Byzantinische Bürokratie

Von Heimo Claasen · · 2001/05

Das System der Kofinanzierung mit entwicklungspolitischen Nicht-Regierungsorganisationen ist nach zweimaligem Umbau des Verfahrens noch komplizierter und zeitaufwendiger geworden.

Rund 200 Millionen Euro sieht der laufende EU-Haushalt für die „Kofinanzierung“ von Vorhaben von EntwicklungsNGOs vor, die in einer Bandbreite zwischen 25 und 75 % der Kosten mitfinanziert werden können. In besonders begründeten Fällen sogar bis zu 100 %.

Die absolute wie relative Höhe dieser Zuschüsse hängt dabei nicht nur davon ab, in welchem Maße ein Vorhaben den Kriterien der Haushaltlinien (z. B. „Schutz des Tropenwaldes“) und EU-spezifischen Bedingungen entspricht (meist gehört dazu, dass NGOs aus mehreren EU-Staaten ein gemeinsames Projekt vorschlagen, oder ein Vorhaben mehrere Empfängerländer betrifft), sondern auch vom Geschick und dem Ablauf der Verhandlungen.

Dabei sind mit einem zweifachen Umbau der Kommissionsverwaltung und der -verfahren in den vergangenen zwei Jahren erhebliche Erschwernisse eingetreten.

Zuerst wurde im Jahr 1999 der bewilligungstechnische Teil aus der ehemaligen Generaldirektion Entwicklung (GD-8) in einen „Gemeinsamen Dienst für auswärtige Beziehungen“ (SCR) ausgegliedert und dann der ganze Zyklus von Bewilligungen über Begleitung und Evaluierung bis zur Endabrechnung in ein Kommissionsamt für „Auswärtige Operationen“ („EuropeAid“, seit Jänner 2001) zusammengefasst. Dadurch haben sich die Beschlussverfahren verlängert und sind, entgegen erklärter Absicht der Kommission, noch unüberschaubarer geworden.

Eine wesentliche Hilfe durch die „byzantinische Bürokratie“ (so der deutsche Dachverband von Entwicklungs-NGOs) beim Kommissionsverfahren für NGO-Zuschüsse war bisher die Struktur des Brüsseler „Verbindungsbüros“ (Liaison Committee) und der 15 „nationalen Plattformen“ von insgesamt gut 900 EntwicklungsNGOs. Dem neuen Entwicklungskommissar Poul Nielson blieb es vorbehalten, diese NGO-Netzwerke seit Mitte des vergangenen Jahres zielstrebig administrativ und finanziell abzuwürgen (vgl. auch SWM 2/01, Seite 11).

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