylverfahren, selbst wenn die betreffende Person zuvor bereits einen anderen EU-Staat betreten hatte. Seit Anfang dieses Jahres gilt diese Regel nicht mehr. AsylwerberInnen werden ausnahmslos in das Erstaufnahmeland rücküberstellt.

Das Netzwerk für Interkulturelle Psychotherapie bei Extremtraumatisierung (NIPE) sieht darin eine Verletzung der Aufnahmerichtlinie, da in keinem der Staaten, in die Österreich rücküberstellt, ein psychotherapeutisches Angebot für Flüchtlinge existiert.
NIPE ist ein Zusammenschluss von Behandlungszentren, die vor allem mit traumatisierten Flüchtlingen arbeiten. Die Mitgliedsorganisationen sind Hemayat (Wien), Aspis (Klagenfurt), Zebra (Graz), Omega (Graz), Ankyra (Projekt der Diakonie, Innsbruck), Oasis (Volkshilfe Oberösterreich Flüchtlingsbetreuung), Oneros (Caritas Salzburg). Koordiniert wird es vom Verein asylkoordination Österreich.

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