Baustelle Menschenrechte

Von Lisa Heschl · · 2013/06

20 Jahre sind seit der bahnbrechenden Weltkonferenz der Menschenrechte in Wien vergangen. Davon, die Menschenrechte für alle BürgerInnen der Erde durchzusetzen, ist die Welt allerdings weit entfernt.

Seit 1948 gibt es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darin wird proklamiert, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten geboren sind und diese Rechte von allen Staaten respektiert und geschützt werden müssen. 65 Jahre später stehen Menschenrechtsverletzungen weltweit nach wie vor auf der Tagesordnung. Und so stellt sich angesichts 850 Millionen hungernder Menschen, der Ausbeutung und Versklavung von Arbeitskräften in Billiglohnländern, Folterskandalen, steigendem Fremdenhass und Xenophobie die Frage: Was sind denn Menschenrechte nun eigentlich? Sind sie überhaupt geeignet, staatliches Handeln zu beschränken? Und können sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Leben in Würde schaffen? Was sind die Grenzen der Menschenrechte? Und was sind die größten Herausforderungen für den europäischen Menschenrechtsschutz in Zeiten der Wirtschaftskrise?

Menschenrechte im klassischen Verständnis haben zwei grundsätzlich Funktionen: Auf der einen Seite zielen sie darauf ab, das Individuum vor staatlicher Willkür und Gewalt zu schützen. Freiheitsrechte, auch bürgerliche und politische Rechte genannt – wie das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Leben oder das Verbot von Folter –, schränken das Handeln des Staates ein, sie sind Abwehrrechte. Auf der anderen Seite verpflichten wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Staaten, angemessene Lebensstandards zu schaffen. Sie müssen staatliche Strukturen gewährleisten, die den Menschen das Recht auf Bildung, auf Gesundheit oder auch auf Arbeit garantieren.

Diese zwei Dimensionen der Menschenrechte, die durchaus die politischen Gegebenheiten im Kalten Krieg widerspiegeln, wurden in den 1980er Jahren durch eine dritte Ebene, die sogenannten Solidaritäts- oder Kollektivrechte ergänzt. Diese gehen von dem Gedanken aus, dass die ersten beiden Dimensionen der Menschenrechte und ihr Schutz zwar eine durchaus notwendige, aber keine ausreichende Basis für eine funktionierende Ordnung des menschlichen Zusammenlebens sind. Denn was hilft das Recht auf Nahrung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Gesundheit, wenn es kein Essen, keine Schulen oder keine Krankenhäuser gibt? Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte ist daher Entwicklung, Frieden und eine saubere Umwelt. Und für diese Rechte soll die internationale Staatengemeinschaft, gemeinsam mit anderen Akteuren wie internationalen Unternehmen, Sorge tragen.

Je nach politischer Auffassung und Hintergrund beschwören StaatenvertreterInnen die eine oder die andere Dimension und stehen oft den übrigen Rechten mit dem Hinweis auf eigene kulturelle oder religiöse Besonderheiten kritisch gegenüber. So unterstützt der Westen vor allem bürgerliche und politische Rechte, sozialistisch geprägte Länder wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Länder des globalen Südens stehen mit ihrer Forderung, Entwicklung, Frieden und eine saubere Umwelt als tatsächliche Menschenrechte zu verankern, häufig allein auf weiter Flur. Diese Diskussion um den Wesensgehalt der Menschenrechte stellt nicht nur ihre universale Gültigkeit in Frage, sondern führte in der Vergangenheit auch zur Einschränkung von Menschenrechten – im Namen der Menschenrechte. Vor allem repressive Regime rechtfertigen etwa die Beschneidung der Meinungsfreiheit oder die Ungleichbehandlung von Mann und Frau mit einer sozialen, religiösen oder kulturellen Notwendigkeit. Menschenrechte werden in dieser Diskussion häufig als westliche Erfindung gesehen, die nicht in den Traditionen und Kulturen anderer Regionen verankert ist.

Dabei wird aus den Augen verloren, dass Menschenrechte eine Antwort auf Unrechtserfahrungen jeglicher Art sind. Es ist zwar richtig, dass Menschenrechte zuerst im Westen als Antwort auf die Grausamkeiten des Zweiten Weltkrieges und des Holocaust formuliert wurden und deswegen häufig die erste Dimension der Menschenrechte und der Schutz des Individuums vor staatlicher Willkür in den Vordergrund gerückt wurden. Sieht man ihren Ursprung jedoch in jeglicher Unrechtserfahrung, egal welcher Art, dann können sie durchaus interkulturell verstanden und gesehen werden.

