China und die Menschenrechte

Von Redaktion · · 2001/07

Ist die Einhaltung der Menschenrechte eine Frage der Bevölkerungszahl?* Antworten auf diese Frage** geben Außenministerin Benita Ferrero-Waldner und der Menschenrechtsexperte Manfred Nowak.

Benita Ferrero-Waldner:
Selbstverständlich darf die Einhaltung der Menschenrechte keine Frage der Bevölkerungszahl sein. Anlässlich der UN-Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien 1993 haben alle Länder dem Prinzip der Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte zugestimmt; dies wurde auch durch zahlreiche nachfolgende Resolutionen der UN-Generalversammlung und der Menschenrechtskommission bestätigt. Was nun ihre universale Einhaltung betrifft, ist diese unabhängig von der Größe eines Landes; auch kleine Länder können eine schlechte Menschenrechtsbilanz aufweisen.

Viele Länder berufen sich auf nationale, historische, kulturelle und religiöse Eigenheiten und versuchen dadurch, grundlegende Menschenrechte zu relativieren. Dieser Tendenz tritt Österreich im Verein mit seinen EU-Partnern entgegen. Auf der anderen Seite kann gerade bei Ländern, die einen schwierigen Prozess hin zu mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durchmachen, nur in realistischen Etappenzielen gedacht werden.

Ein gutes Beispiel, wie man mit Menschenrechtsproblemen in Ländern umgehen sollte, die sich auf nationale und historische Eigenheiten berufen, ohne dabei das Prinzip der Universalität der Menschenrechte aufzugeben, ist der EU-China-Menschenrechtsdialog.

Dieser Dialog ist ein Forum, in dem Menschenrechtsfragen offen zur Sprache gebracht werden. Er wird seit 1996 – mit einer Unterbrechung im Jahre 1997 – geführt und besteht aus regelmäßigen Treffen chinesischer und europäischer Regierungsvertreter, Menschenrechtsexperten und Nichtregierungsorganisationen. In deren Rahmen werden neben der allgemeinen Situation auch spezifische Themen sowie individuelle Fälle ausführlich behandelt. In den Schlussfolgerungen des EU-Rates vom 22. Jänner d.J. wurden bisherige Ergebnisse evaluiert und konkrete Zielsetzungen für die Weiterführung des Dialogs gesetzt. So soll zum Beispiel darauf hingewirkt werden, dass China mit UN-Menschenrechtsmechanismen kooperiert, beide UN-Pakte ratifiziert bzw. umsetzt, die administrative Haft reformiert, die Zahl der Tatbestände, aufgrund derer die Todesstrafe verhängt werden kann, verringert, die Minderheiten in Tibet und Xinjiang respektiert und Maßnahmen zur freien Ausübung der Meinungsfreiheit, der Religionsfreiheit sowie der Vereinigungsfreiheit setzt.

In der österreichischen Außenpolitik ist es jedenfalls Tradition, in Menschenrechtsfragen unabhängig von der Größe eines Landes konstruktive und ausgewogene Positionen einzunehmen, jedoch auch grundlegende Prinzipien zur Sprache zu bringen. Diese Tradition, die wir über die langen Jahre der Mitgliedschaft in der UN-Menschenrechtskommission pflegten, garantiert Österreichs Ansehen in Menschenrechtsfragen und verhalf zu unserer Wiederwahl in dieses Forum.

Manfred Novak:
Natürlich nicht, denn die individuelle Würde jedes Menschen, die ja die eigentliche Basis für die universell anerkannten Menschenrechte darstellt, kann nicht davon abhängen, ob er/sie in einem Staat mit ein, zehn, hundert oder tausend Millionen Menschen lebt. Sollte Jiang Zemin meinen, sein Reich sei zu groß für den Schutz der Menschenrechte geworden, so sollte er besser weitere Expansionsgelüste (z.B. in Richtung Taiwan) aufgeben, die Hongkong-ChinesInnen wirklich sich selbst regieren lassen und auch anderen Völkern, die sein Reich lieber heute als morgen verlassen würden (insbesondere den Tibetern) das Selbstbestimmungsrecht gewähren.

Auf der anderen Seite ist Jiang Zemin einzuräumen, dass wir bei der Einschätzung der Gesamtsituation der Menschenrechte in einem konkreten Staat bzw. bei Ländervergleichen die Bevölkerungszahl nicht immer gebührend berücksichtigen. Wenn Amnesty International von hundert Fällen polizeilicher Misshandlungen in China berichtet, sind wir eher geneigt, von einer systematischen Praxis zu sprechen als bei einem einzigen vergleichbaren Fall in Österreich. Bis zu einem gewissen Grad sollte auch die Bevölkerungsdichte eines Staates bei vergleichenden Analysen über Menschenrechtsverletzungen insoferne berücksichtigt werden, als die Gewaltbereitschaft in Ballungsräumen generell zunimmt und die Einhaltung staatlicher Schutz- und Gewährleistungspflichten (z.B. bei den Rechten auf Gesundheit, Ernährung oder gleichen Zugang zu Gerichten) in überbevölkerten Regionen nicht selten auf besondere Schwierigkeiten stößt.

Das genannte Zitat Jiang Zemins scheint mir allerdings weniger auf diese Probleme hinzuweisen als Ausdruck einer generellen und zunehmend anachronistisch wirkenden Politik Chinas zu sein, Menschenrechte als ein von außen oktroyiertes Wertesystem und die Forderung nach ihrer Einhaltung als unzulässige Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten abzuqualifizieren. Die Erfahrungen mit dem extrem mühsamen Menschenrechtsdialog, den die EU seit einigen Jahren mit China zu führen versucht, zeigen, dass die derzeitige Führung nicht wirklich bereit ist, die wirtschaftliche Öffnung des Landes durch einen entsprechenden politischen Demokratisierungsprozess zu ergänzen, sich ihrer moralischen wie rechtlichen Pflicht zur Achtung und Gewährleistung universell anerkannter Menschenrechte zu stellen und einen offenen, konstruktiven Zugang zu den enormen menschenrechtlichen Problemen des Landes zu suchen.


* Während seines China-Besuches vor kurzem hat Bundespräsident Klestil die Frage der Menschenrechte angesprochen. Präsident Jiang Zemin antwortete darauf sinngemäß, ein Land mit 1 Mrd. Bevölkerung müsse mit Menschenrechten anders umgehen als ein kleines Land wie Österreich.

** An dieser Stelle im SÜDWIND-Magazin werden aktuelle entwicklungspolitisch relevante Fragen gestellt. Antworten geben die politisch für Entwicklungszusammenarbeit verantwortliche Außenministerin Ferrero-Waldner sowie vom SÜDWIND eingeladene ExpertInnen.

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