
Als vierte Staatsgewalt soll die
Den traditionellen drei Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) wird mit der „Moralischen Kraft“ (Poder Moral) eine vierte zur Seite gestellt. Nach dem vorliegenden Entwurf soll sie aus 19 vom Volk gewählten Mitgliedern „von erprobter Ehrenhaftigkeit“ bestehen. Zu ihren Aufgaben gehört die Auswahl der Richter des Obersten Gerichtshofes und die Bestellung des bisher nicht existenten Volksanwaltes. Der bisherige Kongreß, der aus Abgeordnetenkammer und Senat besteht, soll durch ein
Einkammernparlament mit 135 Sitzen ersetzt werden.
Als Schutz vor diktatorischen Ambitionen ist der aus der spanischen Verfassung entlehnte Staatsrat gedacht, der den Präsidenten und die Minister von
verfassungswidrigen Akten abhalten soll.
Bemerkenswert ist im Menschenrechtskatalog das ausdrückliche Verbot der Praxis des Verschwindenlassens. Auch in Venezuela wurden während der sechziger Jahre mißliebige Personen von Militärs beseitigt. Das moralisch begründete Recht auf Widerstand gegen ein tyrannisches Regime, erstmals vom Heiligen Augustinus definiert und von Chávez bei seiner Revolte 1992 angerufen, wird in Verfassungsrang erhoben.
Die Unternehmer können mit dem Entwurf leben. Die Möglichkeit von Enteignungen im öffentlichen Interesse wurde gegenüber dem Erstentwurf stark eingeschränkt, der Schutz des Privateigentums ausdrücklich betont.
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