Darüber hinaus hängen alle Dimensionen der Menschenrechte zusammen, sie bedingen einander. Denn bürgerliche und politische Rechte können nicht ohne soziale und wirtschaftliche Rechte verwirklicht werden, welche wiederum Entwicklung und Frieden voraussetzen. Zu dieser Einsicht kam man 1993 auf der zweiten Weltmenschenrechtskonferenz in Wien. Dort bekannten sich 171 StaatenvertreterInnen zur Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte. Alle Menschen auf der Welt müssen demnach vor staatlichen Eingriffen in ihre Menschenrechte geschützt sein, sie haben ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und, um dies überall zu gewährleisten, soll die internationale Gemeinschaft Sorge für Entwicklung und Frieden in allen Regionen der Welt tragen.

Dies führt nun jedoch zur entscheidenden Frage in Bezug auf die Menschenrechte: Worin liegt der Wert eines politischen Bekenntnisses, wenn dieses nicht rechtlich durchgesetzt werden kann?

Die Diskussion über die Durchsetzbarkeit von Menschenrechten ist so alt wie die Menschenrechte selbst. Zum einen stellt sich die Frage, ob Menschenrechte überhaupt durchgesetzt werden können, zum anderen geht es um das Wie. Hinsichtlich einer möglichen juristischen Durchsetzbarkeit der Freiheitsrechte ergeben sich wohl die geringsten Probleme. Foltert mich ein Staat, verletzt er meine absoluten Rechte. Ein Gericht, das sich auf internationale Standards stützen kann, wird keine Probleme haben, diese Verletzung festzustellen und mir gegebenenfalls Kompensation zusprechen. Bei wirtschaftlichen und sozialen Rechten wird es schon etwas schwieriger. Was bedeutet es etwa, ein Recht auf Arbeit zu haben? Kann ich vor Gericht einen Job einklagen? Oder den Besuch einer Universität? Und wie sollte ein kollektives Recht auf Entwicklung durchgesetzt werden?

Neben diesen allgemeinen Fragen der Durchsetzbarkeit geht es auch um die praktischen Instrumente der Durchsetzung. Zeigen sich Staaten überwiegend zwar bereit, Menschenrechte als Rechte zu akzeptieren, so ist ihre Bereitschaft, sich verbindlichen, rechtlichen Durchsetzungsmechanismen zu unterwerfen, zumindest auf internationaler Ebene enden wollend. Überwachungsmechanismen auf internationaler Ebene wie den Sonderausschüssen der Vereinten Nationen kommt keine rechtsverbindliche Wirkung zu. Sie können den Staaten zwar Empfehlungen geben, sie jedoch nicht zur Einhaltung internationaler Standards verpflichten. Anders auf regionaler Ebene: In Europa, Afrika und Nord- und Südamerika wurden regionale Menschenrechtskonventionen mit entsprechenden Durchsetzungsmechanismen in Form von regionalen Menschenrechtsgerichtshöfen errichtet. So können Staaten rechtlich verbindlich zur Einhaltung von Menschenrechten gezwungen werden. Darüber hinaus liegt ein weiterer großer Vorteil in der flexiblen Ausgestaltung der regionalen Menschenrechtskataloge, die regionale Besonderheiten widerspiegeln. Während die Europäische Menschenrechtskonvention nur Freiheitsrechte schützt, verfolgt die Afrikanische Charta für Menschenrechte und die Rechte der Völker einen anderen, regional spezifischeren Ansatz. So spielen das Recht auf Entwicklung und die Selbstbestimmung der Völker zentrale Rollen. Regionale Menschenrechtsmechanismen bieten derzeit die beste Möglichkeit, Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Doch gerade Asien, wo Menschenrechtsverletzungen Alltag sind, hat noch keinen solchen Mechanismus entwickelt. Angesichts der politischen, kulturellen und religiösen Vielfältigkeit des Kontinents erscheint ein solcher verbindlicher Mechanismus zur Rechtsdurchsetzung wohl auch noch Zukunftsmusik.

Wien+20

In der Wiener Hofburg findet am 27. und 28. Juni anlässlich des 20. Jubiläums der Weltkonferenz der Menschenrechte eine internationale, hochkarätig besetzte High Level Conference statt. Ihr Motto lautet: „Den Schutz der Menschenrechte voranbringen“. Organisiert wird die Konferenz vom Österreichischen Außenministerium, gemeinsam mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dem Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie in Graz.

Im Vorfeld, am 25. und 26. Juni, veranstalten zivilgesellschaftliche Organisationen im Haus der EU in Wien ein NGO-Forum unter dem Titel „Menschenrechte in der Krise“. Ziel dieser internationalen Konferenz ist es, eine zivilgesellschaftliche Erklärung zustande zu bringen, die die größten Herausforderungen für die Menschenrechte in den nächsten Jahren definiert.  
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Nähere Informationen: viennaplus20.wordpress.com
Rund um die beiden Konferenzen finden zahlreiche weitere Veranstaltungen zum Thema statt, darunter auch eine vom Südwind-Magazin veranstaltete Podiumsdiskussion (siehe Termine S.42).

Im Gegensatz zu Asien verfügt Europa mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention über äußerst wirksame Instrumentarien des Menschenrechtsschutzes. Die EU heftet sich den Schutz der Menschenrechte auf ihre Fahnen und sieht sich gerne als Vorreiterin auf diesem Gebiet. Trotzdem hat die Weltwirtschaftskrise mit ganzer Brutalität die Grenzen der Menschenrechte in Europa aufgezeigt. Die verordneten rigorosen Sparmaßnahmen als Antwort auf wirtschaftliche Stagnation oder Rezession, mit Budgetkürzungen vor allem im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, und die steigende Arbeitslosigkeit sind Pulverfässer, die jederzeit explodieren können. Armut macht für Menschenrechtsverletzungen besonders verwundbar, und umgekehrt verfestigen Menschenrechtsverletzungen Armut. Diese Armut, gepaart mit Perspektivenlosigkeit, kann – wie in Spanien und Griechenland geschehen – vermehrt zu sozialen Unruhen führen.

Die Geschichte hat uns eine bittere Lektion erteilt: Wirtschafkrisen haben vor allem Auswirkungen in Form von wachsender Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz: Es sind MigrantInnen, Flüchtlinge, Roma, die als Sündenböcke herhalten müssen. Diese Tendenzen spiegeln sich auch in der verschärften Zuwanderungspolitik der Europäischen Union und der einzelnen Mitgliedstaaten wieder. MigrantInnen und Flüchtlinge werden als immanente Bedrohung dargestellt und Migration als Gefahr wahrgenommen. Europa wird zur Festung. Die Menschenrechte von MigrantInnen und Flüchtlingen werden dabei kontinuierlich ausgehöhlt.

Die Wirtschaftskrise, die hohe Verschuldung der Staaten und die rigorosen Sparmaßnahmen haben auch den Rückgang ausländischer Direktinvestitionen in so genannten Entwicklungsländern und Kürzungen in der Entwicklungszusammenarbeit zur Folge. Damit trifft der Sparkurs die Ärmsten der Armen.

Die Wirtschaftskrise hat aufgezeigt, dass Menschenrechte in Europa als Luxus in guten Zeiten gesehen werden. Die Verwirklichung von Menschenrechten ist jedoch Voraussetzung für Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und ein friedvolles Zusammenleben. Dies rückt gerade die dritte Dimension der Menschenrechte in den Brennpunkt der Diskussion. Solidarität ist das unbedingte Zusammenhalten mit jemandem aufgrund gleicher Anschauungen und Ziele. Wurde „Solidarität“ im Zusammenhang mit der Rettung des Finanzsektors zu einem Mantra der europäischen PolitikerInnen, erscheint sie in Bezug auf Menschenrechte eine untergeordnete Rolle zu spielen. Bereits die Französische Revolution proklamierte neben Freiheit und Gleichheit die Brüderlichkeit. Die Wirtschaftskrise und alle ihre Auswirkungen erfordern menschenrechtsbasierte Lösungsansätze. Lösungsansätze, die solidarisches Handeln voraussetzen. Will Europa seine Vorreiterrolle im Menschenrechtsschutz bewahren, bedarf es eines Umdenkens. Eines Umdenkens hin zur Solidarität mit den Menschenrechten in ihrer Gesamtheit und die Erkenntnis, dass die Verwirklichung der Menschenrechte weltweit Voraussetzung für Entwicklung und Frieden sind. Und das sollten wohl die obersten gemeinsamen Ziele sein.

Lisa Heschl ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie der Universität Graz sowie am Völkerrechtsinstitut der Uni Graz.

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